# taz.de -- US-Klage gegen Google: Das Problem-Geschäftsmodell | |
> Die EU tut es, das US-Justizministerium auch: Gegen Google zu klagen, | |
> löst aber noch nicht das Grundproblem des Datenhortens. | |
Bild: Bay View Campus von Google in Mountain View, Kalifornien | |
Es ist leicht, den Überblick zu verlieren, angesichts der ganzen Verfahren, | |
die in unterschiedlichen Ländern und auf unterschiedlichen Ebenen | |
mittlerweile gegen den US-Tech-Riesen Google laufen. Eine Auswahl: Da ist | |
das Bundeskartellamt, das kritisch auf Googles Kartendienste schaut. Da ist | |
die EU, wo zuletzt das [1][Gericht der Europäischen Union] eine verhängte | |
milliardenschwere Geldbuße nur leicht gemindert hat, nämlich von 4,34 | |
Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden. Es ging dabei um die Marktmacht von | |
Googles [2][Smartphone-Betriebssystem Android.] | |
Und nun, aktuellster Fall, kommt die US-Regierung dazu, und zwar bereits | |
mit Verfahren Nummer 2: Das US-Justizministerium will mit einer diese Woche | |
veröffentlichten Klage unter anderem eine Zerschlagung von Googles | |
Anzeigen-Geschäftsbereich erzielen. Google habe auch mit illegalen Methoden | |
versucht, seine Dominanz auf dem Markt zu halten, so der erhobene Vorwurf, | |
dem das Unternehmen umgehend widersprach. | |
Es also nicht so, dass die Rechtsabteilung von Google, beziehungsweise des | |
Mutterkonzerns Alphabet, gerade über Unterbeschäftigung klagen könnte. Und | |
trotzdem: So richtig und wichtig es ist, all diese Verfahren einzuleiten | |
und zu führen – fundamental ändern werden sie nichts. Denn das grundlegende | |
Problem ist das Geschäftsmodell. Ein Geschäftsmodell, das nicht nur Google, | |
sondern in Varianten auch die anderen Big-Tech-Konzerne wie Meta, unter | |
anderem mit Facebook und Instagram, oder auch ByteDance mit Tiktok | |
praktizieren: Es ist das möglichst uferlose [3][Sammeln von persönlichen | |
Nutzer:innendaten] und das Generieren von Umsatz auf dieser Basis. | |
Wenn nun Regeln neu geschrieben, strenger gefasst oder besser durchgesetzt, | |
womöglich sogar Unternehmensteile gezwungenermaßen abgespalten werden, dann | |
kann sich das positiv auf den Wettbewerb oder auf den Schutz der | |
Privatsphäre von Nutzer:innen auswirken. Aber so lange das Modell, | |
persönliche Daten zu sammeln und zu Geld zu machen, legal bleibt, so lange | |
wird sich absehbar an der jeweiligen Marktmacht und den damit verbundenen | |
Problemen nichts grundlegend ändern. | |
27 Jan 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Urteil-zum-Recht-auf-Vergessenwerden/!5897091 | |
[2] /Geschaeftsmodelle-im-Visier/!5889828 | |
[3] /Datenhaendler-in-der-Big-Data-Oekonomie/!5895434 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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