| # taz.de -- Gewerkschafter siegt vor Gericht: Tarim darf streitbar bleiben | |
| > Die Sicherheitsfirma Kötter kann den unbequemen Ver.di-Mann Özay Tarim | |
| > nicht zum Schweigen zwingen – und zieht sich vom Flughafen Düsseldorf | |
| > zurück. | |
| Bild: Özay Tarim im Arbeitskampf am Düsseldorfer Flughafen | |
| BOCHUM taz | Die Sicherheitsfirma Kötter ist mit ihrem Versuch gescheitert, | |
| den kritischen Gewerkschafter Özay Tarim [1][per Unterlassungsklage im Wert | |
| von 112.500 Euro mundtot zu machen]. Flugblätter, in denen der Ver.di-Mann | |
| Kötter vorwarf, Fluggastkontrolleur*innen am Airport Düsseldorf | |
| einzuschüchtern und deren grundgesetzlich garantiertes Streikrecht | |
| auszuhebeln, seien „als Meinungsäußerung im Rahmen von | |
| Arbeitskampfmaßnahmen zulässig“, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf | |
| jetzt in erster Instanz. | |
| Tarim hatte dem Chef der „Aviation“-Flughafensparte von Kötter, Peter | |
| Lange, vorgeworfen, persönlich eine Mitarbeiterin instrumentalisiert und | |
| sie dazu gebracht zu haben, Kolleg*innen per SMS zum Streikbruch | |
| aufzurufen. [2][Wer trotz Urlaubs oder zugesagter freier Tage nicht | |
| erscheine, könne eine Festanstellung vergessen – das sei der Tenor der | |
| Botschaft gewesen.] | |
| Das Essener Unternehmen mit seinen bundesweit 18.500 Beschäftigten gilt als | |
| gewerkschaftsfeindlich: Noch heute gebe es bei „Kötter Aviation“ | |
| Mitarbeiter*innen mit Arbeitsverträgen, in denen das Streikrecht einfach | |
| unterlaufen werde, bestätigte Gewerkschaftssekretär Tarim der taz. „Im | |
| Falle von Arbeitsmaßnahmen verpflichtet sich der Arbeitnehmer, an diesen | |
| nicht teilzunehmen“, heißt es darin. Zwar habe Kötter dies per Aushang am | |
| schwarzen Brett in Frage gestellt – doch neue Verträge gab es nicht. | |
| Die Unterlassungsklage mit ihrem sechsstelligen Streitwert sei deshalb der | |
| Versuch gewesen, Tarim zum Schweigen zu bringen, glauben viele | |
| Gewerkschafter*innen. Denn der 42-Jährige hat die Rückendeckung der lange | |
| als unorganisierbar geltenden Flughafen-Sicherheitssparte: Seit 2013 haben | |
| die 1.100 Kötter-Mitarbeiter*innen am Flughafen Düsseldorf immer wieder | |
| gestreikt. Ihre Gewerkschaft konnte so eine Erhöhung des Stundenlohns um | |
| fast 50 Prozent von 12,36 auf aktuell 18,36 Euro durchsetzen – ab 2021 | |
| sollen es sogar 19,01 Euro sein. | |
| „Politisch war das Klageverfahren ein Angriff auf die Meinungsfreiheit der | |
| Gewerkschaften“, erklärt deshalb auch Ver.di-Fachbereichsleiterin Andrea | |
| Becker: „Daher freut uns die Entscheidung des Gerichts sehr.“ | |
| Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und Berufung möglich. Kötter | |
| hat aber bereits einen massiven Rückzieher gemacht: Ab dem 1. Juni ist die | |
| Essener Firma nicht mehr Auftragnehmer am Düsseldorfer Flughafen. | |
| Ihre Beschäftigten und Aufgaben übernimmt der „Deutsche Schutz- und | |
| Wachdienst“, der bereits für die Fluggastkontrollen in Bremen | |
| verantwortlich ist. „Wir erwarten eine konstruktive Zusammenarbeit“, sagt | |
| Tarim dazu – „und weniger Auseinandersetzungen vor Gericht“. | |
| 7 Apr 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Andreas Wyputta | |
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