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# taz.de -- Prozess gegen Bundespolizisten: 90 Tagessätze für Hitlergruß
> Wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
> wurden zwei Beamte in Rosenheim angeklagt. Am Freitag fiel das Urteil.
Bild: Wie der Name schon sagt. Und außerdem seit dem Ende des 2. Weltkriegs ve…
Berlin taz | Im Prozess gegen zwei Polizisten vor dem Rosenheimer
Amtsgericht ist am Freitag das Urteil ergangen. Die Staatsanwaltschaft
hatte den Angeklagten vorgeworfen, in einem Lokal [1][den Hitlergruß
gezeigt] und „Heil Hitler“ gerufen zu haben. Während einer der beiden
Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde, sprach das
Amtsgericht Rosenheim seinen norddeutschen Kollegen frei.
Wegen Verdacht auf [2][Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen] hatte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen die beiden
Beamten gestellt. Am 30. August, so hieß es in den Strafbefehlen, sollen
die Polizisten in einem Rosenheimer Lokal eifrig über Flüchtlingspolitik
diskutiert haben. Nachdem einer der beiden weitere Getränke geholt hatte,
soll er diese abgestellt, den Arm ausgestreckt und laut „Heil Hitler“
gerufen haben. Sein Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern soll mindestens
einmal ebenfalls „Heil Hitler“ gerufen haben.
Beide Angeklagte legten gegen die Strafbefehle form- und fristgerecht
Einspruch ein, sodass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Rosenheim kam. Die Zeugenaussagen waren dabei wenig hilfreich: Mehrere
machten aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustands ein vermindertes
Erinnerungsvermögen geltend. Nach nur drei Verhandlungstagen ging der
Prozess zu Ende.
Das Gericht kam nun zu dem Ergebnis, dass der Rosenheimer Angeklagte den
Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil�…
öffentlich geäußert habe. Er wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen
verurteilt, so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Seinem Kollegen aus
Pasewalk konnte das Gericht ein entsprechendes Verhalten oder eine
derartige Äußerung nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen
Sicherheit nachweisen – und sprach ihn frei.
10 Jul 2020
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## TAGS
Polizei Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
NSU 2.0
NSU 2.0
Menschenfeindlichkeit
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