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# taz.de -- Neue Berliner Katzenschutzverordnung: Stubenarrest für Anarcho-Mie…
> Freigängerkatzen dürfen ab jetzt nur noch gechippt und kastriert nach
> draußen. Tierschützer:innen finden das gut.
Bild: Kein Chip und fortpflanzungsfähig? Dann bitte drinnenbleiben
Da hat manch urbanes Katzentier bisher das Glück und lebt in einer
Parterrewohnung. Nur ein Sprung aus dem Fenster, einmal durch die offene
Terrassentüre geschlüpft und dann wartete sie da draußen: die große
Freiheit. Großstadtleben, Mäuse und Ratten, jede Menge dunkle Ecken und
erst die Hinterhofliebeleien mit Karl, dem leicht räudigen aber
liebenswerten Kater von nebenan. Doch der Mensch hat kaum Sinn für
anarchistische Miezen. Ab 9. Juni gilt in Berlin: grenzenloser Freigang nur
noch für Gechippte und Kastrierte.
Wie viele Freigänger- und echte Straßenkatzen es gibt, ist unbekannt.
Jedenfalls werden es offenbar mehr und das ist ein Problem. Zu viele
streunende Katzen machen zu vielen Vögeln den Garaus, sagen
Naturschützer:innen. So eine Katze vermehrt sich schließlich wie nur was,
wird mit unter einem Jahr schon geschlechtsreif und dann drei bis sechs
Babys pro Wurf!
Das ist auch dem Berliner Tierschutzverein Berlin (TVB) zu viel, der im
Worst-Case-Szenario mit bis zu 80 Millionen Katzen binnen zehn Jahren
rechnet. Nicht nur schlecht für die Vogelwelt ist das, sondern – so der TVB
– [1][vor allem für die Katzen selbst]: Krankheiten, Parasiten, Hunger und
weiteres Ungemach drohen den wild lebenden Nachkommen von unkastrierten
Freigängern.
## Im Zweifel Kastration
Also gibt es die im vergangenen Jahr beschlossene und [2][jetzt in Kraft
tretende Katzenschutzverordnung], die vorschreibt, dass alle Katzen, die
sich im urbanen Raum frei bewegen wollen oder sollen, mit Mikrochips
ausgestattet und unwiderbringlich kastriert sein müssen. Für alle anderen
gilt: Leinenzwang, Freigang nur in umzäunten Bereichen oder Stubenarrest
bis zum Sanktnimmerleinstag. Chip und Kastrierung kosten um die 150 Euro.
Wer sich das nachweislich nicht leisten kann, kann sich für Unterstützung
an den Tierschutzverein wenden.
Nun sind wir aber immer noch in Berlin, wo derlei Neuregelungen ihre
Wirkung quasi im gegenseitigen Einvernehmen entfalten sollen (man denke an
die Kotbeutelmitführungspflicht für Hundehalter:innen). Für alles andere
fehlt nämlich das Personal. Kontrolliert werden soll der empfindliche
Eingriff ins Katzenleben laut der zuständigen Senatsverwaltung für
Umweltschutz jedenfalls nicht. Katzen, die zum Beispiel wegen Verletzungen
aufgegriffen werden, werden aber im Zweifel auf Rechnung der
Halter:innen zwangskastriert.
9 Jun 2022
## LINKS
[1] https://tierschutz-berlin.de/katzenschutz/
[2] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/katzenschut…
## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
Katzen
Tierschutz
Kolumne Geschmackssache
Katzen
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