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# taz.de -- Indigenenkonflikt in Chile: Hungerstreik der Mapuche zu Ende
> Kompromiss mit Chiles Justiz: Nach Zugeständnissen der Regierung bricht
> ein inhaftierter Mapuche seinen Hungerstreik nach 107 Tagen vorerst ab.
Bild: Während des Hungerstreiks des inhaftierten Mapuche Celestino Córdova ka…
Buenos Aires taz | In Chile hat der Mapuche Celestino Córdova seinen
Hungerstreik nach 107 Tagen beendet. Am Dienstag einigten sich der
spirituelle Mapuche-Anführer und die Regierung auf eine [1][Übereinkunft].
Darin erlaubt die Regierung dem inhaftierten Machi einen 30-stündigen
Aufenthalt bei seinem heiligen Altar (rewe), um seine spirituelle Energie
zu erneuern. Während des Hungerstreiks des 34-Jährigen war es in der
Provinz La Araucanía zu [2][gewaltsamen Auseinandersetzungen] gekommen.
Córdova war 2014 als alleiniger Angeklagter wegen Brandstiftung mit
zweifacher Todesfolge zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bei einem
Anschlag auf einen Gutshof im Januar 2013 war das ältere Besitzerehepaar
beim Brand ihres Hauses ums Leben gekommen. Córdova hatte die Vorwürfe
zurückgewiesen. Wegen der Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im
Gefängnis hatte er im März eine vorübergehende Überstellung in den
Hausarrest gefordert.
Während die Regierung dies mit dem Argument ablehnte, das könne nur die
Justiz entscheiden, lehnte der Oberste Gerichtshof in Santiago am 13.
August die Forderung in letzter Instanz ab. „Insgesamt sind die
Fortschritte nicht zufriedenstellend, aber das Ziel ist, Schritt für
Schritt voranzukommen“, kommentierte Córdova die Übereinkunft und kündigt
die Wiederaufnahme des Hungerstreiks an, sollte sich die Regierung nicht
daran halten.
Ähnlich äußerte sich Sergio Micco, Direktor des Nationalen Instituts für
Menschenrechte (INDH), das als Garant bei der Übereinkunft fungiert. „Das
ist nur ein kleiner Schritt. Noch immer werden die Rechte unserer indigenen
Völker nicht uneingeschränkt respektiert“, so Micco.
Zukünftig soll der Zugang zu „Ausbildungs- und Arbeitszentren“ für
inhaftierte Mapuche erleichtert werden, sowie „spezielle Module für
einheimische Völker“ in den Haftanstalten eingerichtet werden. Gemeint sind
damit Haftbedingungen, die die strafrechtlichen Bräuche indigener Völker
berücksichtigen, wie es die Konvention 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) bestimmt, die Chile 2008 angenommen hatte. Gegen
die 26 Mapuche, die sich im Laufe der Zeit dem Hungerstreik angeschlossen
hatten, sollen keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen werden. Erwartet
wird, dass auch sie ihren Hungerstreik beenden.
Mit rund 1,6 Millionen Angehörigen sind die Mapuche das größte indigene
Volk des Andenstaates und stellen gut 9 Prozent der rund 17,5 Millionen
ChilenInnen. Sie sind in den zentralen und südlichen Provinzen Bío-Bío,
Araukanien und Los Ríos beheimatet. Ein Großteil lebt in der Hauptstadt.
Sie sind keine homogene Gemeinschaft, die an einem Strang zieht. Vielen
geht es jedoch um Selbstbestimmung und das Recht auf ihr Land – was immer
wieder zu Konflikten mit der Staatsmacht und etlichen Unternehmen führt.
19 Aug 2020
## LINKS
[1] http://[https://es.scribd.com/document/472874652/Carta-2020-08-17-1#downloa…
[2] /Protestaktionen-der-Mapuche/!5701989/
## AUTOREN
Jürgen Vogt
## TAGS
Chile
Mapuche
Hungerstreik
Haftbedingungen
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Mapuche
Präsidentschaftswahl Chile
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