| # taz.de -- Karlsruher Beschluss zu Renate Künast: Bloßes Pöbeln ist keine M… | |
| > Grünenpolitikerin Künast bekommt vom Bundesverfassungsgericht Recht. | |
| > Gezielte Hetze im Netz darf nicht sein. | |
| Bild: Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast | |
| Die [1][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hetz-Kommentaren | |
| gegen Renate Künast] kommt nicht überraschend. Die Berliner Gerichte haben | |
| es in vier Entscheidungen – zwei Mal beim Landgericht, zwei Mal beim | |
| Kammergericht – nicht geschafft, die ausgewogenen Karlsruher Vorgaben zur | |
| Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit korrekt umzusetzen. | |
| Wenn jemand Renate Künast als „[2][Gehirn Amputiert]“ bezeichnet, dann ist | |
| das eben kein schutzwürdiger Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, | |
| sondern dient nur der emotionalisierenden Stimmungsmache. Die Äußerungen | |
| sind auch nicht im kleinen Kreis gefallen, sondern im großen, weiten | |
| Internet. | |
| Solche Abwägungen verlangt das Bundesverfassungsgericht und sie werden bei | |
| einem Großteil der noch strittigen Äußerungen zum Ergebnis führen, dass | |
| Künast hier strafbar beleidigt wurde. Die von Karlsruhe stets hochgehaltene | |
| Freiheit zur Machtkritik ist eben mehr als die Freiheit zur bloßen Pöbelei. | |
| Wer sich mit Künasts Positionen zur grünen [3][„Kindersex“-Debatte] der | |
| 1980er Jahre auseinandersetzen will, kann dies weiter tun und darf dabei | |
| auch drastische Worte verwenden. Das ist alles von der Meinungsfreiheit | |
| gedeckt, solange es um Argumente geht. | |
| Tatsächlich hat Künast 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus einen | |
| missverständlichen Zwischenruf gemacht, als sie einen CDU-Abgeordneten | |
| darauf hinwies, die NRW-Grünen wollten nur „gewaltfreien“ Sex mit Kindern | |
| entkriminalisieren. | |
| Künasts alte Äußerung kann man kritisieren. Sie kann aber keine | |
| Rechtfertigung sein, daraus ein falsches Künast-Zitat zu basteln, indem | |
| eine erfundene „doch ganz ok“-Zustimmung angehängt wird. Der rechte Blogger | |
| Sven Liebich ist dafür strafrechtlich verurteilt worden. Also können auch | |
| seine Follower, die sich über das falsche Zitat dann so richtig aufgeregt | |
| haben, nicht sonderlich schutzwürdig sein. Natürlich muss Künast von ihnen | |
| die Unterlassung dieser Hetze verlangen können. | |
| 2 Feb 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://xn--Sie%20kann%20aber%20keine%20Rechtfertigung%20sein,%20daraus%20ei… | |
| [2] /Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981 | |
| [3] https://www.welt.de/politik/deutschland/article141406874/Gruenen-Politikeri… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
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