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# taz.de -- Umstrittenes Ende der Maskenpflicht: Fallen die Masken nun?
> Der neue Entwurf fürs Infektionsschutzgesetz sieht keine Maskenpflicht in
> öffentlichen Innenräumen als Basisschutz vor. Das stößt auf Kritik.
Bild: Einfach fallengelassen: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht die Maskenpflich…
BERLIN taz | Die Maskenpflicht und deren Abschaffung war eins der
strittigsten Themen in einer [1][Anhörung im Gesundheitsausschuss] im
Bundestag. Dort beschäftigten sich Sachverständige am Montag mit dem
Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes. Am Freitag soll der Bundestag
über das Gesetz abstimmen.
Bei mehreren Begriffen im Gesetzentwurf sei bisher noch unklar, wie sie
juristisch umzusetzen sind, kritisierten geladene Sachverständige. Zudem
sei unverständlich, weshalb die Maskenpflicht in Innenräumen nicht Teil des
Basismaßnahmenkatalogs sei, den das Gesetz vorschlägt, gerade im Angesicht
der steigenden Zahlen. Die [2][7-Tage-Inzidenz und Hospitalisierungsrate]
liegen auf Rekordniveau.
Der Gesetzentwurf basiert auf zwei Säulen, einer Basissäule, die überall in
Deutschland gelten soll, und einer Hotspot-Säule, die härtere Maßnahmen
ermöglicht, wenn sich die Infektionslage regional verschärft. In der
Basissäule ist zwar noch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr,
aber nicht mehr in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in
Supermärkten, enthalten.
Die Maskenpflicht gehöre nachweislich zu den Maßnahmen, die Infektionen
verhindern und dabei nur einen geringen Eingriff in die Freiheit
darstellen, hieß es am Montag von mehreren Sachverständigen im Ausschuss.
„Wir sollten das Mittel nicht ohne Not aus der Hand geben“, mahnte Gernot
Marx in der Anhörung, Chef der Deutschen Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI). Auch die Virologin Melanie Brinkmann vom
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung sprach sich für eine
Maskenpflicht aus. Allerdings betonte sie auch, dass die Maske richtig
sitzen müsse, um Infektionen zu verhindern.
## Länder können härtere Maßnahmen beschließen
Schon am vergangenen Freitag sah sich Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) mit der Kritik konfrontiert, der Gesetzentwurf sehe zu
viele Lockerungen vor, gerade mit Blick auf die Maske in öffentlich
zugänglichen Innenräumen. Er antwortete darauf bei einer Pressekonferenz,
dass [3][die Länder über härtere Maßnahmen] entscheiden könnten.
Wenn das Infektionsgeschehen ansteige, eine Überlastung der
Krankenhauskapazitäten drohe oder eine neue gefährlichere Virusvariante
auftrete, könnten die Landesparlamente demnach einen dynamische Lage
feststellen und Schutzmaßnahmen anwenden. Dazu gehören Abstandsgebote,
Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.
Er sehe angesichts der steigenden Zahlen und immer noch mehr als 200 Toten
pro Tag die Bundesländer in der Pflicht, schnell Hotspotregelungen
vorzubereiten, sagte Lauterbach. Dafür soll es auch eine Übergangszeit
geben zwischen dem eigentlichen Auslaufen der aktuellen Maßnahmen am 20.
März und dem 2. April. In dieser Zeit könnten die aktuellen Regeln weiter
gelten, verkündete der Gesundheitsminister.
Doch auch verschiedene Bundesländer hatten die Regelungen bereits
kritisiert, so der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
Auf taz-Anfrage erklärte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela
Behrens (SPD): „Wir werden jedes Instrument nutzen, das der Bund uns in der
Pandemiebekämpfung ab dem 20. März noch lässt.“ Aktuell berate und prüfe
die Landesregierung in Niedersachsen, welche Regelungen in der
Übergangszeit möglich seien.
## Auf Maskenplicht verzichten sei „absurd“
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg verwies
darauf, dass sich der Entwurf noch im parlamentarischen Verfahren befinde
und geändert werden könne. Der baden-württembergische Gesundheitsminister
Manne Lucha (Grüne) nannte es „absurd“, auf die Maskenpflicht in
Innenräumen zu verzichten, während die Coronazahlen steigen.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) sagte, sie lehne
die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz ab. Andere Bundesländer wollen
sich erst äußern, wenn das Gesetz beschlossen ist. Die
Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum
kritisierte, dass das Gesetz keine klaren Eingriffsschwellen definiere.
14 Mar 2022
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/gesundheit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjI…
[2] /Naechster-Hoechststand-bei-Coronazahlen/!5841035
[3] /Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5840873
## AUTOREN
David Muschenich
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Maskenpflicht
Infektionskrankheit
Karl Lauterbach
Gesundheitspolitik
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