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# taz.de -- Datenschutz bei sexualisierter Gewalt: Den Fahndern eine Chance
> Auf der Jagd nach Missbrauchstäter:innen wären Privatdaten für die
> Polizei hilfreich. Wenn überhaupt, ist der Zugriff jedoch nur kurze Zeit
> möglich.
Bild: Dem Missbrauch auf der Spur: Mitarbeiterin des LKA in NRW bei einem Press…
Der Datenschutz hebelt den Kinderschutz aus. Klingt brutal, ist aber so.
Auch wenn Datenschützer:innen das anders sehen und gewichtige
Argumente dafür vorbringen können, warum der Datenschutz trotz aller
Dimensionen und Härte bei Themen wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder
gewahrt bleiben muss.
Grundsätzlich haben Datenschützer:innen recht: Wer den Schutz der
digitalen Privatsphäre aufhebt, beschneidet die informationelle
Selbstbestimmung von Menschen. Auch ist dem Missbrauch beim Umgang mit
Daten ohne deren Schutz Tür und Tor geöffnet. Doch es gibt ein Aber: der
Kinderschutz. Missbrauch liegt nicht erst vor, wenn Täter wie im
[1][Missbrauchsfall in Wermelskirchen] oder in einem weiteren am Dienstag
bekannt gewordenen Fall in Aachen auf Kinder direkten Zugriff haben.
Missbrauch liegt selbstverständlich auch vor, wenn Täter Bilder, Fotos,
Filme mit „Missbrauchsmaterial“ teilen, sammeln, kaufen, verkaufen.
Internet und Darknet sind voll davon. Ermittlungsbehörden in Deutschland
bekommen häufig aus den USA Hinweise zu Datenmengen. Aber der Datenschutz
hierzulande verhindert, dass Daten länger als ein paar Tage gespeichert
werden dürfen.
Bis die Ermittler:innen hier die Information bekommen, sie gefiltert
und auf Relevanz geprüft haben, ist die Zeit verstrichen – und die Täter in
Sicherheit. Die [2][Vorratsdatenspeicherung], die Behörden mit mehr
Befugnissen ausstatten würde, steht in der Kritik, weil sie
flächendeckendes Sammeln von Telefon- und Internetdaten erlaubt – von allen
Bürger:innen, auch von solchen, die unter keinem Verdacht stehen. Das will
verständlicherweise niemand.
Auch wenn die meisten Menschen selbst einen unbedarften Umgang mit ihren
Daten pflegen und Standorte, Kontakte, Erlebnisse [3][twittern], auf
[4][Facebook], Instagram oder Google veröffentlichen. Das ist ihre
Entscheidung, und das macht den Unterschied. Nur: Zum Schutz der Kinder
sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit
einzuräumen.
1 Jun 2022
## LINKS
[1] /Missbrauch-in-Wermelskirchen/!5858422
[2] /EuGH-und-Vorratsdatenspeicherung/!5816482
[3] /Uebernahme-von-Twitter/!5849244
[4] https://www.facebook.com/taz.kommune/
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Sexualisierte Gewalt
Datenschutz
Soziale Netzwerke
Kinderpornografie
Kindesmissbrauch
Katholische Kirche
Kindesmissbrauch
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