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# taz.de -- US-Klage gegen Google: Das Problem-Geschäftsmodell
> Die EU tut es, das US-Justizministerium auch: Gegen Google zu klagen,
> löst aber noch nicht das Grundproblem des Datenhortens.
Bild: Bay View Campus von Google in Mountain View, Kalifornien
Es ist leicht, den Überblick zu verlieren, angesichts der ganzen Verfahren,
die in unterschiedlichen Ländern und auf unterschiedlichen Ebenen
mittlerweile gegen den US-Tech-Riesen Google laufen. Eine Auswahl: Da ist
das Bundeskartellamt, das kritisch auf Googles Kartendienste schaut. Da ist
die EU, wo zuletzt das [1][Gericht der Europäischen Union] eine verhängte
milliardenschwere Geldbuße nur leicht gemindert hat, nämlich von 4,34
Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden. Es ging dabei um die Marktmacht von
Googles [2][Smartphone-Betriebssystem Android.]
Und nun, aktuellster Fall, kommt die US-Regierung dazu, und zwar bereits
mit Verfahren Nummer 2: Das US-Justizministerium will mit einer diese Woche
veröffentlichten Klage unter anderem eine Zerschlagung von Googles
Anzeigen-Geschäftsbereich erzielen. Google habe auch mit illegalen Methoden
versucht, seine Dominanz auf dem Markt zu halten, so der erhobene Vorwurf,
dem das Unternehmen umgehend widersprach.
Es also nicht so, dass die Rechtsabteilung von Google, beziehungsweise des
Mutterkonzerns Alphabet, gerade über Unterbeschäftigung klagen könnte. Und
trotzdem: So richtig und wichtig es ist, all diese Verfahren einzuleiten
und zu führen – fundamental ändern werden sie nichts. Denn das grundlegende
Problem ist das Geschäftsmodell. Ein Geschäftsmodell, das nicht nur Google,
sondern in Varianten auch die anderen Big-Tech-Konzerne wie Meta, unter
anderem mit Facebook und Instagram, oder auch ByteDance mit Tiktok
praktizieren: Es ist das möglichst uferlose [3][Sammeln von persönlichen
Nutzer:innendaten] und das Generieren von Umsatz auf dieser Basis.
Wenn nun Regeln neu geschrieben, strenger gefasst oder besser durchgesetzt,
womöglich sogar Unternehmensteile gezwungenermaßen abgespalten werden, dann
kann sich das positiv auf den Wettbewerb oder auf den Schutz der
Privatsphäre von Nutzer:innen auswirken. Aber so lange das Modell,
persönliche Daten zu sammeln und zu Geld zu machen, legal bleibt, so lange
wird sich absehbar an der jeweiligen Marktmacht und den damit verbundenen
Problemen nichts grundlegend ändern.
27 Jan 2023
## LINKS
[1] /Urteil-zum-Recht-auf-Vergessenwerden/!5897091
[2] /Geschaeftsmodelle-im-Visier/!5889828
[3] /Datenhaendler-in-der-Big-Data-Oekonomie/!5895434
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Android
Google
Silicon Valley
personenbezogene Daten
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Abtreibung
Verbraucherschutz
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