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# taz.de -- Kein Verfahren gegen HSV-Profi Jatta: Ende einer Kampagne
> Das Amtsgericht Altona lehnt eine Verfahrenseröffnung gegen HSV-Profi
> Bakery Jatta ab. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Identitätsbetrug vor.
Bild: Nicht mehr im Fokus der Justiz: Bakery Jatta kann sich wieder auf den Fu�…
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona wirft kein gutes Licht auf
die ermittelnden Behörden. „Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen
gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6. 11.
1995 schuldig geblieben“, heißt es in der Erklärung vom Montag. Die
Hamburger Behörde hatte Bakery Jatta, dem Fußballprofi des Hamburger SV,
vorgeworfen, sich mit einer falschen Identität unter dem Namen eines Bakary
Daffeh drei Jahre jünger gemacht und sich so als Minderjähriger eine
Aufenthaltsgenehmigung im Sommer 2015 erschlichen zu haben. Das Gericht
lehnte aber nun die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen mangelhafter
Beweise ab. Die Staatskasse muss für die bisherigen Kosten aufkommen.
Kosten und Mühen hatte die Staatsanwaltschaft wahrlich nicht gescheut, um
Jatta aus Gambia einen angeblichen Identitätsbetrug nachzuweisen. Sogar
eine Durchsuchung der Google-Zentrale in Kalifornien sei erwogen worden,
[1][erzählte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der taz vor einem Jahr.] Bei der
Biologischen Anthropologie in Freiburg gab man ein Gutachten für die
Identitätsklärung in Auftrag.
All das konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Es kommt zu dem Ergebnis:
„Die Geburtsangabe fußt offensichtlich allein auf unüberprüften und
überwiegend unüberprüfbaren Presseberichten und Internetrecherchen, die
entsprechende Einträge ergeben haben sollen.“ Mit dieser Feststellung haben
die Richter auch dem Springer-Verlag und dessen kampagnenhafter
Verdachtsberichterstattung eine Ohrfeige erteilt. Im August 2019 hatte die
Sport Bild trotz dünner Beweislage erstmals die Vermutung verbreitet, Jatta
sei eigentlich Daffeh, und in der Folge eifrig die eigene These weiter
genährt.
Der Umstand, dass Bild-Journalisten bei der Hausdurchsuchung von Jattas
Haus im Juli 2020 vor Ort waren, warf früh Fragen zum Näheverhältnis
zwischen Staatsanwaltschaft und Boulevardzeitung auf. So forderte am
Dienstag auch Cansu Özdemir, die justizpolitische Sprecherin der Fraktion
Die Linke, dazu mehr Aufklärung: „[2][Der Verfolgungseifer der
Staatsanwaltschaft] lässt schwere Zweifel an deren Motiven und an der
Rechtsstaatlichkeit aufkommen und die Durchstechereien von Informationen an
die Bild-Zeitung haben ihre Integrität ernstlich in Frage gestellt.“
Özdemir sprach von einer „unwürdigen Hexenjagd“.
Das Freiburger Gutachten, das mit „höchster Wahrscheinlichkeit“ von einer
Identität Jatta/Daffeh ausgeht, hält das Hamburger Gericht für unbedeutend,
weil das angeblich frühere Geburtsdatum von Jatta/Daffeh durch Dokumente
nicht hinreichend belegt werden konnte. Möglich wäre deshalb auch, dass
Jatta sich in Gambia älter gemacht habe, um am Spielbetrieb der
einheimischen Liga teilnehmen zu können.
Das Mindestalter ist dafür auf 16 Jahre festgeschrieben. Selbst wenn die
Personenidentität von Jatta und Daffeh nachgewiesen werden könne, sei es
unwahrscheinlich, ihm die vorsätzliche Benutzung eines falschen
Geburtsdatums nachzuweisen. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens müsse
vermieden werden, wenn das Gericht aufgrund der bestehenden Beweislage der
Nichtverurteilung eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einräume. Genau
dies, teilte das Amtsgericht Hamburg-Altona mit, sei im Fall Jatta so
gegeben.
8 Mar 2022
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## AUTOREN
Johannes Kopp
## TAGS
Bakery Jatta
Gambia
Gericht
Relegation
Fußball-Bundesliga
Schwerpunkt Rassismus
Bakery Jatta
Bakery Jatta
Profi-Fußball
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