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# taz.de -- Debatte um geistiges Eigentum im Netz: 12-Punkte-Papier gegen Downl…
> Mit einem System von Warnhinweisen will Kulturstaatsminister Bernd
> Neumann (CDU) gegen illegale Downloads vorgehen. Ein 12-Punkte-Papier
> soll's richten. Widerspruch bleibt nicht aus.
Bild: Legale Downloads wie Neumann und andere sie mögen: Musikeinkauf in Apple…
BERLIN dpa/taz | Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will das illegale
Herunterladen von Dateien aus dem Internet mit einem System von
Warnhinweisen bekämpfen. Wer bei Verstößen erwischt werde, soll zunächst
einmal per Mail persönlich verwarnt werden, erst bei einer Wiederholung
wären Abmahnungen und Anzeigen fällig.
Das geht aus dem [1][12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im
digitalen Zeitalter] hervor, das am Freitag in Berlin unter dem Titel "Ohne
Urheber keine kulturelle Vielfalt" veröffentlicht wurde. "Ein solches
System hätte als Ergänzung zu den existierenden Möglichkeiten der
zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung den Vorzug,
dass es den rechtswidrigen Nutzer zunächst über den Unrechtsgehalt seiner
Tat aufklärt, ohne dass ihm sofort Sanktionen drohen", heißt es in dem
Papier
Auch sollten beim Schutz des Urheberrechts Internetprovider stärker als
bisher in die Pflicht genommen werden. Nutzer, die Dateien illegal
herunterladen, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr
zahlen. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und für gewerblichen
Rechtsschutz, sieht darin allerdings einen "gewissen Widerspruch zur
geltenden Rechtslage. Nach der E-Commerce-Richtlinie und dem TMG treffen
die Internet-Service-Provider nämlich grundsätzlich keine Prüf- und
Überwachungspflichten", schreibt er in seinem Weblog.
Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit
Nachrichtenportalen wie Google News und Suchmaschinen wie Google
Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des
Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler
im Internet stärker geschützt werden soll. Mit dem Leistungsschutzrecht
würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im
Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche
Nutzung betreffen.
Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre
Internetauftritte, etwa durch Suchmaschinen, eigens honoriert wird. Mit
einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der
Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch
Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen
Urheberrecht werden die Belange von Verlagen, Autoren und Kreativen
geschützt.
Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger
Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts
sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln
festgelegt werden. Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die
Mithilfe von Providern angewiesen. Auch hier widerspricht IT-Anwalt Stadler
in seinem Blog vehement: "Neumann scheint, wie viele andere auch, immer
noch nicht erkannt zu haben, dass diese Forderung nicht im Interesse der
Autoren ist und letztlich auf eine gebührenfinanzierte Presse hinausläuft."
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich
grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber
zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für
Presseverlage sei auch keine "Sonder-Gema", hatte die Ministerin mit
Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die zwölf Thesen. "Im
staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger
Vorstoß", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins,
in einer Mitteilung. "Es stellt das Kulturgut und den kulturellen
Schaffensprozess in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass die künftige
Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung ist." Die Interessen der
Kultur und der Kulturschaffenden würden damit im Internetzeitalter
geschützt.
29 Nov 2010
## LINKS
[1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/11/2010-11-26-bernd-n…
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