# taz.de -- Keylogger-Affäre in der taz: Fahndung wegen 6.400 Euro | |
> Früherer taz-Redakteur wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine | |
> Geldstrafe nicht zahlte. Er war wegen Ausspähung von Daten verurteilt | |
> worden. | |
Bild: Der 2015 in der taz-Redaktion sichergestellte Keylogger | |
BERLIN taz | In Folge der so genannten Keylogger-Affäre wird der frühere | |
taz-Redakteur Sebastian Heiser inzwischen per Haftbefehl gesucht. Weil er | |
die Geldstrafe in Höhe von 6.400 Euro nicht bezahlte, sei ein | |
Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, sagte der Sprecher der Berliner | |
Staatsanwaltschaft, Martin Steltner auf taz-Anfrage. | |
Sebastian Heiser war im Februar 2015 in der taz-Redaktion dabei erwischt | |
worden, wie er einen sogenannten Keylogger von einem Rechner abzog, mit dem | |
er im Zeitraum von über einem Jahr Kolleginnen und Kollegen ausspioniert | |
hatte. [1][Anfang 2017 wurde er deshalb zu einer Geldstrafe von 160 | |
Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.] | |
Weil Heiser nicht zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht | |
Berlin-Tiergarten erschienen war, verhängte das Gericht einen Strafbefehl, | |
gegen den er keinen Einspruch erhob. Der 39-Jährige ist seitdem | |
rechtskräftig verurteilt und vorbestraft. Sollte er nun verhaftet werden, | |
muss er 160 Tage ins Gefängnis. Er könnte diese Ersatzfreiheitsstrafe aber | |
immer noch abwenden, wenn er die ausstehende Summe bezahlt. | |
Nach seinem Auffliegen hatte Sebastian Heiser sich in ein Land in | |
Südostasien abgesetzt, das über kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland | |
verfügt. Dort ließ er sich nach taz-Recherchen einen neuen Reisepass | |
ausstellen, der über die Verjährungsfrist der Strafvollstreckung hinaus | |
gültig ist. Diese beträgt in seinem Fall fünf Jahre und kann laut | |
Strafprozessordnung auf siebeneinhalb Jahre verlängert werden, [2][„wenn | |
der Verurteilte sich in einem Gebiet aufhält, aus dem seine Auslieferung | |
oder Überstellung nicht erreicht werden kann“]. Die Staatsanwaltschaft | |
spricht davon, dass Heisers Aufenthaltsort unbekannt sei. | |
Sebastian Heisers Anwalt Carsten Hoenig wollte sich auf Anfrage nicht | |
äußern. Heiser selbst ist für die taz und Personen aus seinem persönlichen | |
Umfeld seit Jahren nicht zu erreichen. Lange nutzte er einen anonymen | |
Twitteraccount, mit dem er regelmäßig vor allem Medienberichte kritisch | |
kommentierte oder korrigierte. Seit mehr als einem Jahr ist auf diesem | |
Account keine Aktivität mehr zu verzeichnen. | |
Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen | |
[3][Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 Personen | |
von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen | |
Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an | |
seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht | |
äußern. | |
10 Apr 2018 | |
## LINKS | |
[1] /!5385169/ | |
[2] https://dejure.org/gesetze/StGB/79b.html | |
[3] /!5307828/ | |
## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
Martin Kaul | |
## TAGS | |
Keylogger | |
Datenspionage | |
Polizei Berlin | |
Keylogger | |
Keylogger | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Berliner Polizei nach Keylogger-Fund: Seltsame Erklärungsversuche | |
Ein Scherz soll der Spionageversuch bei der Polizei gewesen sein. So steht | |
es zumindest in einem erratischen Statement der Behörde. | |
Keylogger-Affäre: Früherer taz-Redakteur verurteilt | |
Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro | |
Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. | |
Keylogger-Affäre in der taz: Dateiname LOG.TXT | |
Anfang 2015 kam heraus, dass Computer in der taz mehr als ein Jahr lang | |
ausgespäht wurden. Die Recherche zum Fall führt bis nach Asien. |