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# taz.de -- Cannabis im Verkehr: Es darf etwas mehr sein
> Für Autofahrerinnen und Autofahrer mit THC im Blut gelten ab sofort
> großzügigere Regeln. Manche wurden aber auch verschärft.
Bild: Trotz der Legalisierung von Cannabis gilt: Vorsicht beim Autofahren
Berlin dpa | Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten jetzt neue
Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein
gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC ähnlich wie die
0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol
(THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der
Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol
getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von
Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit
vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in
Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit
besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag
zur Verkehrssicherheit geleistet.
Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für
Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren nun auch ein Cannabis-Verbot – die
Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel
250 Euro Buße.
Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen
drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte
sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich
Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der
Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine
Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von
Polizeivertretern kam aber auch Kritik.
22 Aug 2024
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