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# taz.de -- Entscheidung in Südafrika: Zuma darf nicht kandidieren
> Das höchste Gericht Südafrikas hat den früheren Präsidenten Jacob Zuma
> von einer Kandidatur als Abgeordneter ausgeschlossen. Grund sei eine
> Vorstrafe.
Bild: Ex-Präsident Zuma bei seiner Rücktrittsverkündung im Jahr 2018
Kapstadt ap | Das höchste Gericht Südafrikas hat den früheren Präsidenten
[1][Jacob Zuma] am Montag von einer Kandidatur als Abgeordneter bei der
Parlamentswahl kommende Woche ausgeschlossen. Zur Begründung wurde eine
Vorstrafe genannt. Die Entscheidung dürfte [2][die politischen Spannungen
im Land] vor der Wahl weiter schüren.
Das Verfassungsgericht erklärte, ein entsprechender Passus in der
Verfassung zum Ausschluss von der Kandidatur sei auf den 82-jährigen Zuma
anzuwenden. Demnach werden Personen von der Kandidatur ausgeschlossen, die
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten ohne die Möglichkeit
einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zuma wurde 2021 vom Verfassungsgericht
wegen Missachtung des Gerichts zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er
sich geweigert hatte, bei einer juristischen Untersuchung zu Korruption in
der Regierung auszusagen. Der Ausschluss gelte für einen Zeitraum von fünf
Jahren nach Verbüßung der Haftstrafe, erklärte das Gericht.
Zuma war von 2009 bis 2018 südafrikanischer Präsident. Er trat vor dem
Hintergrund von Korruptionsvorwürfen zurück. Im vergangenen Jahr kehrte er
mit einer neuen Partei in die Politik zurück. Er wurde inzwischen zum
scharfen Kritiker des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC),
den er einst leitete. Bei [3][der Wahl am 29. Mai] droht dem ANC erstmals
seit dem Ende der Apartheid vor 30 Jahren der Verlust der Mehrheit, so dass
die Bildung einer Koalitionsregierung nötig werden könnte.
20 May 2024
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