Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Fall in Lichtenberg: Eine Spende ist eine Spende ist …
> Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, weil der Empfänger
> Lebensmittel von der Tafel bezieht. Lichtenberger Fall ist aufgeklärt.
Bild: Bei der Berliner Tafel …
Wer Lebensmittel über die Berliner Tafel bezieht, muss nicht mit Kürzungen
von Sozialleistungen rechnen. Das teilten die Berliner Tafel und das
Bezirksamt Lichtenberg am Mittwoch gemeinsam mit. Damit herrscht nun
Klarheit zum Fall eines Berliner Studenten, der Mitte Mai bekannt geworden
war. Frank T. war nach Angaben der Berliner Tafel vom Bezirksamt
Lichtenberg das Wohngeld gekürzt worden, weil er Lebensmittel von einer
„Laib und Seele“-Ausgabestelle der Tafel bezog.
Das Bezirksamt habe die Lebensmittel als Einnahmen in Höhe von fast 2.900
Euro pro Jahr zuungunsten des Antragstellers berechnet, hieß es. Dieses
Vorgehen war öffentlich auf breite Kritik gestoßen.
Die Überprüfung des Wohngeldantrages von Frank T. durch die Bezirksaufsicht
der Senatsinnenverwaltung habe ergeben, dass Leistungen der Berliner Tafel
nicht auf das Wohngeld anzurechnen sind, erklärten Tafel und Bezirksamt
nun. Da die Ausgabe der Lebensmittel durch die Tafel gegen einen
symbolischen Betrag erfolge, würden diese nicht als Spenden gelten.
„Die Berliner Tafel finanziert sich ausschließlich durch Spenden und
Mitgliedsbeiträge. Unsere Lebensmittelspenden sind immer nur eine
freiwillige Unterstützung bedürftiger Menschen und dürfen niemals mit
Sozialleistungen verrechnet werden“, sagte die Gründerin und Vorsitzende
der Berliner Tafel e. V., Sabine Werth. Auch Bezirksbürgermeister Michael
Grunst (Linke) und Stadträtin Katrin Framke (parteilos) betonten, dass
Tafelleistungen nicht als staatliche Sozialleistungen angesehen werden
dürften. Die Berliner Tafel unterstützt seit 26 Jahren ehrenamtlich
Menschen mit Lebensmitteln.
## Bundesrecht ändern
Dennoch bestehe weiter politischer Handlungsbedarf. „Wir sind uns mit der
Berliner Tafel einig, dass grundsätzlich keine Lebensmittelspenden
gegengerechnet werden sollten, egal, ob sie gegen einen symbolischen Betrag
abgegeben werden oder nicht“, erklärten beide Politiker. Deshalb sei eine
bundesrechtliche Änderung erforderlich.
Weiter hieß es in der gemeinsamen Erklärung, dass im Falle von Frank T. das
Bezirksamt sich erstmalig entschieden habe, einem Antragsteller die
Leistungen der Tafel im Wohngeldantrag anzurechnen. Die Bezirksaufsicht
teile die Einschätzung des Rechtsamtes in Lichtenberg, dass ohne die
Anrechnung der Tafel-Zuwendungen der Student keinen Anspruch auf Wohngeld
gehabt hätte.
Die zuständige Wohngeldstelle, die diese Anrechnung vorgenommen hatte, habe
im Rahmen ihrer „Ermessensausübung“ und auf der Basis des zu diesem
Zeitpunkt bestehenden Wissenstandes gehandelt. Dass Lebensmittel gegen
einen symbolischen Betrag abgegeben werden, sei der zuständigen
Wohngeldstelle bei Erlass des Bescheides nicht bekannt gewesen. Es habe
sich zudem um einen Einzelfall gehandelt. Die Senatsinnenverwaltung halte
deshalb bezirksaufsichtliche Maßnahmen zur Korrektur der Entscheidung weder
für erforderlich noch für geboten. Das bedeute auch, dass der
Antragssteller das gezahlte Wohngeld nicht erstatten muss, teilten
Bezirksamt und Tafel weiter mit. (epd)
24 Jul 2019
## TAGS
Lebensmittelverschwendung
Hartz IV
Berliner Tafel
Berliner Tafel
Wohngeld
Hartz IV
## ARTIKEL ZUM THEMA
15 Jahre Hilfsaktion „Laib und Seele“: Einmal die Woche richtig satt essen
Seit 15 Jahren versorgt die Aktion „Laib und Seele“ Bedürftige mit Essen.
Sie sammelt Lebensmittel und Spenden mit fast abgelaufenem
Haltbarkeitsdatum
Der Fall Lichtenberg: Eine ganz eigenartige Logik
In Lichtenberg hat man Wohngeld und Tafel-Essen in einen seltsamen
Zusammenhang gebracht. Ein Wochenkommentar.
Fall in Lichtenberg: Ohne Tafel gar kein Geld
Bekam ein Student das Wohngeld gekürzt, weil er zur Berliner Tafel ging?
Jetzt wird klar: Ohne Tafel-“Einnahmen“ hätte er gar kein Wohngeld
bekommen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.