# taz.de -- Fall in Lichtenberg: Eine Spende ist eine Spende ist … | |
> Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, weil der Empfänger | |
> Lebensmittel von der Tafel bezieht. Lichtenberger Fall ist aufgeklärt. | |
Bild: Bei der Berliner Tafel … | |
Wer Lebensmittel über die Berliner Tafel bezieht, muss nicht mit Kürzungen | |
von Sozialleistungen rechnen. Das teilten die Berliner Tafel und das | |
Bezirksamt Lichtenberg am Mittwoch gemeinsam mit. Damit herrscht nun | |
Klarheit zum Fall eines Berliner Studenten, der Mitte Mai bekannt geworden | |
war. Frank T. war nach Angaben der Berliner Tafel vom Bezirksamt | |
Lichtenberg das Wohngeld gekürzt worden, weil er Lebensmittel von einer | |
„Laib und Seele“-Ausgabestelle der Tafel bezog. | |
Das Bezirksamt habe die Lebensmittel als Einnahmen in Höhe von fast 2.900 | |
Euro pro Jahr zuungunsten des Antragstellers berechnet, hieß es. Dieses | |
Vorgehen war öffentlich auf breite Kritik gestoßen. | |
Die Überprüfung des Wohngeldantrages von Frank T. durch die Bezirksaufsicht | |
der Senatsinnenverwaltung habe ergeben, dass Leistungen der Berliner Tafel | |
nicht auf das Wohngeld anzurechnen sind, erklärten Tafel und Bezirksamt | |
nun. Da die Ausgabe der Lebensmittel durch die Tafel gegen einen | |
symbolischen Betrag erfolge, würden diese nicht als Spenden gelten. | |
„Die Berliner Tafel finanziert sich ausschließlich durch Spenden und | |
Mitgliedsbeiträge. Unsere Lebensmittelspenden sind immer nur eine | |
freiwillige Unterstützung bedürftiger Menschen und dürfen niemals mit | |
Sozialleistungen verrechnet werden“, sagte die Gründerin und Vorsitzende | |
der Berliner Tafel e. V., Sabine Werth. Auch Bezirksbürgermeister Michael | |
Grunst (Linke) und Stadträtin Katrin Framke (parteilos) betonten, dass | |
Tafelleistungen nicht als staatliche Sozialleistungen angesehen werden | |
dürften. Die Berliner Tafel unterstützt seit 26 Jahren ehrenamtlich | |
Menschen mit Lebensmitteln. | |
## Bundesrecht ändern | |
Dennoch bestehe weiter politischer Handlungsbedarf. „Wir sind uns mit der | |
Berliner Tafel einig, dass grundsätzlich keine Lebensmittelspenden | |
gegengerechnet werden sollten, egal, ob sie gegen einen symbolischen Betrag | |
abgegeben werden oder nicht“, erklärten beide Politiker. Deshalb sei eine | |
bundesrechtliche Änderung erforderlich. | |
Weiter hieß es in der gemeinsamen Erklärung, dass im Falle von Frank T. das | |
Bezirksamt sich erstmalig entschieden habe, einem Antragsteller die | |
Leistungen der Tafel im Wohngeldantrag anzurechnen. Die Bezirksaufsicht | |
teile die Einschätzung des Rechtsamtes in Lichtenberg, dass ohne die | |
Anrechnung der Tafel-Zuwendungen der Student keinen Anspruch auf Wohngeld | |
gehabt hätte. | |
Die zuständige Wohngeldstelle, die diese Anrechnung vorgenommen hatte, habe | |
im Rahmen ihrer „Ermessensausübung“ und auf der Basis des zu diesem | |
Zeitpunkt bestehenden Wissenstandes gehandelt. Dass Lebensmittel gegen | |
einen symbolischen Betrag abgegeben werden, sei der zuständigen | |
Wohngeldstelle bei Erlass des Bescheides nicht bekannt gewesen. Es habe | |
sich zudem um einen Einzelfall gehandelt. Die Senatsinnenverwaltung halte | |
deshalb bezirksaufsichtliche Maßnahmen zur Korrektur der Entscheidung weder | |
für erforderlich noch für geboten. Das bedeute auch, dass der | |
Antragssteller das gezahlte Wohngeld nicht erstatten muss, teilten | |
Bezirksamt und Tafel weiter mit. (epd) | |
24 Jul 2019 | |
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