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# taz.de -- Erfolg vor Gericht: AfD muss taz zu Wahlparty lassen
> Die AfD wollte der taz und anderen Medien den Zugang zu ihrer Wahlparty
> in Thüringen verweigern. Dagegen klagten diese vor dem Landgericht
> Erfurt.
Bild: Luftballons und AfD-Logo bei einer AfD-Veranstaltung in Thüringen. Zur W…
Berlin taz | Per Eilentscheidung gab das Landgericht Erfurt am Donnerstag
bekannt, dass die taz und weitere Medien zur Wahlveranstaltung der AfD in
Thüringen zugelassen werden müssen.
Die Thüringer AfD hatte der taz den Zutritt zu und somit auch die
Berichterstattung von ihrer Wahlparty in Erfurt verweigert. Ebenso handelte
sie gegenüber dem Spiegel, der Welt und der Bild. Die Betroffenen wehrten
sich am Mittwoch gemeinsam juristisch. Am Donnerstag gab das Landgericht
Erfurt den Medien nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung recht.
Die AfD muss den genannten Medien nun in gleichem Umfang wie anderen
Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung am 01. September gewähren.
Die AfD hatte öffentlich den Ausschluss damit begründet, dass bereits 50
Medienvertreterinnen akkreditiert seien. Sollten sie weitere
Journalistinnen aufnehmen müssen, müssten sie die Veranstaltung womöglich
absagen.
Die Berichterstattung von Wahlpartys der Parteien gehören zu den Standards
der journalistischen Arbeit. Dort werden auf und neben der Bühne
programmatische Ziele formuliert, die von hohem öffentlichen Interesse
sind. Dieses Interesse hat das Landgericht Erfurt anerkannt. Die AfD kann
Widerspruch einlegen.
23 Aug 2024
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Wahlen in Ostdeutschland 2024
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Jugend vor den Ostwahlen
Wahlen in Ostdeutschland 2024
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