# taz.de -- Reform des Gleichstellungsgesetzes: FDP wettert gegen Atamans Pläne | |
> Die Antidiskriminierungsbeauftragte will, dass das Gleichstellungsgesetz | |
> modernisiert wird. CDU und FDP kritisieren ihre Ideen scharf. | |
Bild: Ferda Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts | |
BERLIN taz | Politiker*innen von FDP und Union empören sich über | |
Forderungen nach einer Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, die die | |
Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman [1][am Dienstag vorgelegt | |
hat]. Die Kritik entzündet sich an dem Vorschlag, vor Gericht von | |
Diskriminierungsopfern weniger Beweise zu fordern. | |
In dem Positionspapier hatte Ataman geschrieben: „Das Erfordernis, eine | |
Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung | |
herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit | |
genügt.“ Das sei nötig, um Diskriminierung häufiger zu bestrafen. | |
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, | |
nannte den Vorschlag gegenüber Bild dagegen „gesellschaftlichen | |
Sprengstoff“, es drohe „Verunsicherung allerorten“ sowie „Missbrauch, | |
Falschbeschuldigungen und Erpressungen.“ FDP-Dauerpöbler Wolfgang Kubicki | |
sprach von einem „unausgegorenen Vorschlag“. | |
Ebenfalls in der Bild sagte der rechtspolitische Sprecher der | |
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: „Der Vorschlag von Frau Ataman | |
ist absurd.“ Und weiter: „In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen | |
Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu | |
gewinnen“. | |
## Bisher wird Diskriminierung kaum geahndet | |
Es drohe die Situation, so Krings, „dass sich Menschen künftig auf bloß | |
gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil | |
herauszuschlagen“. Ähnliche Befürchtungen wurden schon bei der Einführung | |
des Gleichbehandlungsgesetzes 2006 geäußert. Sie haben sich nicht | |
bewahrheitet. | |
Bisher wird Diskriminierung selten geahndet. Denn oft fehlen ausreichend | |
Beweise. Eine Rolle spielt auch, dass Betroffene nach einem Vorfall nur | |
zwei Monate Zeit haben, um Klage zu erheben. Hier schlägt Ataman der | |
Bundesregierung vor, die Frist auf ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen | |
künftig nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände klagen dürfen, | |
wenn mehrere Personen betroffen sind. Auch [2][die von Ataman geleitete | |
Antidiskriminierungsstelle des Bundes] solle ein Klagerecht erhalten. | |
Darüber hinaus hatte Ataman noch weitere Vorschläge für eine Reform des | |
Gesetzes gemacht, um mehr Menschen vor Diskriminierung zu schützen. So | |
schlägt sie in dem Positionspapier vor, den Geltungsbereich des Gesetzes | |
auf staatliches Handeln auszuweiten – bisher sind etwa Schulen und Behörden | |
nicht abgedeckt. | |
Außerdem sollen derzeit noch unberücksichtigte Diskriminierungsformen | |
künftig ebenfalls verboten werden. Bislang verbietet das Gesetz | |
Diskriminierung wegen „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des | |
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des | |
Alters oder der sexuellen Identität“. Nach Atamans Willen sollen auch die | |
Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit und Pflegetätigkeit mit | |
aufgenommen und verfolgt sowie weitere Merkmale für Altersdiskriminierung | |
festgelegt werden. | |
20 Jul 2023 | |
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## AUTOREN | |
Frederik Eikmanns | |
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