# taz.de -- Laternenumzüge zu St.Martin: Gema kassiert bei Martinszügen ab | |
> Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles | |
> Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt | |
> illegal. | |
Bild: Ein Moment, in dem man eher nicht an Urheberrecht denkt: Martinszug. | |
MÜNCHEN/BERLIN dpa/taz | Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren | |
Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer | |
werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus | |
Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden. | |
Häufig werden jedoch keine Lizenzgebühren gezahlt. Eltern oder Betreuer | |
stellen ohne besondere Beachtung der rechtlichen Lage kleine Hefte | |
zusammen, die anschließend beim Laternenzug mitgeführt werden. Kindergärten | |
und andere Gruppen begehen dabei mitunter Lizenzverstöße. | |
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, | |
dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre | |
nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters. | |
Das klassische Martinslied „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ etwa | |
stammt aus dem 19. Jahrhundert - es darf also problemlos kopiert werden. | |
Und der Klassiker „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ soll bereits | |
im 18. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitet gewesen sein. | |
Die in München ansässige Gema betonte: „Traditionelles Liedgut wie | |
St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich | |
nicht mehr geschützt.“ Allerdings gäbe es auch eine Reihe moderner Lieder | |
zum Martinstag. Dazu machte die Gema unmissverständlich klar: Wer diese | |
Lieder einfach aus den Liederbüchern kopiere, um etwa ein Liedheft für | |
Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal. | |
Zuständig ist die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Sie vertritt | |
Verlage, die Liedbücher veröffentlichen. Die Gema tritt in diesem Fall | |
lediglich als Inkassounternehmen für die VG auf. Gemeinsam habe man 2009 | |
den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der | |
Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch. | |
„In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal | |
Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.“ Die Kindergärten hätten sich | |
die Liederbücher kaufen müssen, um durchs Kopieren die Urheberrechte nicht | |
zu verletzen, betont die VG in einer [1][Stellungnahme]. | |
Mit einem Lizenzvertrag hätten die Kindergärten rechtliche Klarheit, | |
argumentierte Krauß. „Denn es gibt in Deutschland ein absolutes | |
Kopierverbot für Noten.“ Dafür müssen die Kindergärten allerdings zahlen. | |
Die Vereinbarung sieht vor, dass für bis ezu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr | |
fällig werden. Kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro | |
zahlen. | |
Der Beitrag sei eine „kleine Kompensation für nicht verkaufte | |
Liederbücher“, sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für | |
Kinderlieder meist sehr aufwendig. Auch Peter Hempel von der Gema kann den | |
Vorwurf von „Abzocke“ nicht nachvollziehen. Der Augsburger Allgemeinen | |
sagte er: „Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es | |
so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher.“ | |
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, sagte gegenüber der | |
taz, dass zurzeit rund 3.500 Kindergärten den angebotenen Lizenzvertrag | |
nutzen. Er betont jedoch, das es sich dabei um eine grobe Schätzung handle. | |
11 Nov 2010 | |
## LINKS | |
[1] http://www.vg-musikedition.de/home.php?nID=149 | |
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