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# taz.de -- Linkes Hausprojekt vor Gericht: Köpi ganz stabil
> Der Köpi wurde wegen Einsturzgefahr gekündigt. Vor Gericht sieht es aber
> nicht so aus, als kämen die Eigentümer damit durch.
Bild: Hände weg von der Köpi
Berlin taz | Ist die Köpi einsturzgefährdet? Zumindest die Eigentümer des
linken Wohn- und Kulturprojekts in der Köpenicker Straße 137 in Mitte
machen sich Sorgen. So sehr, dass sie ihren Mieter:innen bereits im Juni
2023 fristlos kündigten. Schließlich bestünde ja „Gefahr für Leib und
Leben“. So argumentierten die Anwält:innen der Eigentümerin Statezia
GmbH aus dem Firmengeflecht des Immobilienunternehmers Siegfried Nehls auch
bei einer Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht, die aus
Sicherheitsgründen in die Räumlichkeiten des Kriminalgerichts Moabit
verlegt worden war.
Ihnen gegenüber saßen die Vorstände des Köpi-Vereins, die der Aufforderung
das 1990 besetzte Gründerzeitgebäude zu verlassen nicht nachgekommen waren
und auf die Erfüllung des 2013 abgeschlossenen und bis 2037 laufenden
Mietvertrages pochen.
Ihr Anwalt Moritz Heusinger zeigte sich angesichts der Argumentation der
Gegenseite empört. Er sagte: „Es geht hier nur ums Geld.“ Eine Warnung,
dass aus Sicht der Eigentümer eine Gefahr bestünde, sei ausgeblieben. Zudem
sei erst vor einem halben Jahr bei Arbeiten auf dem [1][benachbarten, im
Oktober 2021 geräumten Wagenplatzgelände] mit einem Bagger vorsätzlich
massiv gegen die Fassade der Köpi geschlagen worden.
Auch der Vorsitzende Richter wusste einzuordnen, welche Motivation hinter
der Kündigung steckt: „Ich habe den Eindruck, der Klägerin geht es eher
darum, das Grundstück frei zu bekommen.“ Ein Ende der Köpi würde den
Eigentümern die Möglichkeit eröffnen, beide Grundstücke gemeinsam neu zu
bebauen und damit maximal zu verwerten. Ein Urteil erging am Mittwoch noch
nicht, soll aber demnächst folgen. Doch angesichts des Verlaufs der
Verhandlung spricht viel dafür, dass die Eigentümer mit ihrem Anliegen, die
Köpi zu räumen, scheitern werden.
## Kein Beweis für Einsturzgefahr
Während sich die Eigentümer auf ein Gutachten stützen, in dem von einer
Korrosion von Stahlträgern im Keller die Rede ist, hat der Hausverein
kürzlich ein deutlich umfangreicheres Gutachten erstellen lassen. Laut
Heusinger zeigt dieses, dass eine Einsturzgefahr nie bestanden habe. Ein
monierter Stahlpfeiler befinde sich im Keller unter dem Innenhof, nicht
unter dem Gebäude selbst, zudem habe die Köpi hier schon vor Jahren
Stützpfeiler zur Sicherung einbauen lassen. Weitere erforderliche Maßnahmen
würden stets umgesetzt.
Der Richter, der sich geduldig durch die Kündigungsbegründung arbeitete,
fand es dann auch wenig plausibel, dass die Bewohner:innen nicht zur
Behebung von Mängeln aufgefordert wurden: „Es spricht mehr dafür, dass eine
Frist zumutbar und deswegen keine sofortige Kündigung nötig war.“ Auch der
Mietvertrag spricht für die Köpi: Demnach müsse sich das Haus erst bei Ende
des Mietvertrages auf dem baulichen Niveau des Zeitpunkts der Anmietung
befinden, nicht zwischendurch. Verstöße gegen baurechtliche und andere
Vorschriften wie etwa mangelnder Brandschutz sind zudem als
Kündigungsgründe ausgeschlossen.
Weitere Begründungen wie ein mangelhaftes Dach oder eine großflächige
Fassadenbemalung seien nicht nachvollziehbar oder kämen zu spät. Heusinger
bot an, regelmäßige Berichte von Architekten vorzulegen und einen
ausreichenden Versicherungsschutz darzulegen. Eine gütliche Einigung über
Ersatzräume schlug der Richter zwar vor; doch eine zweite Köpi wird es wohl
kaum geben.
6 Nov 2024
## LINKS
[1] /Koepi-Wagenplatz-vor-Raeumung/!5804468
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Köpi
Soziale Bewegungen
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Köpi
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