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# taz.de -- Urteil im Berliner Kannibalismus-Prozess: Lebenslange Haft für Leh…
> Das Landgericht verurteilt einen 42-Jährigen wegen Mordes. Er habe einen
> Mann getötet, um seine Kannibalismus-Fantasien auszuleben.
Bild: Blick in den Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit kurz vor der Urteilsver…
Berlin dpa | Für die Berliner Richter gibt es keinen Zweifel: Das war Mord
– und der angeklagte Lehrer hat sein Opfer getötet, weil er seine
kannibalistische Fantasien umsetzen wollte. Am Freitag verurteilte das
Landgericht Berlin den 42-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe –
schuldig des Mordes sowie der Störung der Totenruhe. „Es ist
menschenverachtend, was Sie getan haben“, sagte der Vorsitzende Richter
Matthias Schertz in der Urteilsbegründung. „Eine ganz verabscheuungswürdige
Tat.“
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Lehrer [1][am 6. September 2020 in
seiner Wohnung in Berlin-Pankow] den 43 Jahre alten Sex-Partner ermordet,
das Opfer zerteilt und die Leichenteile an verschiedenen Orten in Berlin
abgelegt.
Drei Mordmerkmale sah das Gericht als erfüllt an: Die Tat sei zur
Befriedigung des Geschlechtstriebes erfolgt und um eine andere Straftat zu
ermöglichen – der Täter habe Penis und Hoden abtrennen und verspeisen
wollen. Außerdem sei der Angeklagte heimtückisch vorgegangen. Zudem stellte
das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung
nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch
plädiert. Der deutsche Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Es
wird mit Revision gerechnet.
Der Fall gleicht einem Horrorfilm: Zwei Männer um die 40 verabreden sich
über eine Dating-Plattform in Berlin zum Rendezvous. Später finden
Spaziergänger beim Gassigehen mit dem Hund im Wald Knochen. Menschliche
Knochen. Es handelt sich um die Überreste eines Monteurs im
Hochleitungsbau, der seit einigen Wochen vermisst ist. Stück für Stück
tragen die Ermittler zusammen – bis zu dem verstörenden Verdacht, dass es
sich um Kannibalismus handeln könnte.
Nach fünfmonatigem Prozess sieht das Gericht dies bestätigt. In den Monaten
vor dem Tod des 43-Jährigen habe der Angeklagte „immer häufiger Schlacht-
und Kannibalismus-Ideen entwickelt“, so Richter Schertz. Er sei in
verschiedenen sogenannten Kannibalismus-Foren unterwegs gewesen. Im
Gegensatz zu verschiedenen Chat-Partnern aber habe es der Lehrer ernst
gemeint und konkrete Vorbereitungen getroffen. Ermittler fanden später in
seiner Wohnung unter anderem eine Knochensäge, spezielle Messer, „Schlacht-
und Entmannungsanleitungen“.
Der Angeklagte und der Monteur sollen sich erst Stunden vor der Tat über
ein Dating-Portal kennengelernt haben. Spontan sei ein Sex-Date in der
Wohnung des Lehrers verabredet worden. Bereits im Chat habe sich der Lehrer
das Einverständnis des 43-Jährigen erschlichen, sich mit der Droge GHB –
auch bekannt als K.-o.-Tropfen – betäuben zu lassen. „Ich werde brav
austrinken“, habe der Monteur schließlich zugestimmt. „Doch er rechnete
nicht mit einem Angriff auf sein Leben“, hieß es weiter im Urteil.
Der Lehrer habe den Monteur vermutlich mit einem Messer attackiert, so das
Gericht. Staatsanwalt Martin Glage hatte sich in seinem Plädoyer überzeugt
gezeigt: „Er schnitt seinem noch lebenden Opfer die Kehle durch, weil ihm
das sexuelle Stimulanz verschafft.“ Hoden und Penis habe der Angeklagte
abgetrennt, „um diese Körperteile zu verspeisen“. So sehen es auch die
Richter. Ob er dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt habe, habe sich nicht
sicher feststellen lassen, sei aber wahrscheinlich.
## Der Angeklagte bestritt die Tat
Der Lehrer hatte die Tat bestritten. Er habe dem Monteur kein GHB
verabreicht und ihn nicht getötet, so der 42-Jährige. Nach dem Sex habe der
Monteur allein im Wohnzimmer übernachtet. Er habe ihn am Morgen tot auf der
Couch gefunden. In Panik sei er zu dem Schluss gekommen, „dass die Leiche
weg muss“, hieß es weiter in der von einer Verteidigerin verlesenen
Erklärung des 42-Jährigen. Krankenwagen und Polizei habe er nicht gerufen,
„weil herausgekommen wäre, dass ich homosexuell bin“. Er sei bis heute
nicht geoutet, so der Mann, der in einem kleinen Ort in Rheinland-Pfalz
aufgewachsen ist. Seine sexuellen Chats kannibalistischer Art seien „reine
Fantasien“ gewesen.
Was da vorgetragen wurde, sei „vollkommen unglaubhaft“, so Richter Schertz.
„Es ist gesellschaftlich überhaupt kein Problem mehr, homosexuell zu sein.“
Was der Lehrer getan habe, sei unfassbar.
Das Berliner Mordverfahren erinnert an ein spektakuläres Verbrechen in
Deutschland im Jahr 2001, das als Fall des „Kannibalen von Rotenburg“
bekannt geworden ist. Der Computertechniker hatte sein späteres Opfer über
eine Kontaktanzeige in einem Internet-Forum kennengelernt. Er schnitt im
März 2001 seinem Berliner Internet-Bekannten auf dessen ausdrückliches
Verlangen hin zunächst den Penis ab. Später erstach er den Ingenieur und aß
ihn teilweise auf. Das Strafverfahren endete mit einer lebenslangen
Freiheitsstrafe.
7 Jan 2022
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## TAGS
Kannibalismus
Justiz
Verbrechen
Mordverdacht
Polizei Berlin
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