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# taz.de -- Schutz geflüchteter Kinder vor Gewalt: Missbrauch gezielt vorbeugen
> In der Flüchtlingshilfe kommt es regelmäßig zu sexualisierter Gewalt an
> Kindern. Deren Schutz muss künftig Priorität haben.
Bild: Frauen und Kinder sind auf der Flucht einem erhöhten Risiko ausgesetzt
Eins von fünf Kindern in Europa ist von sexualisierter Gewalt betroffen. Im
Flucht- und Asylkontext liegen diese Zahlen aufgrund fehlender
[1][Schutzstrukturen] vermutlich höher, hierzu fehlen aber verlässliche
Erhebungen. Allein dieser Umstand zeigt, welch geringer Stellenwert dem
Gewaltschutz von flüchtenden Kindern eingeräumt wird.
Natürlich müssen Kinder und Erwachsene auf der [2][Flucht] schnell mit
Nahrungsmitteln versorgt werden und brauchen einen Platz zum Schlafen. Aus
unserer Forschung wissen wir aber, dass es in unreglementierten und
unüberwachten Situationen der „Flüchtlingshilfe“ zu [3][sexualisierter
Gewalt] kommt – durch haupt- und ehrenamtlich Helfende, Außenstehende,
andere Flüchtende oder in den Familien.
Wir fordern, dass überall dort, wo Kinder sich aufhalten, ihr Schutz vor
jeder Form von Gewalt Priorität haben muss; das gilt für Unterkünfte
genauso wie für Privathaushalte, die momentan viele Familien aus der
Ukraine aufnehmen. Konkret bedeutet dies die Einführung einheitlicher,
flächendeckender und rechtsverbindlicher Gewaltschutzkonzepte für alle
Einrichtungen, Netzwerke oder Einzelpersonen im Kontakt mit (geflüchteten)
Kindern. Das Mindeste ist, ein erweitertes Führungszeugnis aller Helfenden
einzufordern, sie verpflichtend zum Kinderschutz zu schulen und ihnen
regelmäßige Supervision anzubieten. Außerdem benötigen wir
niedrigschwellige Meldesysteme bei Gewalterlebnissen, die auch für Kinder
mit geringen Deutschkenntnissen funktionieren und eine bedarfsgerechte
Unterstützung zur Folge haben.
An vorderster Stelle steht aber unsere Forderung nach einer
schnellstmöglichen Unterbringung von Familien in eigenen Wohnungen. Neben
dem Recht auf ein Höchstmaß an körperlicher und seelischer Gesundheit und
dem Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch garantiert die
UN-Kinderrechtskonvention, die 1992 in Deutschland in Kraft getreten ist,
auch Kindern ein Recht auf ihre unverletzliche Privatsphäre.
24 Mar 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Caterina Rohde-Abuba
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Flucht
Sexuelle Gewalt
Kinder
Missbrauch
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Schwerpunkt Flucht
Ukraine
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