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# taz.de -- Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Angeklagter voll schuldfähig
> Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke lief es am Donnerstag vor
> Gericht schlecht. Laut Gutachter komme für ihn auch eine
> Sicherungsverwahrung in Betracht.
Bild: Laut Gutachter wird der Hauptangeklagte Stephan E. als schuldfähig einge…
Frankfurt/Main afp/dpa | Im [1][Prozess um den Mord am Kasseler
Regierungspräsidenten Walter Lübcke] hat ein Gutachter den Hauptangeklagten
Stephan E. als schuldfähig eingestuft. Außerdem sehe er die Voraussetzungen
für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Sachverständige
Norbert Leygraf am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt
am Main. E. habe einen Hang zur schweren Straftaten.
Folge man den Vorwürfen aus der Anklage, werde E. „mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit bei entsprechenden Möglichkeiten erneut Straftaten
begehen“, sagte Leygraf. Es lägen keine Hinweise für eine psychische
Erkrankung wie eine manische Psychose oder hirnorganische Schäden vor. Eine
krankhafte Störung sei daher nicht anzunehmen. E. habe Lübcke auch nicht im
Zustand einer Bewusstseinsstörung erschossen.
Leygraf beschrieb E. als „zurückhaltenden Einzelgänger“, dessen Leben
[2][zwei verschiedene Seiten] habe. Zum einen habe er sich nach seiner
ersten Haftstrafe in den 90er Jahren ein bürgerliches Leben aufgebaut, sei
Familienvater geworden und ein „geschätzter Arbeitskollege“. Gleichzeitig
sei er ein aktives Mitglied der rechtsradikalen Szene gewesen, führte der
Sachverständige aus.
Zu Beginn des Prozesstags war am Donnerstag zunächst ungewiss gewesen, ob
die Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stattfinden könnte:
Der Angeklagte Stephan Ernst klagte nach Angaben seines Anwalts über
Kopfschmerzen und bezeichnete sich als nicht verhandlungsfähig. Die vom
Gericht vorgeschlagene medizinische Untersuchung durch den Gutachter, der
auch Arzt ist, lehnte er allerdings ab. Der vorsitzende Richter Thomas
Sagebiel wiederum wies den Vorschlag zurück, einen Notarzt zu rufen. Die
Verhandlung wurde für eine Beratung zwischen Ernst und seinem Verteidiger
kurz unterbrochen.
In der folgenden Diskussion kam auch eine mögliche Infektion E.s mit dem
Coronavirus zur Sprache. Da Leygraf kein Fieberthermometer dabeihatte,
wurde eines in einer Apotheke gekauft. Sagebiel unterbrach die Verhandlung
für eine halbe Stunde, um E. untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ergab
schließlich, dass E. verhandlungsfähig sei. Der Beginn der Vorstellung des
Gutachtens begann dadurch rund drei Stunden später.
Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines
Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn
aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines
versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Der Prozess
gegen ihn begann im Juni. Die ursprünglich für den 1. Dezember angesetzte
Urteilsverkündung wird sich nach OLG-Angaben verschieben.
19 Nov 2020
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