# taz.de -- Justiz in Polen: Polanski wird nicht ausgeliefert | |
> Ein Gericht in Krakau befindet, dass der Regisseur seine Strafe wegen | |
> eines Sexualdeliktes bereits verbüßt habe. Auch seine Entschuldigung | |
> zählt. | |
Bild: Wird nicht an die USA ausgeliefert: Roman Polanski. | |
Warschau taz | Roman Polanski, der berühmte polnisch-jüdische | |
Filmregisseur, kann aufatmen: am Freitag entschied das Krakauer | |
Bezirksgericht, dass der 83jährige nicht an die USA ausgeliefert werden | |
darf. Das Auslieferungsbegehren der USA sei nach polnischen Recht | |
unzulässig, da Polanski die ihm vor rund 40 Jahren auferlegte Strafe für | |
ein Sexualdelikt bereits verbüßt habe. | |
Anders als in Polen gebe es in den USA die Möglichkeit, Vorwürfe und | |
spätere Urteile zu verhandeln. Die Vereinbarung ist dann von beiden Seiten | |
einzuhalten. Während Polanski, wie vereinbart, sich im Gefängnis | |
eingefunden und von Psychiatern habe untersuchen lassen, meinten | |
Staatsanwalt und Richter plötzlich, dass die Vereinbarung doch nicht gültig | |
sei und Polanski eine wesentliche höhere Strafe erhalten sollte. | |
Nach Ansicht des Krakauer Richters Dariusz Mazur, der sich sehr genau mit | |
den Hintergründen des amerikanischen Verfahrens auseinandersetzte, spielten | |
die persönlichen Ambitionen von Staatsanwalt und Richter eine entscheidende | |
Rolle bei dem Prozess in den USA. Sie wollten durch die „Causa Polanski“ | |
berühmt werden, gaben Interviews als hartnäckige Promi-Verfolger, die | |
angeblich in einer gerechten Sache Polanski verfolgten. In der Folge wurden | |
Polanski ständig neue Vorschläge „zur Güte“ gemacht, die nach außen hin | |
eine hohe Strafe suggerieren und Staatsanwalt und Richter den Ruf | |
einbringen sollten, gegenüber Prominenten keine Milde walten zu lassen. | |
Doch keine dieser neuen „Vereinbarungen“ garantierte Polanski, dass die | |
andere Seite diesmal ihr Wort halten würde. Seine Flucht nach Europa war | |
nur folgerichtig, so der Richter, insbesondere wenn man berücksichtige, | |
dass es auch ähnlichen Strafvorschläge von Seiten der Strafbehörden gab: | |
drei Monate Gefängnis und danach eine „freiwillige Selbstdeportation aus | |
den USA“. | |
## Neue Haft und Hausarrest | |
Das Auslieferungsbegehren der USA habe 2005 in der Schweiz zu einer | |
erneuten Haft und anschließendem Hausarrest von rund einem Jahr geführt, | |
die die ursprünglich bemessene Strafe von drei Monaten auf das Vierfache | |
der verbüßten Strafe steigerte. Er als Richter mit langer Berufserfahrung | |
könne nicht verstehen, worum es den Strafverfolgungsbehörden in den USA | |
jetzt noch gehe. Die Strafe sei mehr als verbüßt – auch ohne ein | |
endgültiges Urteil in den USA. Zudem habe Polanski sich mehrfach bei seinem | |
Opfer entschuldigt, die damals 13-jährige auch materiell entschädigt, sich | |
seit nunmehr 40 Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. | |
Die Staatsanwaltschaft in Krakau kann innerhalb der nächsten sieben Tage | |
Berufung bei der nächsthöheren Instanz einlegen. Der Oskar-Preisträger lebt | |
bereits seit gut einem Jahr wieder in seiner Geburtsstadt Krakau, wo er | |
einen weiteren Film drehen will. Die Dreharbeiten sollen nach dem für | |
Polanski positiven Urteil beginnen. | |
30 Oct 2015 | |
## AUTOREN | |
Gabriele Lesser | |
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Kinder der sexuellen Revolution | |
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