| # taz.de -- Umgang mit dem Corona-Virus: Es geht ans Geld | |
| > Corona bedeutet finanzielle Verluste. Welche Entschädigungen können | |
| > ArbeitnehmerInnen, Selbständige und KundInnen erwarten? | |
| Bild: Nach dem Italienurlaub Schnupfen? Dann lieber in Homeoffice | |
| Berlin taz | Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen [1][Ipsos] | |
| befürchtet jedeR fünfte Befragte in Deutschland, dass die | |
| Corona-Virus-Krise finanzielle Auswirkungen auf sie oder ihn haben wird. | |
| Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Verbraucherrecht ergeben eine vielfältige | |
| Gemengelage. Es kommt auf die persönliche Situation an. | |
| Klar ist die Sachlage, wenn bei ArbeitnehmerInnen tatsächlich das Virus | |
| festgestellt wurde. Dann kommt es zur Krankschreibung durch den Arzt, es | |
| gelten die üblichen Lohnfortzahlungs-Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit. | |
| Sehr viel häufiger aber kommt es vor, dass ArbeitnehmerInnen nur | |
| befürchten, sich möglicherweise angesteckt haben zu können, etwa weil sie | |
| aus einem Italien-Urlaub kommen. Möglicherweise befinden sie sich noch in | |
| der – theoretischen – Inkubationszeit und es ist ihnen nicht gleich | |
| möglich, einen Test machen zu lassen, weil die Anlaufstellen überlastet | |
| sind. | |
| „Dann sollten sich die Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber über das | |
| Vorgehen einigen,“ sagt die Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht | |
| Doris-Maria Schuster. Der Arbeitgeber kann, wenn möglich, verlangen, dass | |
| der oder die Beschäftigte von zuhause aus im Home Office arbeitet. Es gibt | |
| in diesem Fall die volle Lohnfortzahlung. | |
| ## Entschädigung vom Amt | |
| Solange keine schriftliche Krankschreibung vorliegt, könnte der Arbeitgeber | |
| zwar darauf bestehen, dass sein Angestellter eben nicht auf Verdacht | |
| zuhause bleibt, sondern im Büro auftaucht. „Wenn ein begründeter Verdacht | |
| auf Infizierung vorliegt, würde das ein vernünftiger Arbeitgeber aber wohl | |
| kaum verlangen, er hat ja auch eine Verantwortung“, sagt Schuster. | |
| Seltener dürfte es vorkommen, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne | |
| angeordnet hat. Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid der Behörde | |
| geben, dass ein Beschäftigter als „Ansteckungsverdächtiger“ gilt. Dann mu… | |
| der oder die Angestellte zuhause bleiben. | |
| Ist der Betroffene nicht arbeitsunfähig krank, sondern eben nur vorsorglich | |
| in Quarantäne, greifen bei ihm womöglich die [2][Entschädigungsregelungen] | |
| des Infektionsschutzgesetzes. Er bekommt auch dann die volle | |
| Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich das Geld aber auf Antrag | |
| von der Gesundheitsbehörde wieder holen. | |
| Eine solche Entschädigung gibt es auch für Selbständige, die wegen einer | |
| vom Gesundheitsamt attestierten Ansteckungsgefahr zuhause bleiben müssen | |
| und nicht arbeiten können. Sie müssen dafür aber einen [3][Antrag] beim | |
| Gesundheitsamt stellen, die Entschädigung für den Verdienstausfall bemisst | |
| sich dann an den früheren Einnahmen. | |
| Betriebe, die aufgrund von Stornierungen hohe Einnahmeausfälle haben, | |
| können unter Umständen in der Belegschaft Kurzarbeit anordnen, darüber | |
| informiert der Gaststättenverband [4][Dehoga]. Grundsätzlich liegt das | |
| Risiko von Einnahmeausfällen auch im Falle sogenannter „unabwendbarer | |
| Ereignisse“ wie etwa der Angst vor dem Corona-Virus aber in der | |
| „Risikosphäre des Arbeitgebers“, heißt es bei der Dehoga. Es ist auch nic… | |
| zulässig, etwa vom Arbeitnehmer zu verlangen, Urlaub zu nehmen, bis die | |
| Einnahmesituation wieder besser ist. | |
| ## Absage kostet | |
| Sehr viele Menschen sind von den Absagen von Großveranstaltungen finanziell | |
| betroffen. Aussteller, Honorarkräfte, Fuhrunternehmen verlieren | |
| beispielsweise Einnahmen, wenn eine Messe abgesagt wird. | |
| Die Frage ist, ob sich diese Absagen als durch „höhere Gewalt“ begründen | |
| lassen. Bei den Absagen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus „baut sich die | |
| Begründung der ‚höheren Gewalt‘ von Tag zu Tag mehr auf“, sagt Ralf | |
| Wickert, Fachanwalt für Unternehmensrecht in Koblenz. | |
| Im Falle einer Absage durch höhere Gewalt werden die Vertragspartner von | |
| ihren Pflichten entbunden, Entschädigungen gibt es nicht, die | |
| Vertragspartner bleiben auf ihren Kosten sitzen. Es komme aber immer auf | |
| den Einzelfall und auf die Vertragsgestaltung, auch auf die Klauseln an, | |
| betont Wickert. | |
| Für BesucherInnen etwa von Konzerten oder anderen Veranstaltungen gelte die | |
| Regel, dass sie bei Ausfall das Geld für ein Ticket zurückbekommen, heißt | |
| es bei der Berliner Verbraucherzentrale. Das betreffe auch Absagen von | |
| Events im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. | |
| 6 Mar 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.ipsos.com/de-de/coronavirus-deutsche-befurchten-personliche-fin… | |
| [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html | |
| [3] https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/5g/rechtsfrag… | |
| [4] https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert… | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Gesundheitsvorsorge | |
| Panik | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| Schwerpunkt Coronavirus | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Corona in der Arbeitswelt: Im Notfall Home Office | |
| Wegen der Ansteckungsgefahr durch das Virus arbeiten plötzlich viele von zu | |
| Hause aus. Das hat nicht nur Vorteile – gerade für Frauen. | |
| Umgang mit dem Coronavirus: Erst mal die Hände waschen | |
| Das Virus ist jetzt angekommen in Berlin. Das wenigstens ist eine | |
| Gewissheit. An was man sich aber sonst halten soll, ist ungewiss. | |
| Hausärztin über Corona-Epidemie: „Wir müssen querdenken“ | |
| Viele Mediziner fühlen sich von der Corona-Epidemie überrumpelt. Die | |
| Hausärztin Sibylle Katzenstein fordert daher „unkonventionelle Lösungen“. |