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# taz.de -- Debatte ums Leistungsschutzrecht: Verlage bangen um "goldene Kuh"
> Mit einem neuen Gesetz sollen die deutschen Verlage im Zeitalter des
> Netzes gestärkt werden. Die Bundesjustizministerin dämpft die Hoffnungen
> der Verleger.
Bild: Da hilft auch bitten nicht: Gafische Werkstatt des Handsatzes in der Hoch…
KÖLN taz | "Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein
als andere Werkvermittler", heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und
FDP. "Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für
Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im
Internet an." Doch was dieses neue Recht bewirken soll, wie es konkret
aussehen soll, ist seit zwei Jahren umstritten. Im Juni will das
Bundesjustizministerium nun endlich den Gesetzentwurf vorlegen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem
[1][//wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist
.33.de.html?dram:article_id:Interview mit Dradio Wissen] die Erwartungen an
das Gesetz nun kräftig zurückgeschraubt. "Eine ganz begrenzte Durchsetzung
von Rechten im Internet" stellt die Bundesjustizministerin dort in
Aussicht, eine "goldene Kuh" für die Presseverlage sei aber nicht mehr zu
erwarten. Vorschläge, die Milliardeneinnahmen vorsahen, seien längst vom
Tisch.
Zwar erwähnt die Justizministerin nicht, welche Vorschläge sie verworfen
habe, die Botschaft ist jedoch klar. Die Verlagsbranche hatte – allen voran
der Axel Springer Verlag – im vergangenen Jahr eine Art GEZ-Pflicht für
Bürocomputer gefordert. Jedes Unternehmen sollte Abgaben zahlen, wenn seine
Angestellten über den Bürocomputer auf Verlagsangebote zugriffen. Auch
kostenlose Angebote – wie zum Beispiel taz.de – sollten kostenpflichtig
werden, wenn sie im Büro angesurft werden. Eine neu zu schaffende
Verwertungsgesellschaft sollte die Beiträge pauschal eintreiben. Bei
schätzungsweise 20 Millionen gewerblichen PCs in Deutschland ein lohnendes
Geschäft.
## Goldgrube Büro-PCs
Schönheitsfehler an den Plänen: sie waren juristisch kaum umsetzbar. In
einer Zeit, in der quasi jedermann ohne Probleme Artikel und andere Inhalte
publizieren kann, ist es schwer zwischen Presseunternehmen und anderen
Publizisten zu unterscheiden.
[2][//www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/eine-nie-dagewesene-rechtsverwirr
ung/“:Noch schwerer] war es jedoch eine Anspruchsgrundlage für die
Sonderzahlung zu finden.
So verwies beispielsweise Mathias Döpfner zum Beispiel auf die integrative
Kraft der Massenmedien. "Wenn Sie alle einen anderen Blog gelesen haben,
werden Sie nichts mehr haben, worüber sie sich unterhalten können", sagte
der Chef der Chef der Axel Springer AG bei einer
[3][//heise.de/-1080587“:Veranstaltung in Köln]. Die Verleger sollten
deshalb für Themenauswahl und Arrangement der Beiträge ein eigenes Recht
erhalten, das auch vergütet werden müsse.
Positiver Nebeneffekt: die Journalisten selbst hätten an den Einnahmen
nicht beteiligt werden müssen. Auch bei den Wirtschaftsverbänden stieß das
verständlicherweise auf wenig Gegenliebe. So positionierte sich der Bund
der Deutschen Industrie gegen die hoch fliegenden Verlegerpläne und hat
sich voraussichtlich auch durchgesetzt.
## Angriffsziel Google
Nicht aus dem Schneider ist hingegen Google. Der US-Konzern mit seiner
enormen Vormachtstellung im Suchmaschinen- und Onlinewerbungs-Markt ist den
Verlegern schon lange ein Dorn im Auge. Zwar verschafft der Konzern mit
seinem Nachrichtenportal "Google News" vielen Onlinemedien Leser. Doch die
wollen gleichzeitig auch an den Einnahmen von Google beteiligt werden. Dass
der derzeit auf Google News keine Werbung einbindet, stört die Verleger
dabei nur wenig.
Diesem Ziel stimmt offenbar auch Leutheusser-Schnarrenberger zu. Sie
verweist darauf dass Unternehmen mit den Früchten des Journalismus Geld
verdienten, ohne die Journalisten selbst zu beteiligen. Wie konkret jedoch
dies geschehen soll, ließ die Bundesjustizministerin offen. Immerhin wurde
klar, dass auch sie eine Verwertungsgesellschaft mit der Abwicklung der
Zahlungen beauftragt werden soll.
Doch auch hier gibt es Schwierigkeiten. So hat der [4][Bundesgerichtshof
bestätigt,] dass die Verwertung von kurzen Textauszügen urheberrechtlich
zulässig ist. Hier müsste die Bundesregierung also ein neues Recht
schaffen, dass auch kurze Zusammenfassungen – so genannte "Snippets" – bei
Google News urheberrechtlich schützt.
Gleichzeitig müssen aber auch weitere Unterscheidungskriterien gefunden
werden. Das Zitieren an sich ist wesentliches Element der Meinungsfreiheit
und kann deshalb nicht einfach eingeschränkt werden. Nach dem Versprechen
von Bundesjustizminsterin sollen Privatnutzer von dem neuen Gesetz nicht
betroffen werden. Eine allgemeine Zahlpflicht für Links - wie von manchen
befürchtet - ist somit auch ausgeschlossen.
20 May 2011
## LINKS
[1] http://xn--http-996a
[2] http://xn--http-996a
[3] http://xn--http-996a
[4] /1/leben/medien/artikel/1/naechste-runde-im-perlentaucher-prozess/
## AUTOREN
Torsten Kleinz
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