| # taz.de -- Messerangriff in Dresden: Verdacht auf islamistisches Motiv | |
| > Nach einer tödlichen Messerattake in Dresden gibt es Hinweise auf einen | |
| > islamistischen Hintergrund. Der Generalbundesanwalt ermittelt. | |
| Bild: Kriminaltechniker am Tatort in der Dresdner Schloßstraße | |
| Dresden dpa/Reuters | Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. | |
| Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. | |
| Der mutmaßliche Täter sei bei der Spurenauswertung ins Visier der Ermittler | |
| geraten und am Dienstagabend gefasst worden, teilte die Dresdner Polizei | |
| mit. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der | |
| Messerattacke übernommen. Es stehe eine [1][islamistisch] motivierte Tat im | |
| Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Zuvor hatte | |
| der Spiegel berichtet. | |
| Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt | |
| angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im | |
| Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke | |
| überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen | |
| „Schloßstraße“ eine Sonderkommission mit 29 Beamt:innen eingerichtet. | |
| Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen | |
| Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher | |
| Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist | |
| nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom | |
| Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um | |
| [2][Mitglieder oder Unterstützer:innen einer terroristischen Vereinigung] | |
| im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren | |
| staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer | |
| Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. | |
| Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht | |
| Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf | |
| Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe | |
| musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 | |
| sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen | |
| worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der | |
| Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz. | |
| Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der | |
| 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hieß es. | |
| 21 Oct 2020 | |
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