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# taz.de -- Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt
> Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen
> „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften
> verglichen.
Bild: Erfolgreiche Unterlassungsklage: Kristina Hänel vor dem Hamburger Landge…
Hamburg taz | Erfolg für Kristina Hänel: Vor dem Hamburger Landgericht ist
am Freitag die Klage der Gießener Ärztin gegen den Betreiber der Website
babykaust.de, Klaus Günter Annen, verhandelt worden. Hänel hatte geklagt,
weil Annen sie auf eine Stufe mit Täter*innen des NS-Regimes stelle und
[1][Schwangerschaftsabbrüche] mit dem Holocaust vergleiche. Die Kammer gab
Hänel, die durch die [2][Verurteilung wegen des „Werbens“ für
Schwangerschaftsabbrüche] Bekanntheit erlangte, recht.
Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt
Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von
Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder
per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt.
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen
Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die
Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines
Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit
diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage,
in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies
sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen
durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen
diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück.
Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen
derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten
Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sag…
Hänel.
Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden.
„Wir dürfen diesen [3][Vergleich zwischen dem Holocaust und
Schwangerschaftsabbrüchen] niemals zulassen“, sagte die Ärztin.
21 Aug 2020
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## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Schwerpunkt Abtreibung
Meinungsfreiheit
Schwangerschaft
Hetze
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
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