# taz.de -- AfD-Querelen in Schleswig-Holstein: Ex-Chefin will sich einklagen | |
> Doris von Sayn-Wittgenstein wurde aus der Kieler Landtagsfraktion | |
> geworfen. Jetzt zieht sie gegen die AfD vor das Landesverfassungsgericht. | |
Bild: Will zurück in die AfD-Fraktion: Doris von Sayn-Wittgenstein | |
HAMBURG taz | Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein prüft die | |
Frage, ob die AfD ihre ehemalige Landesvorsitzende Doris von | |
Sayn-Wittgenstein aus ihrer Fraktion ausschließen durfte. Die Politikerin, | |
die noch im Landtag sitzt, hat dagegen geklagt. Es sei das erste Mal, dass | |
sich das Gericht in einen Organstreitverfahren mit dem Ausschluss einer | |
Parlamentarierin aus deren Fraktion befasse, sagte eine Gerichtssprecherin. | |
Am 4. Dezember 2018 hatte die Landtagsfraktion unter dem Vorsitz von Jörg | |
Nobis Sayn-Wittengstein ausgeschlossen. Die Fraktion hielt der Juristin | |
vor, [1][2014 für den Verein „Gedächtnisstätte“ geworben] zu haben. Der | |
Verfassungsschutz in Niedersachsen und Thüringen hat den Verein als | |
rechtsextremistisch eingestuft. Der Verein ist auch auf der | |
Unvereinbarkeitsliste der AfD angeführt. | |
In der mündlichen Verhandlung erklärte der Anwalt Sayn-Wittgensteins, dass | |
seine Mandantin in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten worden sei. Es | |
lägen keine politischen Differenzen vor, vielmehr sei willkürlich | |
vorgegangen worden. Der Ausschluss sei letztlich die Folge einer | |
„Medienkampagne“. | |
Der Anwalt der Fraktion erwiderte, dass sehr wohl politische Differenzen | |
bestünden. Der Verein, für den die Klägerin warb, habe ein „klar | |
rechtsextremistisches Weltbild“. Wenn die AfD sich nicht eindeutig von | |
solchen Vereinen abgrenze, „wäre sie in wenigen Jahren tot“, argumentierte | |
der Anwalt. | |
## Einig ist sich die Partei nicht | |
In der AfD ist die Abgrenzung zu der ehemaligen Landesvorsitzenden | |
umstritten. Auf Landesebene ist ein Antrag des Bundesvorstands auf | |
Parteiausschluss gescheitert. [2][Das Landesschiedsgericht ignorierte], | |
dass sie E-Mails versandte, die ihre Vernetzung mit Freunden der Waffen-SS, | |
Holocaust-Leugnern und Verfechtern einer Reichsideologie bis hin zum | |
internationalen Rechtsextremismus offenbarten – ausgedruckt knapp 80 | |
Seiten, die der taz vorliegen. | |
Jetzt muss das Bundesschiedsgericht der Partei entscheiden. Die | |
Entscheidung des Landesverfassungsgerichts wird im August erwartet. | |
11 Jun 2019 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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