| # taz.de -- Kinder- und Jugendhilfe: Kostenbeteiligung wird abgeschafft | |
| > Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien müssen bisher einen Teil ihres | |
| > Einkommens abgeben. Die Ampel will diese Regelung jetzt kippen. | |
| Bild: Ein Kindergeldbeutel | |
| Berlin epd/dpa | Kinder und Jugendliche in Deutschland, die unter | |
| schwierigen Bedingungen aufwachsen, sowie deren Eltern sollen finanziell | |
| weiter entlastet werden. Das Bundeskabinett hat nach Angaben des | |
| Bundesfamilienministeriums am Mittwoch eine Abschaffung der sogenannten | |
| Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. | |
| Bislang müssen junge Menschen, die in einer [1][Einrichtung der Kinder- und | |
| Jugendhilfe] oder [2][in Pflegefamilien] leben, bis zu einem Viertel ihrer | |
| Einkommen an das Jugendamt abtreten. Im vergangenen Jahr war die | |
| Kostenheranziehung bereits von maximal 75 auf höchstens 25 Prozent | |
| abgesenkt worden. | |
| Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollten sie motiviert werden, | |
| Ausbildungen zu beginnen oder andere Tätigkeiten aufzunehmen, hieß es. | |
| Im Herbst oder Winter 2022 sollen sich nach Angaben des | |
| Bundesfamilienministeriums Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen. | |
| Es solle zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. | |
| 13 Jul 2022 | |
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