# taz.de -- Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Missbrauch“ bleibt „Missb… | |
> Die Groko folgt Sachverständigen und lehnt die Bezeichnung „sexualisierte | |
> Gewalt gegen Kinder“ ab. Der Begriff könne ein falsches Signal senden. | |
Bild: Der Begriff „sexueller Missbrauch“ bleibt im Strafgesetzbuch bestehen | |
Freiburg taz | Der Begriff „sexueller Missbrauch“ wird im Strafgesetzbuch | |
nun doch nicht durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt. Darauf | |
einigten sich die RechtspolitikerInnen von CDU/CSU und SPD. [1][Ein Gesetz, | |
das sexuellen Missbrauch schon im Grunddelikt als Verbrechen einstuft], | |
soll am Donnerstagvormittag im Bundestag beschlossen werden. Die | |
Änderungsanträge liegen der taz vor. | |
Die Umbenennung der Missbrauchsdelikte ging von Justizministerin Christine | |
Lambrecht (SPD) aus. Sie wollte damit das Unrecht an Kindern [2][mit einem | |
besonders plakativen Begriff anprangern]. | |
Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Dezember stieß dies aber überwiegend | |
auf Ablehnung. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ könne das falsche Signal | |
aussenden, dass nur die Gewaltanwendung gegen Kinder strafbar sei, so die | |
Kritik. Dabei würden Kinder in den meisten Missbrauchsfällen jedoch so | |
manipuliert, dass sie sich vermeintlich freiwillig sexuell ausnutzen | |
lassen. Nun folgten auch die RechtspolitikerInnen der Koalition den | |
Sachverständigen. | |
Es bleibt aber dabei, dass der sexuelle Missbrauch künftig mit Gefängnis | |
von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Geldstrafen und | |
Einstellungen gegen Auflagen sind nicht mehr möglich. Gegen TäterInnen muss | |
auch immer gerichtlich verhandelt werden. | |
Mehrere Sachverständige schlugen als Ausgleich die Einführung eines „minder | |
schweren Falls“ vor, etwa wenn ein Mädchen einmalig über der Kleidung an | |
der Brust berührt wird. Doch die Abgeordneten wollen auch solche Fälle mit | |
der neuen Mindeststrafe sanktionieren, die dann aber vermutlich zur | |
Bewährung ausgesetzt wird. | |
Nicht aufgenommen wurde auch der Vorschlag aus der Anhörung, ein | |
Zeugnisverweigerungsrecht für die MitarbeiterInnen von Beratungsstellen | |
einzuführen. Opferschutzeinrichtungen hatten kritisiert, dass ihre | |
Beratungskräfte als ZeugInnen aussagen müssen und so intimste Details, auch | |
zu den Folgen des Missbrauchs, gegen den Willen der Opfer im Gerichtssaal | |
zur Sprache kommen können. Die RechtspolitikerInnen wollen nun aber erst | |
einmal klären, wie häufig solche Konstellationen in der gerichtlichen | |
Praxis sind. | |
23 Mar 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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