# taz.de -- Umstrittene Castor-Transporte aus Jülich: Gericht erlaubt mehr Ato… | |
> 152 Castor-Behälter sollen in Nordrhein-Westfalen umgelagert werden. | |
> Dagegen hatten die Zielstadt Ahaus und einer ihrer Bürger geklagt – ohne | |
> Erfolg. | |
Bild: Immer noch „Nein, danke!“: Demonstrantin vor dem Gericht | |
Münster/Ahaus epd | Abgebrannte Brennelemente aus dem [1][Forschungsreaktor | |
Jülich] dürfen laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen | |
Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden. | |
Nach einer mündlichen Verhandlung erklärte das OVG am Dienstag in Münster, | |
dass die von den Klägern gerügten Ermittlungsdefizite der | |
Genehmigungsbehörde nicht vorlägen. | |
Damit wurden die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers | |
gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung abgewiesen. Bei dem juristischen Streit | |
geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 [2][abgebrannten kugelförmigen | |
Brennelementen] aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen | |
Jülich. | |
Der 21. Senat des OVG erklärte, die Genehmigungsbehörde – das damals | |
zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – habe ein Gutachten des TÜV | |
Nord zur Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus | |
eingeholt. Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender | |
Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn | |
ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager | |
undicht wird. | |
Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung | |
überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert | |
nicht, betonte der Senat. Die Lagerkonstruktion als solche sei zudem | |
„bestandskräftig genehmigt“. Etwaige Anschläge auf das Lager mittels | |
Drohnen habe die Genehmigungsbehörde „zutreffend berücksichtigt“, hieß e… | |
## Revision nicht zugelassen | |
2016 hatte das BfS die Genehmigung für die Einlagerung erteilt. Das | |
Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. | |
Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das | |
Bundesverwaltungsgericht entscheidet. | |
Der Präsident des mittlerweile zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit | |
der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, begrüßte die Entscheidung. | |
„Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde | |
intensiv Sorge trägt für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen“, | |
sagte er. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers | |
entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“ | |
Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort | |
lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen – die Genehmigung | |
dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher | |
Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die | |
radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die | |
abgebrannten Brennelemente [3][sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus | |
transportiert werden]. | |
4 Dec 2024 | |
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