Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verbraucherschützer gegen Anbieter: Abmahnung wegen TV-Kosten
> Früher mussten Mieter TV-Kosten über die Miet-Nebenkosten begleichen.
> Damit ist seit Juli Schluss. Doch manche Mieter sollen trotzdem
> weiterzahlen.
Bild: Seit Juli müssen Mieter TV-Kosten nicht mehr über die Miet-Nebenkosten …
Düsseldorf dpa | Nach dem Ende des sogenannten Nebenkostenprivilegs, bei
dem [1][Mieter] die TV-Kosten über die Mietnebenkosten zahlen mussten,
sorgt ein neues Vorgehen von Vermietern und Fernsehanbietern für Unmut. Die
Verbraucherzentrale NRW warf dem Wohnungskonzern LEG und dem Netzbetreiber
NetCologne vor, Mietern Verträge unterzuschieben und damit rechtswidrig zu
handeln. Entsprechende Abmahnungen seien verschickt worden.
Die beiden Firmen hätten unabhängig voneinander Schreiben an Mieter
geschickt, denen zufolge die [2][Mieter] automatisch einen Endnutzervertrag
bekommen. Nach Einschätzung der [3][Verbraucherschützer] ist aber die
aktive Zustimmung des Mieters nötig.
„Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich
die freie Wahl für den TV-Empfang“, sagt Felix Flosbach von der
Verbraucherzentrale NRW. „Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den
Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss
unterzujubeln.“
In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den
Kabelnutzern so einfach wie möglich machen und den bisherigen
Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzelnutzervertrag überführen. „Sie müssen
sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieblingsprogramm
weiter – und das dauerhaft günstig.“
Monatlich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsächlich
relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde
sich abmelden – eine Zahlungspflicht besteht also im Gegensatz zum vorigen
Nebenkostenmodell nicht.
LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich „bequem
zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen“. Man
werde einen neuen vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag neben dem
Mietvertrag einrichten. Auch hier ist eine Kündigung möglich.
Die LEG-Wohnungen bekommen die Fernsehsignale vom Kabelanbieter
[4][Vodafone]. Ein Sprecher des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens
sagt, dass man keine direkte Vertragsbeziehung zu den Mietern habe und die
LEG ihren Mietern eigenständig die TV-Versorgung anbiete.
## Firmen verteidigen sich
Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Ein
LEG-Sprecher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur mietvertragliche
Verpflichtungen. „Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer
Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge.“
Dieses Argument wiederum überzeugt Verbraucherschützer Flosbach nicht.
„Grundsätzlich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfügung stehen, sofern
mietvertraglich zugesichert“, sagt der Rechtsanwalt, aber: „Eine
aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht.“
Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungsloser Übergang für die
Kundinnen und Kunden sei bei der Fernsehversorgung wichtig. „Damit sie
weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten
Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per
konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag
weiterzunutzen.“ Mit konkludenter Einwilligung ist gemeint, dass die
Handlungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrücklich
gesagt hat.
Seit dem 1. Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die
Nebenkosten der Miete abrechnen, ein entsprechender Teilnahme-Zwang ist
weggefallen. Für Marktführer Vodafone und andere Kabelanbieter wie Tele
Columbus und NetCologne bedeutet das Gegenwind – sie wollen so viele
Kabelnutzer wie möglich als Kunden halten.
Alternativangebote, die angesichts der Zahlungspflicht beim
Nebenkostenprivileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung
– etwa Magenta TV von der Deutschen [5][Telekom] oder Online-Dienste wie
Zattoo und waipu.tv.
12 Jul 2024
## LINKS
[1] /Mieten/!t5007873
[2] /Mieterschutz/!t5016066
[3] /Verbraucherschutz/!t5009277
[4] /Vodafone/!t5015052
[5] /Telekom/!t5008855
## TAGS
Verbraucherschutz
Fernsehen
Mieterschutz
Mietspiegel
Mietenwahnsinn
Vonovia
## ARTIKEL ZUM THEMA
Streit um Mieterhöhung: Kein Bock auf Mietspiegel
Berlins landeseigene Wohnungsfirmen begründen Mieterhöhungen in
Einzelfällen auch mit Vergleichswohnungen. Aktuell ist das bei der WBM
passiert.
Mietrechtsnovelle liegt auf Eis: Verkappte Sache
Die Regierung wollte die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent senken, um
den Mietenanstieg zu begrenzen. Doch der Justizminister blockiert.
Protest gegen Vonovia: Ein gieriger Vermieter
Viele Vonovia-Mieter sind geschockt über hohe, nicht nachvollziehbare
Nebenkostenabrechnungen. Intransparenz gehört zur Geschäftspolitik des
Immobilienriesen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.