# taz.de -- Prozess um rechte Gewalt gegen Dilan S.: Freiheitsstrafen gefordert | |
> Die Staatsanwaltschaft fordert im Dilan-S.-Prozess Geld- und | |
> Freiheitsstrafen. Die Angeklagten geben ihrem damals 17-jährigen Opfer | |
> eine Mitschuld. | |
Bild: Ist als Nebenklägerin im Prozess: die mittlerweile 18 Jahre alte Dilan S | |
Berlin taz | Im Prozess um die rassistischen Angriffe auf die damals | |
17-jährige Dilan S. hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer | |
Freiheitsstrafen und Geldstrafen für alle sechs Angeklagten gefordert. Den | |
drei Frauen und drei Männern zwischen 24 und 55 Jahren wird vorgeworfen, S. | |
im Februar 2022 rassistisch beleidigt, bedroht und angegriffen zu haben. | |
Der Fall ging bundesweit durch die Medien, weil die Polizei zunächst | |
fälschlich dargestellt hatte, dass ein Streit um die Maskenpflicht Ursache | |
für den Angriff war. Das Opfer S. stellte per viral gegangenem | |
Instagram-Video selbst richtig, dass es sich um Rassismus handelte. | |
Das sieht nach der Beweisaufnahme auch die Staatsanwaltschaft so: Eine | |
rassistische Motivation käme erschwerend zu den mutmaßlichen Taten hinzu. | |
Für die drei Haupttäter*innen Jennifer G., Heiko S. und Cornelia R. | |
forderte die Anklage Freiheitsstrafen von 7 bis 11 Monaten wegen | |
gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und | |
Bedrohung. Für drei weitere Angeklagte forderte sie Geldstrafen wegen | |
Bedrohungen und Beleidigungen. Zeugen hatten sowohl rassistische | |
Beleidigungen als auch Schläge und Tritte beschrieben, ebenso dass die | |
Gruppe gemeinsam aggressiv gegen ihr Opfer vorgegangen ist. | |
Ebenfalls erschwerend wirken Vorstrafen bei fast allen Angeklagten. So ist | |
etwa Heiko S. 14-fach vorbestraft, unter anderem wegen des Verwendens von | |
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung und | |
Betäubungsmittelvergehen. | |
Auch [1][taz-Recherchen haben zudem belegt], dass sich zumindest einige der | |
Angeklagten in rechtsextremen Kreisen bewegen und in rechtsoffenen Kneipen | |
aus dem Umfeld von BFC Hooligans verkehren. Eine der Angeklagten betreibt | |
die Bar „Ariya Lounge“, die für lokale antifaschistische Inis als „Last | |
Ressort für Nazis über 50“ gilt. Die Nebenklage von Dilan S. forderte | |
darüber hinaus eine Verurteilung aller Angeklagten wegen gefährlicher | |
Körperverletzung, weil diese die Taten in der Gruppe bestärkt hätten. | |
## Empörung beim Plädoyer der Verteidigung | |
Die Angeklagten, die [2][erneut nur teilweise erschienen] waren, sprachen | |
in Täter-Opfer-Umkehr Dilan S. eine Mitschuld zu, was im Zuschauerraum, | |
aber auch bei der Nebenklage für große Empörung sorgte. S. habe die Tat | |
ebenso wie die Presse aufgebauscht, beschwerte sich die Rechtsanwältin | |
einer Angeklagten, die es selbst nicht für nötig hielt, zu erscheinen. | |
Ein weiterer Angeklagter, Matthias S., der sich mit etwas verwaschener | |
Stimme selbst verteidigte, plädierte auf Freispruch, obwohl er im Prozess | |
zugegeben hatte, dass er der 17-Jährigen Schläge angedroht hatte. Zum | |
Schluss beschimpfte er noch den Staatsanwalt. Das Urteil soll am 27. April | |
fallen. | |
20 Apr 2023 | |
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## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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