| # taz.de -- Reform des Gleichstellungsgesetzes: FDP wettert gegen Atamans Pläne | |
| > Die Antidiskriminierungsbeauftragte will, dass das Gleichstellungsgesetz | |
| > modernisiert wird. CDU und FDP kritisieren ihre Ideen scharf. | |
| Bild: Ferda Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts | |
| Berlin taz | Politiker*innen von FDP und Union empören sich über | |
| Forderungen nach einer Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, die die | |
| Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman [1][am Dienstag vorgelegt | |
| hat]. Die Kritik entzündet sich an dem Vorschlag, vor Gericht von | |
| Diskriminierungsopfern weniger Beweise zu fordern. | |
| In dem Positionspapier hatte Ataman geschrieben: „Das Erfordernis, eine | |
| Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung | |
| herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit | |
| genügt.“ Das sei nötig, um Diskriminierung häufiger zu bestrafen. | |
| Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, | |
| nannte den Vorschlag gegenüber Bild dagegen „gesellschaftlichen | |
| Sprengstoff“, es drohe „Verunsicherung allerorten“ sowie „Missbrauch, | |
| Falschbeschuldigungen und Erpressungen.“ FDP-Dauerpöbler Wolfgang Kubicki | |
| sprach von einem „unausgegorenen Vorschlag“. | |
| Ebenfalls in der Bild sagte der rechtspolitische Sprecher der | |
| CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: „Der Vorschlag von Frau Ataman | |
| ist absurd.“ Und weiter: „In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen | |
| Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu | |
| gewinnen“. | |
| ## Bisher wird Diskriminierung kaum geahndet | |
| Es drohe die Situation, so Krings, „dass sich Menschen künftig auf bloß | |
| gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil | |
| herauszuschlagen“. Ähnliche Befürchtungen wurden schon bei der Einführung | |
| des Gleichbehandlungsgesetzes 2006 geäußert. Sie haben sich nicht | |
| bewahrheitet. | |
| Bisher wird Diskriminierung selten geahndet. Denn oft fehlen ausreichend | |
| Beweise. Eine Rolle spielt auch, dass Betroffene nach einem Vorfall nur | |
| zwei Monate Zeit haben, um Klage zu erheben. Hier schlägt Ataman der | |
| Bundesregierung vor, die Frist auf ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen | |
| künftig nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände klagen dürfen, | |
| wenn mehrere Personen betroffen sind. Auch [2][die von Ataman geleitete | |
| Antidiskriminierungsstelle des Bundes] solle ein Klagerecht erhalten. | |
| Darüber hinaus hatte Ataman noch weitere Vorschläge für eine Reform des | |
| Gesetzes gemacht, um mehr Menschen vor Diskriminierung zu schützen. So | |
| schlägt sie in dem Positionspapier vor, den Geltungsbereich des Gesetzes | |
| auf staatliches Handeln auszuweiten – bisher sind etwa Schulen und Behörden | |
| nicht abgedeckt. | |
| Außerdem sollen derzeit noch unberücksichtigte Diskriminierungsformen | |
| künftig ebenfalls verboten werden. Bislang verbietet das Gesetz | |
| Diskriminierung wegen „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des | |
| Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des | |
| Alters oder der sexuellen Identität“. Nach Atamans Willen sollen auch die | |
| Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit und Pflegetätigkeit mit | |
| aufgenommen und verfolgt sowie weitere Merkmale für Altersdiskriminierung | |
| festgelegt werden. | |
| 20 Jul 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Frederik Eikmanns | |
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