| # taz.de -- Polnische Justiz zu Roman Polanski: Endgültig keine Auslieferung | |
| > Seit Jahren wollen die USA den Starregisseur Roman Polanski wegen | |
| > Vergewaltigung einer Minderjährigen vor Gericht bringen. Das geht jetzt | |
| > endgültig nicht mehr. | |
| Bild: Das Verfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist nun endgültig beendet | |
| Warschau afp | Polen wird Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA | |
| ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau wies am Dienstag einen | |
| Berufungsantrag von Justizminister Zbigniew Ziobro gegen einen | |
| Gerichtsentscheid vom vergangenen Jahr zurück, der Polanskis Auslieferung | |
| bereits abgelehnt hatte. Damit ist das Verfahren endgültig beendet. Die | |
| US-Justiz versucht seit Jahren, Polanski wegen der Vergewaltigung einer | |
| Minderjährigen im Jahr 1977 vor Gericht zu bringen. | |
| Polanski lebt in Frankreich und erschien Medienberichten zufolge nicht | |
| selbst vor Gericht. Der 83-jährige Regisseur wurde 1933 als Kind polnischer | |
| Eltern in Frankreich geboren. Er besitzt die französische und die polnische | |
| Staatsbürgerschaft. Die US-Justiz wirft ihm vor, 1977 im Haus von | |
| US-Schauspieler Jack Nicholson in Hollywood die 13-jährige Samantha Geimer | |
| sexuell missbraucht zu haben. Geimer berichtete damals, Polanski habe sie | |
| mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt. | |
| Polanski bestritt die Vorwürfe, bekannte sich aber wegen Sex mit einer | |
| Minderjährigen schuldig und saß zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf | |
| Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher 1978 nach | |
| Europa. Er ließ sich in Frankreich nieder und kehrte nicht mehr in die USA | |
| zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der | |
| Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde. | |
| Den Oscar für den besten Film, den er 2003 für „Der Pianist“ bekam, nahm | |
| Polanski nicht persönlich entgegen. Geimer erklärte damals, sie habe | |
| Polanski verziehen. Mit ihr hatte der Regisseur bereits 1994 eine | |
| zivilrechtliche Einigung auf eine Entschädigungszahlung erzielt. Die Justiz | |
| in Kalifornien hielt jedoch stets an ihren Tatvorwürfen fest. | |
| Vor einigen Jahren scheiterte die US-Justiz bereits in der Schweiz mit | |
| einem Auslieferungsantrag. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf | |
| US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in | |
| Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen | |
| Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen. | |
| Frankreich lehnte eine Auslieferung des Regisseurs von Anfang an ab. An | |
| Polen richteten die USA im Januar 2015 ein Auslieferungsgesuch, nachdem | |
| Polanski einen öffentlichen Auftritt in Warschau hatte. | |
| 6 Dec 2016 | |
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