Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess gegen US-Rapper P. Diddy: Geschworene einigen sich auf Teil…
> Seit Mai läuft der Prozess wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten gegen den
> Musikmogul Sean Combs. Die Jury hat nun ein Teilurteil gefällt.
Bild: Combs Anwälte trösten ihn, als die Jury mitteilt, in vier der fünf Ank…
New York AFP | Im [1][New Yorker Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“
Combs wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen] haben die Geschworenen nach
Medienberichten ein Teilurteil gefällt. Sie verständigten sich in vier von
fünf Anklagepunkten, wie NBC News und andere US-Medien am Dienstag
berichteten. Ob sie ihn für schuldig oder nicht schuldig erklärten, blieb
vorerst offen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Combs vor, Frauen sexuell missbraucht und mit
Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys genötigt zu
haben. Keine Einigung erzielten die Geschworenen in der wichtigsten Frage:
ob Combs dies mithilfe einer kriminellen Gruppierung tat. Im Falle eines
Schuldspruchs würde dem Musiker dafür eine lebenslange Haftstrafe drohen.
Der vorsitzende Richter Arun Subramanian wies [2][die Geschworenen] an, am
Mittwoch weiter über den strittigen Anklagepunkt zu beraten.
Der 55-jährige Combs hatte alle Vorwürfe in dem Prozess zurückgewiesen.
Sein Verteidiger Marc Agnifilo sagte am Freitag in seinem Schlussplädoyer,
den Klägerinnen gehe es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Geld.
## Es droht lebenslange Haft
Die Anklage betonte dagegen, [3][Combs habe „Macht, Gewalt und Angst“
genutzt], „um zu bekommen, was er wollte“. Er habe auf das Schweigen und
die Scham seiner Opfer gesetzt, um seine Verbrechen zu vertuschen, hatte
die Staatsanwaltschaft erklärt.
Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs
war in den 90er Jahren einer der erfolgreichsten HipHop-Musiker der Welt,
von 1999 stammt etwa der Hit „Gangsta Shit“. Dreimal gewann er den Grammy,
daneben war er als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich. Seine
Plattenfirma Bad Boy Records brachte Stars wie Mary J. Blige oder Notorious
B.I.G. hervor.
Der von großem Medienecho begleitete Prozess hatte vor knapp zwei Monaten
begonnen. Insgesamt sagten 34 Zeugen aus, darunter Combs' Ex-Freundin
Casandra „Cassie“ Ventura. Die Sängerin hatte den bekannten Musiker und
Produzenten bereits 2023 wegen jahrelanger Misshandlungen und
Vergewaltigung verklagt. Beide einigten sich kurz darauf auf einen
außergerichtlichen Vergleich, Ventura bekam 20 Millionen Dollar (17
Millionen Euro) zugesprochen.
Selbst im Fall eines Freispruchs würde Combs weitere Strafverfolgung
drohen. Vergangene Woche reichten weitere mutmaßliche Opfer des Rappers
Klage ein – darunter auch Männer.
2 Jul 2025
## LINKS
[1] /Gerichtsverfahren-gegen-P-Diddy-/!6091701
[2] /Juryauswahl-im-P-Diddy-Prozess/!6086588
[3] /P-Diddy-ist-kein-Einzelfall/!6035914
## TAGS
Machtmissbrauch
Schwerpunkt #metoo
Sexuelle Übergriffe
Rap
Social-Auswahl
Prozess gegen P. Diddy
Prozess gegen P. Diddy
Schwerpunkt #metoo
Gerichtsprozess
Schwerpunkt #metoo
Jay Z
## ARTIKEL ZUM THEMA
Jury befindet P. Diddy für teilschuldig: Eine Faust für die Opfer
Wegen fünf Anklagepunkten stand Sean „P. Diddy“ Combs vor Gericht. Die
Geschworenen haben ihn in nur zwei davon, den mildesten, schuldig
gesprochen.
Gerichtsverfahren gegen P. Diddy: Systematischer Machtmissbrauch
Sean Combs aka P. Diddy, weltbekannter Rapper und Musikproduzent, droht
wegen Sexhandel, organisierter Kriminalität und Erpressung lebenslange
Haft.
Juryauswahl im P. Diddy Prozess: Sean Combs vor Gericht „ein wenig nervös“
Dem Rapper wird vorgeworfen, Menschen zum Sex gezwungen, erpresst, bedroht
und misshandelt zu haben. Der Prozess beginnt mit der Geschworenenauswahl.
Vergewaltigungsvorwurf gegen Jay-Z: It’s a hard-knock life – for us!
In der Klage gegen P. Diddy wurde ein bisher geschwärzter Name enthüllt:
Jay-Z. Er soll mit P. Diddy eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Überraschen
solche Nachrichten noch?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.