# taz.de -- Arbeitsschutz im Corona-Herbst: Kein Recht auf Homeoffice | |
> Arbeitgeber sind weiter nicht verpflichtet, mobiles Arbeiten anzubieten. | |
> Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands im Job müssen Masken getragen | |
> werden. | |
Bild: Homeoffice im Garten? Liegt im Ermessen des Arbeitgebers | |
BERLIN taz | In Herbst und Winter sollen die Belegschaften wegen des | |
Corona-Infektionsschutzes möglichst nicht komplett im Großraumbüro | |
auftauchen, aber eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeit im | |
Homeoffice zu erlauben, gibt es nicht. Diese etwas widersprüchlichen | |
Regelungen finden sich in der neuen [1][SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung,] | |
die vom Bundesarbeitsministerium am Mittwoch vorgestellt wurde. | |
Die Verordnung gilt vom 1. Oktober bis 7. April 2023. Sie ermögliche es den | |
Betrieben, „die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen“, | |
erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). | |
Laut der Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ein „betriebliches | |
Hygienekonzept“ zu erstellen. Grundlage dafür sei die sogenannte | |
Gefährdungsbeurteilung. Dabei habe der Arbeitgeber unter anderem die | |
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und die | |
„Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten“ zu „prüfen“, he… | |
es in der Verordnung. | |
Sofern sich zeige, dass bei Unterschreitung des Mindestabstandes oder bei | |
gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen „technische und | |
organisatorische Schutzmaßnahmen“ (wie etwa Lüften) nicht zum | |
Infektionsschutz ausreichten, müssten die Beschäftigten Masken tragen, | |
lautet die Regelung. | |
## Lüften und Heizenergie sparen, gleichzeitig? | |
Die Coronavorgaben [2][zum Arbeitsschutz waren im Mai 2022] ausgelaufen. | |
Heil hatte eigentlich wieder ab Oktober eine Verpflichtung der | |
Arbeitgeber, das Homeoffice anzubieten, vorgesehen. Die FDP war dagegen | |
gewesen und die Verpflichtung daher aus einem früheren Entwurf der | |
Verordnung gestrichen. Nun müssen die Arbeitgeber laut Verordnung nur | |
„prüfen“, ob sie ein Angebot zum Homeoffice machen, wenn dem keine | |
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. | |
Wie das „infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen“, das die | |
Verordnung als Maßnahme gegen Ansteckung vorsieht, mit der aktuellen | |
Aufforderung durch die Politik, in Herbst und Winter an Heizenergie zu | |
sparen, zusammengehen soll, ist noch nicht geklärt. | |
31 Aug 2022 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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