# taz.de -- Neue Gesetze im neuen Jahr: Was ändert sich 2024? | |
> So einiges für Bürgergeldbeziehende, Familien und Rentner:innen. Im | |
> Restaurant könnte es teurer werden, Cannabis wird legal. | |
Bild: Warten auf mehr Bürgergeld: Blick ins Jobcenter Berlin-Wedding | |
🐾 [1][Bürgergeld] | |
🐾 [2][Kinderzuschlag] | |
🐾 [3][Mindestlohn] | |
🐾 [4][Fachkräfte aus dem Ausland] | |
🐾 [5][Rente wegen Erwerbsminderung] | |
🐾 [6][Sozialabgaben] | |
🐾 [7][Freibeträge] | |
🐾 [8][Elterngeld] | |
🐾 [9][Pflegegeld und Brustkrebsvorsorge] | |
🐾 [10][E-Rezept] | |
🐾 [11][Cannabis] | |
🐾 [12][Mehrwertsteuer beim Restaurantbesuch] | |
🐾 [13][Gebäudeenergiegesetz] | |
Die Regelsätze im [14][Bürgergeld] steigen ab dem 1. Januar um 61 Euro im | |
Monat, das sind 12 Prozent mehr. Alleinstehende und alleinerziehende | |
Leistungsberechtigte bekommen dann 563 Euro im Monat. Die Regelsätze für | |
Menschen in Lebenspartnerschaften und für Kinder steigen entsprechend. | |
Diese Steigerungen gelten auch für die Regelsätze der Grundsicherung im | |
Alter und bei Erwerbsminderung, die denen im Bürgergeld entsprechen. | |
Bürgergeldbeziehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht | |
sind, erhalten ab 1. Januar einen geringeren Regelsatz, wenn die | |
Betreibenden sowohl die Verpflegung als auch die Haushaltsenergie der | |
Bewohner:innen finanzieren. Dann kann der Anteil aus dem Regelsatz für | |
Ernährung und Strom nämlich direkt an den Betreibenden der Unterkunft | |
gehen. Bewohner:innen mit Bürgergeldbezug könnten dann einen um mehr | |
als 180 Euro gekürzten Regelsatz bekommen. Dies dürfte unter anderem | |
Ukrainer:innen und andere anerkannte Geflüchtete betreffen. | |
🐾 | |
Auch der maximale [15][Kinderzuschlag] für Eltern mit geringen Einkommen | |
steigt von 250 auf 292 Euro im Monat pro Kind. | |
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 12 auf | |
12,41 Euro brutto in der Stunde. Mit der Zunahme des Mindestlohns steigt ab | |
1. Januar 2024 auch die Entgeltgrenze für eine sogenannte geringfügige | |
Beschäftigung („Minijob“) ohne Sozialversicherungspflicht von 520 Euro auf | |
dann 538 Euro im Monat. | |
🐾 | |
Der Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland wird durch das | |
Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert. Ab März 2024 können Personen aus | |
diesen Drittstaaten, die einen im Ausland staatlich anerkannten | |
Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung haben und über | |
mehrere Jahre berufspraktischer Erfahrung verfügen, zu Arbeitgebenden in | |
Deutschland einreisen. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in | |
Deutschland ist damit nicht mehr erforderlich. Ausgenommen sind | |
reglementierte Berufe, etwa im Gesundheitsbereich. | |
🐾 | |
Neues gibt es auch zur [16][Rente wegen Erwerbsminderung]. Wer diese | |
bereits vor dem Jahre 2019 bezog, erhält ab Juli 2024 einen pauschalen | |
Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent auf die Rente. Dieser Zuschlag soll | |
die Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand, die in früheren | |
Reformen nicht berücksichtigt wurden, besserstellen. Laut | |
Bundesarbeitsministerium sollen davon 3 Millionen Rentner:innen | |
profitieren. | |
🐾 | |
Viele mit einem höheren Einkommen werden ab dem 1. Januar 2024 höhere | |
Sozialabgaben leisten müssen, denn in der Renten-, Arbeitslosen- und | |
Krankenversicherung steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dies | |
sind die Höchstgrenzen an Bruttoeinkommen, auf die man Sozialbeiträge | |
entrichten muss. Ab dem Jahre 2024 muss man dann als Gutverdiener:in in | |
der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Einkommen oder | |
Einkommensanteil von 5.175 Euro brutto im Monat Beiträge für die | |
