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# taz.de -- Bundestag schützt Homosexuelle: Krude Therapien verboten
> Versuche, Homosexuelle durch Therapien „umzupolen“, sind zumindest bei
> Minderjährigen jetzt verboten. Kritikern geht das Gesetz nicht weit
> genug.
Bild: Ansteckend? Nur am Revers! Das Symbol der Homosexuellen als Brosche
Berlin dpa/afp/taz | Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von
Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag
beschloss am Donnerstagabend ein weitreichendes Verbot der sogenannten
Konversionsbehandlungen. Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur
Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen
allerdings auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch
Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme
bewegt wurden.
„Homosexualität ist keine Krankheit“, betonte Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU). „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Durch die
Behandlungsmethoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid.
[1][Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen].
Bei Missachtung des Verbots droht deshalb eine Gefängnisstrafe von bis zu
einem Jahr. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für
„Konversionstherapien“ untersagt. Spahn hatte [2][den Gesetzentwurf im
November vorgelegt.]
Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter. Dafür
machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark. Mindestens bei der
Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren
Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, sagte die Sprecherin für Queerpolitik
in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Außerdem sollten Eltern oder
Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche „Umerziehungsversuche“ gezogen
werden können.
Das neue Gesetz sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings ist die
Strafbarkeit begrenzt auf „Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge-
oder Erziehungspflicht“. Das hält der FDP-Abgeordnete Jens Brandenburg
ebenfalls nicht für ausreichend: „Wer eigene Kinder den gefährlichen
Umpolungsversuchen unterzieht, verletzt seine Fürsorgepflichten ohne Wenn
und Aber.“
Trotz der Bedenken stimmte die FDP aber für den Gesetzentwurf der
Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD.
Deren Gesundheitsexperte Robby Schlund unterstützte in der Debatte zwar das
Verbot von „Konversionsbehandlungen“ – gleichzeitig warnte er jedoch vor
Rechtsunsicherheit für Psychotherapeuten, die Jugendliche wegen ihrer
sexuellen Orientierung beraten.
## Konsens bei Fachleuten
Dass Homosexualität keine Krankheit ist, ist seit langem Konsens unter
Ärzteorganisationen, Wissenschaftlern und Psychotherapeutenverbänden.
Dennoch gibt es auch in Deutschland immer noch Therapieangebote mit dem
Ziel, homosexuelle Menschen „umpolen“ zu wollen.
Solche Therapieangebote zielen darauf ab, die homosexuelle Orientierung
eines Menschen zu ändern beziehungsweise zu „heilen“ und in heterosexuelles
beziehungsweise asexuelles Verhalten umzuwandeln. Sie werden vor allem
[3][von religösen Gruppen] unterstützt.
Die „Therapien“ vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine
Erkrankung sei, die korrigiert werden könne. Zu den angebotenen
Behandlungen gehören neben der Psychotherapie unter anderem Lichttherapie,
Homöopathie und offenbar auch Elektroschocktherapie. Nach Schätzungen des
Gesundheitsministeriums werden in Deutschland jährlich etwa 2.000 solcher
Behandlungen angewendet.
8 May 2020
## LINKS
[1] /Politik-gegen-Konversionstherapien/!5573010
[2] /Vermeintliche-Heilung-von-Homosexualitaet/!5638113
[3] /Kolumne-Gehts-noch/!5529532
## TAGS
Homosexualität
Diskriminierung
Therapie
Jens Spahn
Konversionstherapie
Queer
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