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# taz.de -- Klimafreundlich heizen: Förderung für mehr Eigentümer
> Das Heizungsgesetz soll die Wärmewende beschleunigen, bisher wurden die
> Ziele jedoch nicht erreicht. Jetzt beginnt die dritte Förderrunde.
Bild: Nach Ziel der Bundesregierung sollen ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepum…
Berlin dpa | Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab heute
staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen
klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten
können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und
Kommunen [1][Anträge stellen]. Das teilte die zuständige Förderbank KfW
mit.
Mit der dritten Förderrunde des [2][umstrittenen Heizungsgesetzes] steht
das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits
private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten
Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung erbitten. Auch für
Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung
bereits möglich.
## Bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder
Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig vom
Einkommen und der Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für
Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu
versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von
30 Prozent vorgesehen.
Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den
frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von
Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende
Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle
Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel
einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von
zusätzlich 5 Prozent.
Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu
eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem
Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
## Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt
Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Zusagen
erteilt worden. Die Zahl umfasst dabei auch die Zusatzanträge von
Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften. Das
BMWK rechnet nach eigenen Angaben mit einem Anstieg der Förderzahlen durch
die Hinzunahme der verbliebenen Gruppen. Die Anzahl der Förderungen pro
Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den
Erwartungen.
Der Absatz von Wärmepumpen etwa [3][war zuletzt eingebrochen], wie der
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte.
Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte – ein Minus von 54 Prozent
gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war noch ein
Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das BMWK führte auf
Anfrage Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den
Absatzrückgang in diesem Jahr an.
Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine
Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die
zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, teilte ein Sprecher auf
Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem
Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.
Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr
500.000 Wärmepumpen installiert werden.
27 Aug 2024
## LINKS
[1] /Erste-Energiegenossenschaft-in-Berlin/!6016099
[2] /Robert-Habeck-wirbt-fuer-Waermepumpen/!6028019
[3] /Rueckschlag-bei-Waermepumpen/!6016273
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