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# taz.de -- Betrug bei Coronatestpflicht: Zertifikate frei erfunden
> Auf einer Webseite werden Zertifikate für selbst ausgeführte Schnelltests
> ausgestellt – ganz ohne dass die Daten geprüft werden.
Bild: Welchem Testergebnis kannst du trauen? Echter Test in Niedersachsen im PC…
Berlin taz | „Deine Freiheit überall, wo die 3G bzw. 2G+/2G Regel gilt.“ So
bewirbt der Unternehmer Can Ansay Coronatestzertifikate für selbst
ausgeführte Schnelltests. Ohne Prüfung der persönlichen Daten oder des
Testergebnisses ist über seine Webseite eine Testbescheinigung erhältlich,
die den Zertifikaten der offiziellen Teststationen ähnelt. Im Internet
berichten Nutzer*innen des Services, dass die Zertifikate bereits
problemlos anerkannt worden seien. Ungeimpfte oder Ungenesene können also
überall dort, wo für sie ein Testnachweis erforderlich wäre, durch das
erworbene Zertifikat Einlass erhalten.
Die taz ließ sich testweise ein Zertifikat erstellen – mit frei erfundenen
Daten. Es fand keine Prüfung der Angaben statt, vom Testergebnis bis zu den
persönlichen Daten und Angaben zur Krankenkasse. Theoretisch muss der
Selbsttest also gar nicht ausgeführt werden. Innerhalb von 5 Minuten
erhielt der Reporter eine Bescheinigung, die besagt, dass Dr. med. Haresh
Kumar getestet habe, bestätigt durch eine maschinell erstellte Unterschrift
des Arztes. Und das, obwohl Nutzer*innen der Zertifikate lediglich
angeben, dass sie einen Selbsttest durchgeführt hätten.
Die Bescheinigungen des promovierten Juristen Ansay wurden in einer
Eilentscheidung des Landgerichts Hamburg bereits für rechtswidrig erklärt.
Doch Stand Mittwoch läuft das Geschäft weiter. Die Eilentscheidung sei
Folge einer Klage der Wettbewerbszentrale, sagt Kai Wantzen, Sprecher des
Landgerichts Hamburg. Der Klage wurde vom Gericht stattgegeben, da laut
Coronaausnahmeverordnung Tests unter Aufsicht des Ausstellers, also etwa
Apotheken oder Ärzte, oder durch den Aussteller selbst durchgeführt werden
müssen. Dies sei bei den Zertifikaten von Can Ansay nicht garantiert.
Dass die Zertifikate trotz Gerichtsentscheid weiter angeboten werden, liege
an der Eigenart des gerichtlichen Verfahrens. Das Landgericht dürfe nicht
überwachen, ob der Angeklagte dem Gerichtsbeschluss auch folge. Das sei
„Sache des Antragstellers“, so der Sprecher.
## Jede Menge Betrugsversuche 2021
Der Antragsteller, also die Wettbewerbszentrale, müsse das Gerichtsurteil
selbstständig an den Angeklagten zustellen und überprüfen, ob dieser sich
an das Urteil halte. Ob dies geschehen sei, könne das Gericht nicht sagen.
Unternehmer Ansay habe bisher keinen Widerspruch eingelegt. Im Prinzip habe
sich seit dem Beschluss nichts getan. Ansay selbst äußerte sich bis
Redaktionsschluss nicht zu den Vorwürfen.
Die Kunden sind derweil von dem Service begeistert. Auf Google hat Ansays
Seite fünf von fünf Sternen – ein Seltenheitswert. „Vielen Dank Ihr liebe…
ich kann nur sagen: schön, dass es Euch gibt“, schreibt etwa eine Kundin.
Ihr Test sei bereits anerkannt worden, berichtet sie zudem.
Frei zugängliche Testzertifikate, bei denen nicht geprüft wird, ob die
Nutzer*innen wirklich einen Selbsttest durchgeführt haben, können für
andere gesundheitsgefährdend wirken. So können auch eigentlich Ungetestete
am öffentlichen Leben teilnehmen, etwa in Restaurants oder Kinos gehen oder
die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Während der Coronapandemie sind schon mehrmals Versuche aufgeflogen,
gefälschte Zertifikate zu verkaufen. So wurde in der zweiten Jahreshälfte
2021 bekannt, dass Apotheken gefälschte Impfzertifikate ausgestellt haben
sollen. Laut Polizei Brandenburg hätten die Beamten im letzten Jahr
insgesamt 255 gefälschte Impfausweise festgestellt. Deutschlandweit
[1][waren es über 11.000 Fälle.] Ermittelt werde laut Landespolizei wegen
Urkundenfälschung oder der Fälschung von Gesundheitszeugnissen.
5 Jan 2022
## LINKS
[1] /Gefaelschte-Impfnachweise/!5820337
## AUTOREN
Enno Schöningh
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Schwerpunkt Coronavirus
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Betrug
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