# taz.de -- Linkes Hausprojekt vor Gericht: Köpi ganz stabil | |
> Der Köpi wurde wegen Einsturzgefahr gekündigt. Vor Gericht sieht es aber | |
> nicht so aus, als kämen die Eigentümer damit durch. | |
Bild: Hände weg von der Köpi | |
Berlin taz | Ist die Köpi einsturzgefährdet? Zumindest die Eigentümer des | |
linken Wohn- und Kulturprojekts in der Köpenicker Straße 137 in Mitte | |
machen sich Sorgen. So sehr, dass sie ihren Mieter:innen bereits im Juni | |
2023 fristlos kündigten. Schließlich bestünde ja „Gefahr für Leib und | |
Leben“. So argumentierten die Anwält:innen der Eigentümerin Statezia | |
GmbH aus dem Firmengeflecht des Immobilienunternehmers Siegfried Nehls auch | |
bei einer Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht, die aus | |
Sicherheitsgründen in die Räumlichkeiten des Kriminalgerichts Moabit | |
verlegt worden war. | |
Ihnen gegenüber saßen die Vorstände des Köpi-Vereins, die der Aufforderung | |
das 1990 besetzte Gründerzeitgebäude zu verlassen nicht nachgekommen waren | |
und auf die Erfüllung des 2013 abgeschlossenen und bis 2037 laufenden | |
Mietvertrages pochen. | |
Ihr Anwalt Moritz Heusinger zeigte sich angesichts der Argumentation der | |
Gegenseite empört. Er sagte: „Es geht hier nur ums Geld.“ Eine Warnung, | |
dass aus Sicht der Eigentümer eine Gefahr bestünde, sei ausgeblieben. Zudem | |
sei erst vor einem halben Jahr bei Arbeiten auf dem [1][benachbarten, im | |
Oktober 2021 geräumten Wagenplatzgelände] mit einem Bagger vorsätzlich | |
massiv gegen die Fassade der Köpi geschlagen worden. | |
Auch der Vorsitzende Richter wusste einzuordnen, welche Motivation hinter | |
der Kündigung steckt: „Ich habe den Eindruck, der Klägerin geht es eher | |
darum, das Grundstück frei zu bekommen.“ Ein Ende der Köpi würde den | |
Eigentümern die Möglichkeit eröffnen, beide Grundstücke gemeinsam neu zu | |
bebauen und damit maximal zu verwerten. Ein Urteil erging am Mittwoch noch | |
nicht, soll aber demnächst folgen. Doch angesichts des Verlaufs der | |
Verhandlung spricht viel dafür, dass die Eigentümer mit ihrem Anliegen, die | |
Köpi zu räumen, scheitern werden. | |
## Kein Beweis für Einsturzgefahr | |
Während sich die Eigentümer auf ein Gutachten stützen, in dem von einer | |
Korrosion von Stahlträgern im Keller die Rede ist, hat der Hausverein | |
kürzlich ein deutlich umfangreicheres Gutachten erstellen lassen. Laut | |
Heusinger zeigt dieses, dass eine Einsturzgefahr nie bestanden habe. Ein | |
monierter Stahlpfeiler befinde sich im Keller unter dem Innenhof, nicht | |
unter dem Gebäude selbst, zudem habe die Köpi hier schon vor Jahren | |
Stützpfeiler zur Sicherung einbauen lassen. Weitere erforderliche Maßnahmen | |
würden stets umgesetzt. | |
Der Richter, der sich geduldig durch die Kündigungsbegründung arbeitete, | |
fand es dann auch wenig plausibel, dass die Bewohner:innen nicht zur | |
Behebung von Mängeln aufgefordert wurden: „Es spricht mehr dafür, dass eine | |
Frist zumutbar und deswegen keine sofortige Kündigung nötig war.“ Auch der | |
Mietvertrag spricht für die Köpi: Demnach müsse sich das Haus erst bei Ende | |
des Mietvertrages auf dem baulichen Niveau des Zeitpunkts der Anmietung | |
befinden, nicht zwischendurch. Verstöße gegen baurechtliche und andere | |
Vorschriften wie etwa mangelnder Brandschutz sind zudem als | |
Kündigungsgründe ausgeschlossen. | |
Weitere Begründungen wie ein mangelhaftes Dach oder eine großflächige | |
Fassadenbemalung seien nicht nachvollziehbar oder kämen zu spät. Heusinger | |
bot an, regelmäßige Berichte von Architekten vorzulegen und einen | |
ausreichenden Versicherungsschutz darzulegen. Eine gütliche Einigung über | |
Ersatzräume schlug der Richter zwar vor; doch eine zweite Köpi wird es wohl | |
kaum geben. | |
6 Nov 2024 | |
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[1] /Koepi-Wagenplatz-vor-Raeumung/!5804468 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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