# taz.de -- Umgang mit dem Corona-Virus: Es geht ans Geld | |
> Corona bedeutet finanzielle Verluste. Welche Entschädigungen können | |
> ArbeitnehmerInnen, Selbständige und KundInnen erwarten? | |
Bild: Nach dem Italienurlaub Schnupfen? Dann lieber in Homeoffice | |
BERLIN taz | Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen [1][Ipsos] | |
befürchtet jedeR fünfte Befragte in Deutschland, dass die | |
Corona-Virus-Krise finanzielle Auswirkungen auf sie oder ihn haben wird. | |
Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Verbraucherrecht ergeben eine vielfältige | |
Gemengelage. Es kommt auf die persönliche Situation an. | |
Klar ist die Sachlage, wenn bei ArbeitnehmerInnen tatsächlich das Virus | |
festgestellt wurde. Dann kommt es zur Krankschreibung durch den Arzt, es | |
gelten die üblichen Lohnfortzahlungs-Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit. | |
Sehr viel häufiger aber kommt es vor, dass ArbeitnehmerInnen nur | |
befürchten, sich möglicherweise angesteckt haben zu können, etwa weil sie | |
aus einem Italien-Urlaub kommen. Möglicherweise befinden sie sich noch in | |
der – theoretischen – Inkubationszeit und es ist ihnen nicht gleich | |
möglich, einen Test machen zu lassen, weil die Anlaufstellen überlastet | |
sind. | |
„Dann sollten sich die Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber über das | |
Vorgehen einigen,“ sagt die Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht | |
Doris-Maria Schuster. Der Arbeitgeber kann, wenn möglich, verlangen, dass | |
der oder die Beschäftigte von zuhause aus im Home Office arbeitet. Es gibt | |
in diesem Fall die volle Lohnfortzahlung. | |
## Entschädigung vom Amt | |
Solange keine schriftliche Krankschreibung vorliegt, könnte der Arbeitgeber | |
zwar darauf bestehen, dass sein Angestellter eben nicht auf Verdacht | |
zuhause bleibt, sondern im Büro auftaucht. „Wenn ein begründeter Verdacht | |
auf Infizierung vorliegt, würde das ein vernünftiger Arbeitgeber aber wohl | |
kaum verlangen, er hat ja auch eine Verantwortung“, sagt Schuster. | |
Seltener dürfte es vorkommen, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne | |
angeordnet hat. Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid der Behörde | |
geben, dass ein Beschäftigter als „Ansteckungsverdächtiger“ gilt. Dann mu… | |
der oder die Angestellte zuhause bleiben. | |
Ist der Betroffene nicht arbeitsunfähig krank, sondern eben nur vorsorglich | |
in Quarantäne, greifen bei ihm womöglich die [2][Entschädigungsregelungen] | |
des Infektionsschutzgesetzes. Er bekommt auch dann die volle | |
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich das Geld aber auf Antrag | |
von der Gesundheitsbehörde wieder holen. | |
Eine solche Entschädigung gibt es auch für Selbständige, die wegen einer | |
vom Gesundheitsamt attestierten Ansteckungsgefahr zuhause bleiben müssen | |
und nicht arbeiten können. Sie müssen dafür aber einen [3][Antrag] beim | |
Gesundheitsamt stellen, die Entschädigung für den Verdienstausfall bemisst | |
sich dann an den früheren Einnahmen. | |
Betriebe, die aufgrund von Stornierungen hohe Einnahmeausfälle haben, | |
können unter Umständen in der Belegschaft Kurzarbeit anordnen, darüber | |
informiert der Gaststättenverband [4][Dehoga]. Grundsätzlich liegt das | |
Risiko von Einnahmeausfällen auch im Falle sogenannter „unabwendbarer | |
Ereignisse“ wie etwa der Angst vor dem Corona-Virus aber in der | |
„Risikosphäre des Arbeitgebers“, heißt es bei der Dehoga. Es ist auch nic… | |
zulässig, etwa vom Arbeitnehmer zu verlangen, Urlaub zu nehmen, bis die | |
Einnahmesituation wieder besser ist. | |
## Absage kostet | |
Sehr viele Menschen sind von den Absagen von Großveranstaltungen finanziell | |
betroffen. Aussteller, Honorarkräfte, Fuhrunternehmen verlieren | |
beispielsweise Einnahmen, wenn eine Messe abgesagt wird. | |
Die Frage ist, ob sich diese Absagen als durch „höhere Gewalt“ begründen | |
lassen. Bei den Absagen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus „baut sich die | |
Begründung der ‚höheren Gewalt‘ von Tag zu Tag mehr auf“, sagt Ralf | |
Wickert, Fachanwalt für Unternehmensrecht in Koblenz. | |
Im Falle einer Absage durch höhere Gewalt werden die Vertragspartner von | |
ihren Pflichten entbunden, Entschädigungen gibt es nicht, die | |
Vertragspartner bleiben auf ihren Kosten sitzen. Es komme aber immer auf | |
den Einzelfall und auf die Vertragsgestaltung, auch auf die Klauseln an, | |
betont Wickert. | |
Für BesucherInnen etwa von Konzerten oder anderen Veranstaltungen gelte die | |
Regel, dass sie bei Ausfall das Geld für ein Ticket zurückbekommen, heißt | |
es bei der Berliner Verbraucherzentrale. Das betreffe auch Absagen von | |
Events im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. | |
6 Mar 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.ipsos.com/de-de/coronavirus-deutsche-befurchten-personliche-fin… | |
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
[3] https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/5g/rechtsfrag… | |
[4] https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert… | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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