| # taz.de -- Stealthing-Entscheidung aus Schleswig-Holstein: Gummi abziehen doch… | |
| > Es ist eine Straftat, wenn Männer das Kondom abstreifen, ohne es | |
| > Sexpartner:innen zu sagen. Zuvor hatte das Kieler Amtsgericht anders | |
| > entschieden. | |
| Bild: Mit oder ohne? Darüber muss Konsens herrschen | |
| Rendsburg taz | Miteinander schlafen – gern, aber bitte nur mit Kondom: | |
| Ständig treffen Paare, ob hetero oder schwul, solche Absprachen. Doch ist | |
| es illegal, wenn sich der Kondomträger nicht daran hält und das Gummi | |
| einfach abzieht? In Deutschland gab es bisher kaum Urteile zu dem Thema. | |
| Zuletzt hatte das Amtsgericht Kiel einen beschuldigen Mann freigesprochen. | |
| Nun entschied das Oberlandesgericht in Schleswig: Das heimliche Abziehen | |
| des Kondoms ist als Straftat anzusehen. | |
| „Ein bahnbrechendes Urteil“, sagte Kerstin Bartsch, Anwältin der | |
| betroffenen Frau, die als Nebenklägerin auftritt. In Revisionsprozessen | |
| gibt es keine Zeugenaussagen, keine Befragungen, nur nüchterne Juristerei – | |
| die in diesem Fall aber spannend wie ein Krimi war. | |
| Ausgangspunkt war ein Abend im März 2018, beteiligt ein Mann und eine Frau, | |
| die jetzige Nebenklägerin. Beide kannten sich schon eine Weile, hatten eine | |
| lockere Beziehung, Sex inklusive, allerdings immer mit Kondom. Auch am | |
| konkreten Abend waren die beiden miteinander intim, wie üblich mit Gummi. | |
| In einer Pause zog der Mann den Schutz ab, das gab er bei der Verhandlung | |
| in Kiel auch zu. Er drang erneut und nun ungeschützt in die Scheide der | |
| Frau ein, was sie aber erst nach dem Akt bemerkte. | |
| Der Richter des Amtsgerichts in Kiel hatte den Mann freigesprochen, mit | |
| einer formal-juristischen Begründung: Das Gesetz stelle nur unter Strafe, | |
| wenn der Akt insgesamt gegen den Willen eines Beteiligten geschehe. Das | |
| „Wie“ sei gesetzlich jedoch nicht geregelt [1][(taz berichtete).] | |
| ## „Gefährlicher Sex-Trend“ | |
| Der Schleswiger Strafsenat sah das anders, das erklärte der Vorsitzende | |
| Martin Probst schon in seiner ersten Stellungnahme. Gleichzeitig machte er | |
| deutlich, dass es in dem konkreten Fall nicht um Stealthing, „diesem Hype | |
| unter US-College-Boys, den sie als Sport betreiben“, gehe. | |
| „Stealthing“ bedeutet etwa „Heimlichtuerei“ oder „List“. Laut Wikip… | |
| der Begriff seit 2014 in der Schwulenszene bekannt, 2017 [2][schrieb der | |
| Boston Review ] über den „gefährlichen Sex-Trend“ bei Heteros. Wie die | |
| Taten rechtlich zu beurteilen sind, ist von Land zu Land unterschiedlich, | |
| die Bandbreite reicht von nicht strafbar bis Vergewaltigung. | |
| In Deutschland [3][entschied das Berliner Kammergericht] im Sommer 2020, es | |
| handele sich bei dem dort verhandelten Fall – ein Bundespolizist hatte mit | |
| einer Polizeianwärterin geschlafen und das Kondom heimlich abgestreift – um | |
| einen sexuellen Übergriff. Allerdings legte das Gericht Wert darauf, dass | |
| der Mann in die Scheide der Frau ejakuliert hatte. | |
| Ob der Mann einen Samenerguss hat, könne zwar für die Höhe der Strafe | |
| wichtig sein, aber entscheidend sei es nicht, sagte die Anwältin Kerstin | |
| Bartsch der taz in einer Verhandlungspause: „Für das Risiko für Krankheit | |
| oder Schwangerschaft reicht der nackte Penis. Es geht um den Willen der | |
| Frau, ihren Körper zu schützen.“ | |
| Das sah auch Richter Probst so: „Es ist völlig klar, dass | |
| Geschlechtsverkehr mit Kondom etwas anderes ist als ohne.“ Einerseits, weil | |
| die Risiken größer seien, andererseits wegen der stärkeren Intimität: Mit | |
| dem Kondom werde „eine Barriere gezogen“. Daher sei es nicht – wie der | |
| Kieler Richter geurteilt hatte – ein Akt, der im Ganzen einvernehmlich war, | |
| sondern zwei Handlungen oder eben „Taten“: Der einvernehmliche Teil mit | |
| Kondom, der nicht-einvernehmliche ohne. | |
| Hat der Mann die Frau also getäuscht? Nein, nicht im juristischen Sinn, | |
| befand Probst: „Wir kennen die Fälle von Identitätstäuschung, die manchmal | |
| drollig sein können – die Frau meinte, mit dem Prominenten zu schlafen, und | |
| dann war’s doch nur der Barmann.“ | |
| Doch in diesem Fall wusste die Frau schlicht nicht, was mit ihr geschah und | |
| welchem Risiko – einer Schwangerschaft, einer Krankheit – sie ausgesetzt | |
| war. „Bei anderen Delikten merkt das Opfer es sofort, hier wird die | |
| Schädigung erst später bemerkt“, sagte Kerstin Bartsch, die Anwältin der | |
| Nebenklägerin. „Das irritiert uns als Juristen.“ | |
| ## Keine Täuschung, aber eine Straftat | |
| Doch sei auch für sie klar, dass es sich zwar nicht um eine Täuschung | |
| handele, aber um eine Straftat: „Der Konsens, der beschlossen wurde, wird | |
| gebrochen, weil durch das heimliche Abziehen des Kondoms eine andere Tat | |
| entsteht. Diese Möglichkeit hat nur der Träger des Kondoms. Er entscheidet | |
| heimlich über den Willen der Geschädigten.“ | |
| Staatsanwalt Christopher Sievers schloss sich an, während Dirk Rebien, | |
| Verteidiger des Mannes, am Freispruch des Amtsgerichts festhalten wollte: | |
| „Es kommt allein auf das Einverständnis an, und dieses gab es.“ Während | |
| einer Handlung immer wieder neu über die Einigkeit zu verhandeln, sei | |
| „alles andere als lebensnah“. Stealthing sei zwar strafwürdig, aber nicht | |
| strafbar – hier müsse das Gesetz verändert werden. Rebien schlug vor, den | |
| Fall an den Bundesgerichtshof zu überweisen. | |
| Der Senat lehnte diesen Antrag ab und gab dafür der Nebenklägerin und dem | |
| Staatsanwalt recht. | |
| Der Frau steht nun ein zweiter Prozess in Kiel bevor. Dann wird sie | |
| erstmals die Chance haben, den Fall aus ihrer Sicht zu schildern – die | |
| erste Verhandlung hatte der Richter vor ihrer Aussage beendet. „Meine | |
| Mandantin ist gut vorbereitet, sie ist tapfer und will, dass | |
| weiterverhandelt wird“, sagt ihre Anwältin. | |
| 21 Mar 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Stealthing-Urteil-des-Amtsgerichts-Kiel/!5727073 | |
| [2] http://bostonreview.net/gender-sexuality/judith-levine-stealthing-sex-crime | |
| [3] https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-g… | |
| ## AUTOREN | |
| Esther Geißlinger | |
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