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# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Missbrauch“ bleibt „Missb…
> Die Groko folgt Sachverständigen und lehnt die Bezeichnung „sexualisierte
> Gewalt gegen Kinder“ ab. Der Begriff könne ein falsches Signal senden.
Bild: Der Begriff „sexueller Missbrauch“ bleibt im Strafgesetzbuch bestehen
Freiburg taz | Der Begriff „sexueller Missbrauch“ wird im Strafgesetzbuch
nun doch nicht durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt. Darauf
einigten sich die RechtspolitikerInnen von CDU/CSU und SPD. [1][Ein Gesetz,
das sexuellen Missbrauch schon im Grunddelikt als Verbrechen einstuft],
soll am Donnerstagvormittag im Bundestag beschlossen werden. Die
Änderungsanträge liegen der taz vor.
Die Umbenennung der Missbrauchsdelikte ging von Justizministerin Christine
Lambrecht (SPD) aus. Sie wollte damit das Unrecht an Kindern [2][mit einem
besonders plakativen Begriff anprangern].
Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Dezember stieß dies aber überwiegend
auf Ablehnung. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ könne das falsche Signal
aussenden, dass nur die Gewaltanwendung gegen Kinder strafbar sei, so die
Kritik. Dabei würden Kinder in den meisten Missbrauchsfällen jedoch so
manipuliert, dass sie sich vermeintlich freiwillig sexuell ausnutzen
lassen. Nun folgten auch die RechtspolitikerInnen der Koalition den
Sachverständigen.
Es bleibt aber dabei, dass der sexuelle Missbrauch künftig mit Gefängnis
von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Geldstrafen und
Einstellungen gegen Auflagen sind nicht mehr möglich. Gegen TäterInnen muss
auch immer gerichtlich verhandelt werden.
Mehrere Sachverständige schlugen als Ausgleich die Einführung eines „minder
schweren Falls“ vor, etwa wenn ein Mädchen einmalig über der Kleidung an
der Brust berührt wird. Doch die Abgeordneten wollen auch solche Fälle mit
der neuen Mindeststrafe sanktionieren, die dann aber vermutlich zur
Bewährung ausgesetzt wird.
Nicht aufgenommen wurde auch der Vorschlag aus der Anhörung, ein
Zeugnisverweigerungsrecht für die MitarbeiterInnen von Beratungsstellen
einzuführen. Opferschutzeinrichtungen hatten kritisiert, dass ihre
Beratungskräfte als ZeugInnen aussagen müssen und so intimste Details, auch
zu den Folgen des Missbrauchs, gegen den Willen der Opfer im Gerichtssaal
zur Sprache kommen können. Die RechtspolitikerInnen wollen nun aber erst
einmal klären, wie häufig solche Konstellationen in der gerichtlichen
Praxis sind.
23 Mar 2021
## LINKS
[1] /Gesetz-gegen-Missbrauch/!5756672
[2] /Gewalt-gegen-Kinder/!5706395
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
sexueller Missbrauch
Sexualisierte Gewalt
Pädophilie
Christine Lambrecht
Gesetzentwurf
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Kinderschutz
Kindesmissbrauch
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