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# taz.de -- Umstrittene Coronaregel: Gerichte kippen Beherbergungsverbot
> In Baden-Württemberg und Niedersachsen wird das Beherbungsverbot für
> Urlauber aus Risikogebieten aufgehoben. Auch Sachsen setzt die Regel
> außer Kraft.
Bild: Die Betten sind schon gemacht, die Gäste können kommen
Mannheim/Dresden dpa | Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat
mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot
in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen
Regionen, in denen 50 oder mehr Neuinfektionen mit dem [1][Coronavirus] pro
100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller
kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser
Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit
sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in
Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als
unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels
und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische
Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis
zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Coronatests vorzulegen. Man
könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Coronatest
erlangen könnten.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das
Beherbergungsverbot des Landes in einem Eilverfahren für rechtswidrig
erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag
in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich
„mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten,
wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im
Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine
Sprecherin des Gerichts.
Um das Beherbergungsverbot hatte es in den letzten Wochen bereits Streit
gegeben. Am Mittwochabend war Kanzlerin Angela Merkel mit den
Ministerpräsident:innen der Länder zusammengekommen, [2][um über
einheitliche bundesweite Regeln zu sprechen], es sollte auch um das
Beherbergungsverbot gehen. Die Runde traf allerdings in dieser Hinsicht
keine konkreten Beschlüsse, sondern entschied abzuwarten.
Am Donnerstagmittag kündigte außerdem Sachsen an, das Beherbergungsverbot
aufzuheben. Das teilte die Landesregierung von Ministerpräsident Michael
Kretschmer (CDU nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus
dem Freistaat mit. Die Regelung soll ab Samstag nicht mehr gelten.
15 Oct 2020
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