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# taz.de -- Reform des Gleichstellungsgesetzes: FDP wettert gegen Atamans Pläne
> Die Antidiskriminierungsbeauftragte will, dass das Gleichstellungsgesetz
> modernisiert wird. CDU und FDP kritisieren ihre Ideen scharf.
Bild: Ferda Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts
Berlin taz | Politiker*innen von FDP und Union empören sich über
Forderungen nach einer Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, die die
Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman [1][am Dienstag vorgelegt
hat]. Die Kritik entzündet sich an dem Vorschlag, vor Gericht von
Diskriminierungsopfern weniger Beweise zu fordern.
In dem Positionspapier hatte Ataman geschrieben: „Das Erfordernis, eine
Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung
herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit
genügt.“ Das sei nötig, um Diskriminierung häufiger zu bestrafen.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr,
nannte den Vorschlag gegenüber Bild dagegen „gesellschaftlichen
Sprengstoff“, es drohe „Verunsicherung allerorten“ sowie „Missbrauch,
Falschbeschuldigungen und Erpressungen.“ FDP-Dauerpöbler Wolfgang Kubicki
sprach von einem „unausgegorenen Vorschlag“.
Ebenfalls in der Bild sagte der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: „Der Vorschlag von Frau Ataman
ist absurd.“ Und weiter: „In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen
Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu
gewinnen“.
## Bisher wird Diskriminierung kaum geahndet
Es drohe die Situation, so Krings, „dass sich Menschen künftig auf bloß
gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil
herauszuschlagen“. Ähnliche Befürchtungen wurden schon bei der Einführung
des Gleichbehandlungsgesetzes 2006 geäußert. Sie haben sich nicht
bewahrheitet.
Bisher wird Diskriminierung selten geahndet. Denn oft fehlen ausreichend
Beweise. Eine Rolle spielt auch, dass Betroffene nach einem Vorfall nur
zwei Monate Zeit haben, um Klage zu erheben. Hier schlägt Ataman der
Bundesregierung vor, die Frist auf ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen
künftig nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände klagen dürfen,
wenn mehrere Personen betroffen sind. Auch [2][die von Ataman geleitete
Antidiskriminierungsstelle des Bundes] solle ein Klagerecht erhalten.
Darüber hinaus hatte Ataman noch weitere Vorschläge für eine Reform des
Gesetzes gemacht, um mehr Menschen vor Diskriminierung zu schützen. So
schlägt sie in dem Positionspapier vor, den Geltungsbereich des Gesetzes
auf staatliches Handeln auszuweiten – bisher sind etwa Schulen und Behörden
nicht abgedeckt.
Außerdem sollen derzeit noch unberücksichtigte Diskriminierungsformen
künftig ebenfalls verboten werden. Bislang verbietet das Gesetz
Diskriminierung wegen „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Identität“. Nach Atamans Willen sollen auch die
Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit und Pflegetätigkeit mit
aufgenommen und verfolgt sowie weitere Merkmale für Altersdiskriminierung
festgelegt werden.
20 Jul 2023
## LINKS
[1] /Forderungen-von-Beauftragter-Ataman/!5948397
[2] /Jahresbericht-zu-Antidiskriminierung/!5943050
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Ferda Ataman
Antidiskriminierungsstelle
FDP
Schwerpunkt Rassismus
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Schwerpunkt #metoo
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