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# taz.de -- AfD-Parteitag und Corona: Gericht bestätigt Maskenpflicht
> Die Klage der AfD gegen die Maskenpflicht auf ihrem Parteitag am
> Wochenende wurde abgelehnt. Die Partei will diese Hygiene-Regel auch
> durchsetzen.
Bild: Die AfD hat mit eigenen Masken vorgesorgt – aber trotzdem dagegen gekla…
Berlin taz | Die AfD wird auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende im
nordrhein-westfälischen Kalkar die Maskenpflicht durchsetzen müssen. Das
entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im
Eilbeschluss und wies damit die Klage der Partei und zwei ihrer Mitglieder
zurück.
Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl in der Halle als
auch am Sitzplatz sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz“, heißt es in einer Mitteilung des
Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der
Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche
Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.
Zu Recht werde bereits von Schüler*innen der „sachgemäße Umgang mit der
Maske“ erwartet und das „tägliche Tragen während der Schulzeit als
zumutbar“ erachtet, merkt das Gericht an.
Trotz der hohen Infektionszahlen in Deutschland [1][veranstaltet die AfD am
Wochenende in Kalkar ihren Bundesparteitag] mit 600 bundesweit angereisten
Delegierten in einer Halle. Die Partei will unter anderem zwei vakant
gewordene Vorstandsposten wählen und über ein Rentenkonzept abstimmen.
## Parteitag nicht unzumutbar erschwert
Die Maßnahme beeinträchtige „trotz ihrer Pauschalität weder den
Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise“, sondern diene
der Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus durch virushaltige
Aerosole. Die Veranstaltung bleibe „als solche unberührt und werde nicht
unzumutbar erschwert“. Die Maske dürfe demnach bei Redebeiträgen sowie zur
Einnahme von Speisen oder zum Trinken abgenommen werde
„Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die
Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen“, teilt das Gericht
zudem mit. [2][Die Stadt Kalkar betonte im Vorfeld bereits, dass sie den
Parteitag abbrechen werde], wenn die Mitglieder sich massiv den Regeln
widersetzten.
„Wir halten uns natürlich daran“, beteuerte ein AfD-Sprecher auf Anfrage
der taz. „Das Gesundheitsamt kontrolliert das und unsere Ordner sind darauf
angewiesen, das durchzusetzen.“ Delegierte, die sich der Maskenpflicht
verweigerten, würden vom Parteitag ausgeschlossen. „Wenn jemand sich den
Hygienebestimmungen verweigert, müssen wir ihn rausschmeißen“, sagte
Parteichef Jörg Meuthen der taz bereits Anfang der Woche.
Auf etwaige Klagen von Parteimitgliedern gegen die Partei nach einem
Rauswurf habe man sich noch nicht vorbereitet, so der Sprecher. Es gelte
„ganz klar das Hausrecht“. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist
unanfechtbar.
27 Nov 2020
## LINKS
[1] /Vor-Parteitag-der-AfD/!5727249
[2] /Coronamassnahmen-bei-Parteitag/!5727521
## AUTOREN
Kevin Čulina
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Verschwörungsmythen und Corona
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