| # taz.de -- Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt | |
| > Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen | |
| > „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften | |
| > verglichen. | |
| Bild: Erfolgreiche Unterlassungsklage: Kristina Hänel vor dem Hamburger Landge… | |
| Hamburg taz | Erfolg für Kristina Hänel: Vor dem Hamburger Landgericht ist | |
| am Freitag die Klage der Gießener Ärztin gegen den Betreiber der Website | |
| babykaust.de, Klaus Günter Annen, verhandelt worden. Hänel hatte geklagt, | |
| weil Annen sie auf eine Stufe mit Täter*innen des NS-Regimes stelle und | |
| [1][Schwangerschaftsabbrüche] mit dem Holocaust vergleiche. Die Kammer gab | |
| Hänel, die durch die [2][Verurteilung wegen des „Werbens“ für | |
| Schwangerschaftsabbrüche] Bekanntheit erlangte, recht. | |
| Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt | |
| Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von | |
| Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder | |
| per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt. | |
| Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen | |
| Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die | |
| Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines | |
| Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit | |
| diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht. | |
| Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage, | |
| in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies | |
| sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen | |
| durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen | |
| diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück. | |
| Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen | |
| derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten | |
| Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sag… | |
| Hänel. | |
| Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden. | |
| „Wir dürfen diesen [3][Vergleich zwischen dem Holocaust und | |
| Schwangerschaftsabbrüchen] niemals zulassen“, sagte die Ärztin. | |
| 21 Aug 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| André Zuschlag | |
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