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# taz.de -- Mahnwache gegen Abtreibungen: Protestbann vor Pro Familia gekippt
> Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erlaubt Abtreibungsgegner:innen
> Demos vor einer Pforzheimer Beratungsstelle – nicht aber „in nächster
> Nähe“.
Bild: Immer sonntags demonstrieren Abtreibungsgegnerinnen in Augsburg
Freiburg taz | Eine 40-tägige Mahnwache von Abtreibungsgegner:innen
gegenüber einer [1][Pro Familia-Beratungsstelle] hätte nicht verboten
werden dürfen. Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg. Nur „in nächster Nähe“ seien die Rechte
abtreibungswilliger Frauen bedroht.
Anfang 2019 wollte die Bewegung „40 Days for Life“ gegenüber der
Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle von Pro Familia in Pforzheim eine
40-tägige Mahnwache mit Gebeten und Plakaten durchführen. Die katholische
Gruppierung kommt ursprünglich [2][aus den USA] und ist inzwischen weltweit
aktiv.
Doch die Stadt Pforzheim sprach damals eine weitreichende Auflage aus.
Während der Öffnungszeiten von Pro Familia dürfe die Mahnwache nicht in
Sicht- und Rufweite der Beratungsstelle stattfinden. Die Mahnwache sei am
geplanten Ort eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, so die Stadt,
weil sie die Persönlichkeitsrechte der Schwangeren verletze, die sich vor
einer [3][Abtreibung] beraten lassen müssen. Pro Familia sei die einzige
nicht-konfessionelle Beratungsstelle in Pforzheim.
Der geplante Versammlungsort direkt gegenüber dem Pro Familia-Gebäude sei
darauf ausgerichtet, die betroffenen Frauen einer „Anprangerung und
Stigmatisierung“ auszusetzen. Bei der letzten Mahnwache von „40 Days for
Life“ in Pforzheim seien Besucher:innen der Beratungsstelle bedrängt,
belästigt und eingeschüchtert worden.
## „Spießrutenlauf“ bleibt verboten
Die Abtreibungsgegner:innen bestritten in ihrer Klage, dass sie
Frauen ansprechen oder Informationsmaterial verteilen. Sie wollten nur
beten. Böse Blicke seien nicht verboten. Es gebe keine Bannmeile für Pro
Familia-Einrichtungen. Eine Mahnwache in 100 Meter Entfernung zur
Beratungsstelle nehme ihr die beabsichtigte Wirkung.
Beim Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hatten die selbsternannen
Lebensschützer:innen keinen Erfolg. 2019 scheiterte ein Eilantrag.
2021 bestätigte das VG auch in der Hauptsache das Verbot der
„blockadertigen Versammlung“ vor der Beratungsstelle.
Der VGH in Mannheim entschied nun aber anders. Zwar sei es richtig, dass
Abtreibungsgegner:innen den schwangeren Frauen nicht ihre Meinung
aufdrängen dürfen; ein „Spießrutenlaufen“ sei nicht zulässig.
Die geplante Mahnwache wäre jedoch durch eine vierspurige Straße von der
Pro Familia-Beratungsstelle getrennt gewesen. Es sei nicht ausreichend
belegt, so der VGH, dass es dabei zu „unausweichlichen“ Situationen
gekommen wäre und die Mahnwachen-Teilnehmer:innen den Schwangeren „direkt
ins Gesicht“ hätten sehen können. Auch dem Anblick der „als vorwurfsvoll
empfundenen Plakate“ und dem Anhören der Gebete und Gesänge wären die
Frauen wohl nicht „aus nächster Nähe“ ausgesetzt gewesen.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene heißt es:
„Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und
Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“
Konkrete Vorschläge der Bundesregierung sind noch nicht bekannt. (Az.: 1 S
3575/21)
31 Aug 2022
## LINKS
[1] /50-Jahre-Pro-Familia-in-Bremen/!5633707
[2] /Nach-Abtreibungsurteil-in-den-USA/!5868788
[3] /Schwerpunkt-Abtreibung/!t5008434
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Abtreibung
Christliche Fundamentalisten
Pro Familia
Schwerpunkt Abtreibung
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Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt „Marsch für das Leben“
Schwerpunkt Paragraf 219a
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