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# taz.de -- Fall in Lichtenberg: Ohne Tafel gar kein Geld
> Bekam ein Student das Wohngeld gekürzt, weil er zur Berliner Tafel ging?
> Jetzt wird klar: Ohne Tafel-“Einnahmen“ hätte er gar kein Wohngeld
> bekommen.
Bild: Für viele Menschen in der Stadt überlebenswichtig: die Angebote der Ber…
Der Fall eines Studenten aus Lichtenberg, dem Sachspenden der Berliner
Tafel vom Bezirksamt bei der Berechnung seines Wohngeld-Anspruchs als
Einnahme angerechnet wurde, hat eine neue Wendung genommen. Wie Recherchen
der taz ergaben, hätte der Mann ohne diese Anrechnung überhaupt kein
Wohngeld bekommen, weil er dafür ein zu niedriges Einkommen gehabt hätte.
Das bestätigte Bezirksstadträtin Katrin Framke am Donnerstag der taz auf
Anfrage.
„Die Schlagzeile der letzten Tage: ‚Amt kürzt Wohngeld‘ ist daher falsch…
sagte Framke. Die Mitarbeiterin der Wohngeldstelle habe dem jungen Mann
etwas Gutes tun wollen und sein Einkommen hochgerechnet, damit er überhaupt
anspruchsberechtigt war. Framke wollte dies im Verlauf des Donnerstag auch
in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg erklären.
[1][Der Fall des 32-Jährigen hatte seit Montag für mediale Aufregung
gesorgt.] Die Berliner Tafel, die tausende arme Menschen mit Essensspenden
versorgt, hatte bekannt gemacht, dass dem Studenten der
Ingenieurswissenschaften bei der Berechnung seines Wohngeld-Anspruchs auch
Sachspenden der Tafel angerechnet wurden – „zu seinen Ungunsten“.
Entsprechend groß war die Empörung: Wurde hier die schon oft geäußerte
Befürchtung wahr, dass gesetzliche Ansprüche auf Sozialleistungen mit dem
Hinweis verwehrt beziehungsweise heruntergerechnet werden, dass der oder
die Betreffende sich bei Hilfsorganisationen, sprich: über freiwillige
Spenden, versorge?
Tatsächlich schien der Bescheid des Mannes, der der taz vorliegt, dies nahe
zu legen. Darin wurden zu den jährlichen Einnahmen von 5.400 Euro (der Mann
hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung einen 450-Euro-Job) noch 2.892 Euro
jährliche „Einnahmen anderer Art Sachbezug Tafel“ angerechnet. Ergibt: ein
Wohngeld von 83 Euro monatlich.
Ohne diese Anrechnung, erklärte Framke der taz, hätte der Mann gar nichts
bekommen, „sein Einkommen wäre zu gering gewesen“. Tatsächlich braucht ma…
um wohngeldberechtigt zu sein, ein Mindesteinkommen. Hintergrund ist, dass
der Gesetzgeber nicht will, dass man vom Wohngeld Essen oder anderes kauft.
Das Mindesteinkommen berechnet sich aus dem Hartz-IV-Regelsatz, der aktuell
für Alleinstehende 409 Euro beträgt, plus der Warmmiete. Wohngeldberechtigt
ist, wer mindestens 80 Prozent dieses Einkommens hat.
Das hätte der Student mit seinem 450-Euro-Job nicht erreicht. Er hat als
Student allerdings auch keinen Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe. Und
auch nicht auf Bafög, weil er mit 32 Jahren zu alt dafür ist (laut
Gesetzgeber). Dem Mann bliebe damit nichts, als sich entweder zu
exmatrikulieren und Hartz-IV zu beantragen. Oder sich einen Zweitjob zu
suchen. Was er laut Medienberichten inzwischen getan hat.
16 May 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Hartz IV
Wohngeld
Berliner Tafel
Lichtenberg
Lebensmittelverschwendung
Schwerpunkt Armut
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