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# taz.de -- Laternenumzüge zu St.Martin: Gema kassiert bei Martinszügen ab
> Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles
> Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt
> illegal.
Bild: Ein Moment, in dem man eher nicht an Urheberrecht denkt: Martinszug.
MÜNCHEN/BERLIN dpa/taz | Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren
Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer
werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus
Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
Häufig werden jedoch keine Lizenzgebühren gezahlt. Eltern oder Betreuer
stellen ohne besondere Beachtung der rechtlichen Lage kleine Hefte
zusammen, die anschließend beim Laternenzug mitgeführt werden. Kindergärten
und andere Gruppen begehen dabei mitunter Lizenzverstöße.
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist,
dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
Das klassische Martinslied „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ etwa
stammt aus dem 19. Jahrhundert - es darf also problemlos kopiert werden.
Und der Klassiker „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ soll bereits
im 18. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitet gewesen sein.
Die in München ansässige Gema betonte: „Traditionelles Liedgut wie
St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich
nicht mehr geschützt.“ Allerdings gäbe es auch eine Reihe moderner Lieder
zum Martinstag. Dazu machte die Gema unmissverständlich klar: Wer diese
Lieder einfach aus den Liederbüchern kopiere, um etwa ein Liedheft für
Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal.
Zuständig ist die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Sie vertritt
Verlage, die Liedbücher veröffentlichen. Die Gema tritt in diesem Fall
lediglich als Inkassounternehmen für die VG auf. Gemeinsam habe man 2009
den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der
Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch.
„In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal
Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.“ Die Kindergärten hätten sich
die Liederbücher kaufen müssen, um durchs Kopieren die Urheberrechte nicht
zu verletzen, betont die VG in einer [1][Stellungnahme].
Mit einem Lizenzvertrag hätten die Kindergärten rechtliche Klarheit,
argumentierte Krauß. „Denn es gibt in Deutschland ein absolutes
Kopierverbot für Noten.“ Dafür müssen die Kindergärten allerdings zahlen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass für bis ezu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr
fällig werden. Kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro
zahlen.
Der Beitrag sei eine „kleine Kompensation für nicht verkaufte
Liederbücher“, sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für
Kinderlieder meist sehr aufwendig. Auch Peter Hempel von der Gema kann den
Vorwurf von „Abzocke“ nicht nachvollziehen. Der Augsburger Allgemeinen
sagte er: „Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es
so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher.“
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, sagte gegenüber der
taz, dass zurzeit rund 3.500 Kindergärten den angebotenen Lizenzvertrag
nutzen. Er betont jedoch, das es sich dabei um eine grobe Schätzung handle.
11 Nov 2010
## LINKS
[1] http://www.vg-musikedition.de/home.php?nID=149
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