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# taz.de -- EU-Kartellverfahren gegen Suchmaschine: Googles Suche wird untersuc…
> Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Google eingeleitet.
> Geprüft wird, ob die Firma ihre marktbeherrschende Stellung in der
> Online-Suche missbraucht hat.
Bild: Nicht nur die EU-Kommission hat Google im Auge.
BRÜSSEL dapd/dpa | Der US-Internetkonzern Google ist ins Visier der
EU-Kommission geraten. Wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte,
wird sie ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen möglichen
Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche
einleiten.
Die EU-Kommission folgt damit nach eigenen Angaben Beschwerden von
Suchdienst-Anbietern über die Benachteiligung ihrer Dienste in den
unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen von Google, zusammen mit einer
möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigenen Diensten.
Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei
verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um
unbezahlte Suchergebnisse und zum anderen um Werbung von Drittanbietern,
die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google-Suchergebnissen gezeigt
werden.
Die EU-Kommission will den Angaben zufolge untersuchen, ob Google eine
marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte,
indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten
in Wettbewerb stehenden Diensten in der Rangfolge herabgestuft und den
Ergebnissen seiner eigenen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt
hat.
Die Untersuchung der Kommission werde sich zudem auf Vorwürfe
konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise
Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch gehindert hat,
bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten.
Darüber hinaus will die Kommission das Bestehen etwaiger Beschränkungen für
die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende
Online-Werbeplattformen untersuchen.
Falls die Wettbewerbshüter im Laufe des Verfahrens ihre Vorwürfe erhärten
können, droht Google ein hohes Bußgeld. Die Brüsseler Verfahren haben keine
Fristen. Derzeit könnten noch keine Verstöße gegen das europäische
Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, schrieb die Kommission. Der Fall habe
aber nun Vorrang. Google ist der weltgrößte Suchmaschinenbetreiber.
Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des
Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern
und Konkurrenten ausnutzen. Im vergangenen Jahrzehnt war die Kommission
gegen den Softwarehersteller Microsoft vorgegangen und hatte Strafen in
Milliardenhöhe verhängt.
30 Nov 2010
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Google
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