| # taz.de -- Bundestagspolizei in Linken-Büro: Schäuble handelte rechtswidrig | |
| > Das Eindringen von Polizisten in das Büro des Bundestagsabgeordneten | |
| > Michel Brandt war verfassungswidrig, entschied das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Keine „Abwehr einer Gefahr“: Bundestagspräsident im Unrecht | |
| Karlsruhe taz | Die Bundestagspolizei hat Rechte des Linken-Abgeordneten | |
| Michel Brandt verletzt, als sie während des Erdoğan-Staatsbesuchs 2018 | |
| eigenmächtig kurdische Embleme aus dessen Büro entfernte. Dies stellte der | |
| Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem jetzt veröffentlichten | |
| Beschluss fest. | |
| Im September 2018 besuchte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip | |
| Erdoğan Berlin. Er traf die Kanzlerin, den Bundespräsidenten und | |
| Siemens-Chef Joe Kaeser. Zahlreiche Straßen waren aus Sicherheitsgründen | |
| gesperrt. Bei einem Kontrollgang entdeckte die Bundestagspolizei am Fenster | |
| des Abgeordneten Michel Brandt (Linke) mehrere DIN-A4-große Embleme der | |
| kurdischen Volksbefreiungseinheiten in Syrien, der YPG. | |
| Brandt hatte sie extra für den Staatsbesuch Erdoğans angebracht. Die | |
| Polizei eilte nach oben, betrat das Abgeordnetenbüro ohne Rücksprache und | |
| entfernte die Zettel. Sie hatte nicht einmal versucht, vorher Kontakt mit | |
| Brandt aufzunehmen. | |
| Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dem die Bundestagspolizei | |
| untersteht, rechtfertigte das Verhalten der Beamten später mit der „Abwehr | |
| einer Gefahr“. Wenn die türkische Delegation die kurdischen Zeichen gesehen | |
| hätte, hätte dies die Beziehungen zur Türkei belastet können, vor allem, | |
| wenn die kurdischen Embleme dem Bundestag als Ganzem zugeordnet worden | |
| wären. Außerdem hätten die Zettel „protürkische Anhänger“ zu Gewalttat… | |
| provozieren können, was die „Unversehrtheit des Parlamentsgebäudes“ | |
| gefährdet hätte | |
| ## Unverhältnismäßiger Eingriff | |
| Auf eine Organklage von [1][Michel Brandt] stellte das | |
| Bundesverfassungsgericht jetzt fest, dass die eigenmächtige Polizeiaktion | |
| den Parlamentarier in seinen Abgeordnetenrechten verletzt habe. | |
| Die Polizei könne ein Büro zwar grundsätzlich auch ohne Genehmigung des | |
| Abgeordneten betreten, um eine Gefahr zu beseitigen. In dem Fall sei der | |
| Eingriff aber unverhältnismäßig gewesen, so die Richter. Zum einen habe nur | |
| eine „schwache Gefahrenlage“ bestanden. Es gab keine Anzeichen, dass | |
| überhaupt jemand die YPG-Zettel gesehen und sich darüber aufgeregt hat. | |
| Außerdem sei schon das „Provokationspotenzial“ der kurdischen Embleme nur | |
| gering gewesen, da sie von der Straße her nur mit Mühe zu erkennen waren. | |
| Dagegen sei der Eingriff in Brandts Rechte schwerwiegend gewesen. Es | |
| beeinträchtigt seine Infrastruktur, wenn er stets damit rechnen müsse, dass | |
| Polizeibeamte ungefragt sein Büro betreten. | |
| 1 Jul 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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