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# taz.de -- Neue Gesetze im neuen Jahr: Was ändert sich 2024?
> So einiges für Bürgergeldbeziehende, Familien und Rentner:innen. Im
> Restaurant könnte es teurer werden, Cannabis wird legal.
Bild: Warten auf mehr Bürgergeld: Blick ins Jobcenter Berlin-Wedding
🐾 [1][Bürgergeld]
🐾 [2][Kinderzuschlag]
🐾 [3][Mindestlohn]
🐾 [4][Fachkräfte aus dem Ausland]
🐾 [5][Rente wegen Erwerbsminderung]
🐾 [6][Sozialabgaben]
🐾 [7][Freibeträge]
🐾 [8][Elterngeld]
🐾 [9][Pflegegeld und Brustkrebsvorsorge]
🐾 [10][E-Rezept]
🐾 [11][Cannabis]
🐾 [12][Mehrwertsteuer beim Restaurantbesuch]
🐾 [13][Gebäudeenergiegesetz]
Die Regelsätze im [14][Bürgergeld] steigen ab dem 1. Januar um 61 Euro im
Monat, das sind 12 Prozent mehr. Alleinstehende und alleinerziehende
Leistungsberechtigte bekommen dann 563 Euro im Monat. Die Regelsätze für
Menschen in Lebenspartnerschaften und für Kinder steigen entsprechend.
Diese Steigerungen gelten auch für die Regelsätze der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung, die denen im Bürgergeld entsprechen.
Bürgergeldbeziehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht
sind, erhalten ab 1. Januar einen geringeren Regelsatz, wenn die
Betreibenden sowohl die Verpflegung als auch die Haushaltsenergie der
Bewohner:innen finanzieren. Dann kann der Anteil aus dem Regelsatz für
Ernährung und Strom nämlich direkt an den Betreibenden der Unterkunft
gehen. Bewohner:innen mit Bürgergeldbezug könnten dann einen um mehr
als 180 Euro gekürzten Regelsatz bekommen. Dies dürfte unter anderem
Ukrainer:innen und andere anerkannte Geflüchtete betreffen.
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Auch der maximale [15][Kinderzuschlag] für Eltern mit geringen Einkommen
steigt von 250 auf 292 Euro im Monat pro Kind.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 12 auf
12,41 Euro brutto in der Stunde. Mit der Zunahme des Mindestlohns steigt ab
1. Januar 2024 auch die Entgeltgrenze für eine sogenannte geringfügige
Beschäftigung („Minijob“) ohne Sozialversicherungspflicht von 520 Euro auf
dann 538 Euro im Monat.
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Der Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland wird durch das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert. Ab März 2024 können Personen aus
diesen Drittstaaten, die einen im Ausland staatlich anerkannten
Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung haben und über
mehrere Jahre berufspraktischer Erfahrung verfügen, zu Arbeitgebenden in
Deutschland einreisen. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in
Deutschland ist damit nicht mehr erforderlich. Ausgenommen sind
reglementierte Berufe, etwa im Gesundheitsbereich.
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Neues gibt es auch zur [16][Rente wegen Erwerbsminderung]. Wer diese
bereits vor dem Jahre 2019 bezog, erhält ab Juli 2024 einen pauschalen
Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent auf die Rente. Dieser Zuschlag soll
die Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand, die in früheren
Reformen nicht berücksichtigt wurden, besserstellen. Laut
Bundesarbeitsministerium sollen davon 3 Millionen Rentner:innen
profitieren.
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Viele mit einem höheren Einkommen werden ab dem 1. Januar 2024 höhere
Sozialabgaben leisten müssen, denn in der Renten-, Arbeitslosen- und
Krankenversicherung steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dies
sind die Höchstgrenzen an Bruttoeinkommen, auf die man Sozialbeiträge
entrichten muss. Ab dem Jahre 2024 muss man dann als Gutverdiener:in in
der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Einkommen oder
Einkommensanteil von 5.175 Euro brutto im Monat Beiträge für die
gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
In der Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls
steigen, auf 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost). Für die
höheren Einzahlungen erwirbt man dann aber auch mehr Rentenansprüche.
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Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2024 für Ledige auf
voraussichtlich 11.784 Euro, für Verheiratete auf das Doppelte. Dieses
Existenzminimum wird steuerlich nicht angetastet. Mit dem Grundfreibetrag
steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf dann voraussichtlich 6.612
Euro, die der elterliche Haushalt pro Kind steuerlich geltend machen kann.
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist bei höheren Einkommen
meist höher, als wenn man alternativ das Kindergeld in Anspruch nähme, das
grundsätzlich allen Eltern zusteht. Das Kindergeld beträgt 2024 wie bisher
schon 250 Euro im Monat für jedes Kind.
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Das Elterngeld für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen, wird
nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 175.000 Euro im Jahr
gewährt.
Bei getrennten Eltern steigt der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer
Tabelle, den Unterhaltsverpflichtete in der Regel zahlen müssen. Für Kinder
bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Unterhalt dann 480 Euro statt wie bisher
437 Euro im Monat. Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren
2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor Corona war diese
Zahl niedriger und wurde dann während der Epidemie erhöht.
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Das Pflegegeld und die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden
ab 1. Januar um 5 Prozent erhöht, das sind dann monatlich 16 bis 45 Euro
mehr an Pflegegeld. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch
auf Pflegeunterstützungsgeld für 10 Arbeitstage. Die Pflegekasse übernimmt
ab 1. Januar 2024 im ersten Jahr einer Heimunterbringung 15 Prozent des
pflegebedingten Eigenanteils, die Zuschüsse steigen mit der
Aufenthaltsdauer. Allerdings ist dies nicht der gesamte Eigenanteil, der
ja noch aus Investitions-, Wohn- und Essenskosten besteht. Daher kann der
Zuschuss aus der Pflegekasse etwa im ersten Jahr bei 180 Euro im Monat
liegen, wobei der gesamte Eigenanteil der Bewohner:in aber 2.500 Euro
beträgt.
Die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsfrüherkennung für
gesetzlich Versicherte, das Mammographie-Screening, wird ab Juli 2024 von
69 auf 75 Jahre angehoben.
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Das E-Rezept, das elektronische Rezept, wird ab dem 1. Januar
verpflichtend. Ärzt:innen müssen das E-Rezept ausstellen,
Patient:innen können das Rezept dann per Stecken der elektronischen
Gesundheitskarte in der Apotheke, per App oder immer noch mittels eines
ausgedruckten Papiers einlösen.
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Zum 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum
beziehungsweise von 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Der Beschluss des
Bundestags zu diesen Plänen steht allerdings noch aus.
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2024 könnte der Restaurantbesuch teurer werden. Denn in der Gastronomie
gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent
statt der 7 Prozent zu Coronazeiten.
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Das breit diskutierte Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Die
Neuregelung schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese
die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren
müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis Ende 2044
betrieben werden. (mit dpa)
31 Dec 2023
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## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Bürgergeld
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Sozialpolitik
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Cannabis
Schwerpunkt Armut
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