# taz.de -- Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt | |
> Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen | |
> „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften | |
> verglichen. | |
Bild: Erfolgreiche Unterlassungsklage: Kristina Hänel vor dem Hamburger Landge… | |
Hamburg taz | Erfolg für Kristina Hänel: Vor dem Hamburger Landgericht ist | |
am Freitag die Klage der Gießener Ärztin gegen den Betreiber der Website | |
babykaust.de, Klaus Günter Annen, verhandelt worden. Hänel hatte geklagt, | |
weil Annen sie auf eine Stufe mit Täter*innen des NS-Regimes stelle und | |
[1][Schwangerschaftsabbrüche] mit dem Holocaust vergleiche. Die Kammer gab | |
Hänel, die durch die [2][Verurteilung wegen des „Werbens“ für | |
Schwangerschaftsabbrüche] Bekanntheit erlangte, recht. | |
Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt | |
Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von | |
Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder | |
per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt. | |
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen | |
Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die | |
Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines | |
Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit | |
diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht. | |
Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage, | |
in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies | |
sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen | |
durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen | |
diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück. | |
Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen | |
derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten | |
Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sag… | |
Hänel. | |
Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden. | |
„Wir dürfen diesen [3][Vergleich zwischen dem Holocaust und | |
Schwangerschaftsabbrüchen] niemals zulassen“, sagte die Ärztin. | |
21 Aug 2020 | |
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## AUTOREN | |
André Zuschlag | |
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