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# taz.de -- Karlsruher Beschluss zu Renate Künast: Bloßes Pöbeln ist keine M…
> Grünenpolitikerin Künast bekommt vom Bundesverfassungsgericht Recht.
> Gezielte Hetze im Netz darf nicht sein.
Bild: Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast
Die [1][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hetz-Kommentaren
gegen Renate Künast] kommt nicht überraschend. Die Berliner Gerichte haben
es in vier Entscheidungen – zwei Mal beim Landgericht, zwei Mal beim
Kammergericht – nicht geschafft, die ausgewogenen Karlsruher Vorgaben zur
Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit korrekt umzusetzen.
Wenn jemand Renate Künast als „[2][Gehirn Amputiert]“ bezeichnet, dann ist
das eben kein schutzwürdiger Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung,
sondern dient nur der emotionalisierenden Stimmungsmache. Die Äußerungen
sind auch nicht im kleinen Kreis gefallen, sondern im großen, weiten
Internet.
Solche Abwägungen verlangt das Bundesverfassungsgericht und sie werden bei
einem Großteil der noch strittigen Äußerungen zum Ergebnis führen, dass
Künast hier strafbar beleidigt wurde. Die von Karlsruhe stets hochgehaltene
Freiheit zur Machtkritik ist eben mehr als die Freiheit zur bloßen Pöbelei.
Wer sich mit Künasts Positionen zur grünen [3][„Kindersex“-Debatte] der
1980er Jahre auseinandersetzen will, kann dies weiter tun und darf dabei
auch drastische Worte verwenden. Das ist alles von der Meinungsfreiheit
gedeckt, solange es um Argumente geht.
Tatsächlich hat Künast 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus einen
missverständlichen Zwischenruf gemacht, als sie einen CDU-Abgeordneten
darauf hinwies, die NRW-Grünen wollten nur „gewaltfreien“ Sex mit Kindern
entkriminalisieren.
Künasts alte Äußerung kann man kritisieren. Sie kann aber keine
Rechtfertigung sein, daraus ein falsches Künast-Zitat zu basteln, indem
eine erfundene „doch ganz ok“-Zustimmung angehängt wird. Der rechte Blogger
Sven Liebich ist dafür strafrechtlich verurteilt worden. Also können auch
seine Follower, die sich über das falsche Zitat dann so richtig aufgeregt
haben, nicht sonderlich schutzwürdig sein. Natürlich muss Künast von ihnen
die Unterlassung dieser Hetze verlangen können.
2 Feb 2022
## LINKS
[1] http://xn--Sie%20kann%20aber%20keine%20Rechtfertigung%20sein,%20daraus%20ei…
[2] /Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981
[3] https://www.welt.de/politik/deutschland/article141406874/Gruenen-Politikeri…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Renate Künast
Bundesverfassungsgericht
Hetze
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