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# taz.de -- Klage der Friedel 54 gegen die Polizei: Türknauf-Tweet bleibt unge…
> Mitglieder des Kollektivs Friedel 54 scheitern mit ihrer Klage gegen
> einen Tweet der Polizei. Inhaltlich positionierte sich das Gericht aber
> nicht.
Bild: Trotz vieler Sympathisanten wurde die Freidel 54 vor drei Jahren geräumt
Berlin taz | Zwei Kollektivmitglieder des 2017 [1][geräumten Kiezladens
Friedel54] sind vor dem Verwaltungsgericht mit einer [2][Klage gegen die
Polizei] gescheitert. Sie wollten die Rechtswidrigkeit eines während der
Räumung abgesetzten Tweets der Polizei feststellen lassen – und damit die
Behörde in ihrem Twitterverhalten beschränken. In dem Tweet war von einem
[3][unter Strom gesetzten Türknauf und der daraus resultierenden
„Lebensgefahr“ für die Beamt*innen] die Rede.
Dass der Tweet sachlich falsch war und die Kellertür entgegen einer ersten
Annahme nicht unter Strom stand, wusste die Polizei bereits eine Stunde
nach der Meldung, die von vielen Medien aufgegriffen wurde. Eine Korrektur
verschickte die Social-Media-Abteilung der Polizei aber erst am folgenden
Tag mit weitaus geringerer Medien-Resonanz. Der Vorwurf: Die Polizei wollte
mit ihrer Unterstellung, ihr sei eine lebensbedrohliche Falle gestellt
worden, unmittelbar in das Einsatzgeschehen eingreifen. Die Polizei
widersprach diesem Vorwurf bei der Verhandlung nicht.
Den Ausgangstweet hatte die Polizei nach Eingang der Klage im März 2019
gelöscht, womit der erste Antrag vor Gericht faktisch gegenstandslos wurde.
Andernfalls, so deutete es der Richter an, hätte einer Verurteilung auf
Löschung wohl nichts entgegengestanden.
Zu klären blieb, ob ein sogenanntes Fortsetzungsfeststellungsinteresse über
die Unrechtmäßigkeit des Tweets besteht. Die Kläger argumentierten, dass
sie selbst von nahen Verwandten der behaupteten Tat verdächtigt wurden, dem
Friedel-Vereins-Chef begegnete der Vorwurf in einem Verfahren, das sich aus
der Räumung ergab. Beide Kläger wiesen zudem auf das Gebot der Polizei hin,
ausschließlich sachlich und neutral zu berichten.
## Formales statt Inhaltliches
Doch die inhaltliche Frage der Klage – nach dem grundgesetzlich sensiblen
Thema des Polizeiverhaltens in den sozialen Medien – scheiterte an formalen
Kriterien. Der Richter argumentierte, warum er die Klage für nicht zulässig
hält: Es bestünde keine Wiederholungsgefahr, da es unwahrscheinlich ist,
dass sich eine vergleichbare Situation erneut ereignet.
Dem Rehabilitierungsinteresse der Kläger stünde entgegen, dass der Tweet
nicht persönlich stigmatisierend war und vor allem dass ein solches mehr
als drei Jahre danach nicht mehr akut sei. Auch einen tiefgreifenden
Grundrechte-Eingriff sah der Richter nicht. Ergebnis: Die Klage wird
abgewiesen, das schriftliche Urteil folgt in den nächsten Wochen; die
Kläger zahlen die Prozesskosten.
Klägeranwältin Anna Gilsbach kündigte an, einen Antrag auf Berufung prüfen
zu wollen. Sie kritisierte, dass die Polizei weiterhin die Rechtmäßigkeit
des Tweets zum damaligen Zeitpunkt behaupte. Die Löschung, die ein
Fehlereingeständis sei, spreche dagegen für das Interesse ihrer Mandanten.
Deren rechtliche Stellung als Opfer des Tweets würde sich erst mit einem
Urteil verbessern.
9 Nov 2020
## LINKS
[1] /Raeumung-der-Friedel-54/!5422151
[2] /Polizei-Falschmeldung-ueber-Tuerknauf/!5610050
[3] /Raeumung-der-Friedel54-in-Berlin/!5426014
## AUTOREN
Erik Peter
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