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# taz.de -- Urteil im US-Monopolprozess: US-Richter bremst Google ein bisschen
> Der Tech-Konzern muss Daten mit Konkurrenten teilen, bleibt aber Herr
> über Chrome und Android. Ein langwieriger Rechtsstreit könnte noch Jahre
> dauern.
Bild: Freie Wahl der Suchmaschine: Exklusivvereinbarungen mit Gerätehersteller…
New York rtr | Alphabet muss nach einem Urteil [1][in einem
US-Monopolprozess] die Daten seiner Google-Suchmaschine mit Konkurrenten
teilen. Allerdings entschied Bundesrichter Amit Mehta am Dienstag
(Ortszeit) auch, der Internet-Konzern müsse weder seinen beliebten
Chrome-Browser noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen.
Google erklärte dazu, man habe „Bedenken, wie sich diese Anforderungen auf
unsere Nutzer und deren Privatsphäre auswirken werden“, und prüfe die
Entscheidung sorgfältig. Die Alphabet-Aktie legte nachbörslich um 7,2
Prozent zu. Der Richter begründete seine Entscheidung auch mit dem
Aufkommen von [2][KI-Diensten wie OpenAIs ChatGPT,] die bereits Googles
Dominanz untergraben würden. Google hatte angekündigt, Berufung einzulegen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher noch Jahre vergehen.
Mehta verhängte weitere Auflagen gegen Google. So darf der
Suchmaschinenbetreiber keine Exklusivvereinbarungen treffen, die
Gerätehersteller daran hindern würden, Konkurrenzprodukte
vorzuinstallieren. Die jüngsten Vereinbarungen mit Geräteherstellern wie
Samsung und Motorola sowie den Mobilfunkanbietern AT&T und Verizon erlauben
diesen bereits, konkurrierende Suchdienste zu laden.
Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichendere Maßnahmen gefordert, wie
[3][einen Zwangsverkauf des Browsers Chrome], um Googles Marktmacht bei der
Internet-Suche einzudämmen. Dazu gehören strenge Auflagen zum Einsatz von
Künstlicher Intelligenz (KI) und eben die Freigabe interner Daten. Sundar
Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, hatte
bei einer Aussage vor Gericht Letzteres entschieden abgelehnt. Er sprach
von einer „faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums“.
## Jahrzehntprozess
Der Entscheidung ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus. Mehta hatte im
vergangenen Jahr geurteilt, dass das Unternehmen ein illegales Monopol bei
der Online-Suche und der damit verbundenen Werbung innehat. [4][Alphabet
beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes] und streicht den
Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein. Google zahlt
Apple laut Analysten von Morgan Stanley jährlich 20 Milliarden Dollar für
die Voreinstellung seiner Suchmaschine auf iPhones – eine Praxis, die nun
fortgeführt werden darf.
Das Verfahren gilt als „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit
langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols
vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit über die
enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem
Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs
einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&T, nachdem 1974 eine
Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.
Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google in weitere
Rechtsstreitigkeiten über seine Vormachtstellung in anderen Märkten
verwickelt. So will der Konzern gegen [5][ein Urteil ankämpfen, das ihn zur
Umgestaltung seines App-Stores] verpflichtet. Zudem steht im September ein
weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei
Online-Werbetechnologie an. Die beiden Verfahren gegen Google sind Teil
eines parteiübergreifenden Vorgehens der US-Behörden gegen große
Technologiekonzerne, das während der ersten Amtszeit von Präsident Donald
Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet.
3 Sep 2025
## LINKS
[1] /Google/!6083110
[2] /Kuenstliche-Intelligenz/!6065865
[3] /Prozess-gegen-Google-in-den-USA/!6050497
[4] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222849/umfrage/marktanteile-…
[5] /In-App-Kaeufe-bei-Patreon/!6028432
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