gesetzliche Krankenversicherung zahlen. | |
In der Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls | |
steigen, auf 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost). Für die | |
höheren Einzahlungen erwirbt man dann aber auch mehr Rentenansprüche. | |
🐾 | |
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2024 für Ledige auf | |
voraussichtlich 11.784 Euro, für Verheiratete auf das Doppelte. Dieses | |
Existenzminimum wird steuerlich nicht angetastet. Mit dem Grundfreibetrag | |
steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf dann voraussichtlich 6.612 | |
Euro, die der elterliche Haushalt pro Kind steuerlich geltend machen kann. | |
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist bei höheren Einkommen | |
meist höher, als wenn man alternativ das Kindergeld in Anspruch nähme, das | |
grundsätzlich allen Eltern zusteht. Das Kindergeld beträgt 2024 wie bisher | |
schon 250 Euro im Monat für jedes Kind. | |
🐾 | |
Das Elterngeld für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen, wird | |
nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 175.000 Euro im Jahr | |
gewährt. | |
Bei getrennten Eltern steigt der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer | |
Tabelle, den Unterhaltsverpflichtete in der Regel zahlen müssen. Für Kinder | |
bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Unterhalt dann 480 Euro statt wie bisher | |
437 Euro im Monat. Pro Kind und Elternteil stehen Familien in den Jahren | |
2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor Corona war diese | |
Zahl niedriger und wurde dann während der Epidemie erhöht. | |
🐾 | |
Das Pflegegeld und die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden | |
ab 1. Januar um 5 Prozent erhöht, das sind dann monatlich 16 bis 45 Euro | |
mehr an Pflegegeld. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch | |
auf Pflegeunterstützungsgeld für 10 Arbeitstage. Die Pflegekasse übernimmt | |
ab 1. Januar 2024 im ersten Jahr einer Heimunterbringung 15 Prozent des | |
pflegebedingten Eigenanteils, die Zuschüsse steigen mit der | |
Aufenthaltsdauer. Allerdings ist dies nicht der gesamte Eigenanteil, der | |
ja noch aus Investitions-, Wohn- und Essenskosten besteht. Daher kann der | |
Zuschuss aus der Pflegekasse etwa im ersten Jahr bei 180 Euro im Monat | |
liegen, wobei der gesamte Eigenanteil der Bewohner:in aber 2.500 Euro | |
beträgt. | |
Die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsfrüherkennung für | |
gesetzlich Versicherte, das Mammographie-Screening, wird ab Juli 2024 von | |
69 auf 75 Jahre angehoben. | |
🐾 | |
Das E-Rezept, das elektronische Rezept, wird ab dem 1. Januar | |
verpflichtend. Ärzt:innen müssen das E-Rezept ausstellen, | |
Patient:innen können das Rezept dann per Stecken der elektronischen | |
Gesundheitskarte in der Apotheke, per App oder immer noch mittels eines | |
ausgedruckten Papiers einlösen. | |
🐾 | |
Zum 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum | |
beziehungsweise von 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Der Beschluss des | |
Bundestags zu diesen Plänen steht allerdings noch aus. | |
🐾 | |
2024 könnte der Restaurantbesuch teurer werden. Denn in der Gastronomie | |
gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent | |
statt der 7 Prozent zu Coronazeiten. | |
🐾 | |
Das breit diskutierte Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Die | |
Neuregelung schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese | |
die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren | |
müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis Ende 2044 | |
betrieben werden. (mit dpa) | |
31 Dec 2023 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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