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# taz.de -- Umstrittene Castor-Transporte aus Jülich: Gericht erlaubt mehr Ato…
> 152 Castor-Behälter sollen in Nordrhein-Westfalen umgelagert werden.
> Dagegen hatten die Zielstadt Ahaus und einer ihrer Bürger geklagt – ohne
> Erfolg.
Bild: Immer noch „Nein, danke!“: Demonstrantin vor dem Gericht
Münster/Ahaus epd | Abgebrannte Brennelemente aus dem [1][Forschungsreaktor
Jülich] dürfen laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen
Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden.
Nach einer mündlichen Verhandlung erklärte das OVG am Dienstag in Münster,
dass die von den Klägern gerügten Ermittlungsdefizite der
Genehmigungsbehörde nicht vorlägen.
Damit wurden die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers
gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung abgewiesen. Bei dem juristischen Streit
geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 [2][abgebrannten kugelförmigen
Brennelementen] aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen
Jülich.
Der 21. Senat des OVG erklärte, die Genehmigungsbehörde – das damals
zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – habe ein Gutachten des TÜV
Nord zur Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus
eingeholt. Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender
Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn
ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager
undicht wird.
Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung
überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert
nicht, betonte der Senat. Die Lagerkonstruktion als solche sei zudem
„bestandskräftig genehmigt“. Etwaige Anschläge auf das Lager mittels
Drohnen habe die Genehmigungsbehörde „zutreffend berücksichtigt“, hieß e…
## Revision nicht zugelassen
2016 hatte das BfS die Genehmigung für die Einlagerung erteilt. Das
Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das
Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Der Präsident des mittlerweile zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit
der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, begrüßte die Entscheidung.
„Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde
intensiv Sorge trägt für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen“,
sagte er. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers
entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“
Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort
lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen – die Genehmigung
dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher
Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die
radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die
abgebrannten Brennelemente [3][sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus
transportiert werden].
4 Dec 2024
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