| # taz.de -- Hass gegen Sawsan Chebli: Youtuber kriegt Rückendeckung | |
| > Die Berliner Staatssekretärin hatte sich gegen die Bezeichnung | |
| > „islamische Sprechpuppe“ gewehrt. Das Gericht sieht darin keine | |
| > Beleidigung. | |
| Bild: Sawsan Chebli | |
| Berlin dpa | Die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) muss ein | |
| Youtube-Video, in dem sie als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische | |
| Sprechpuppe“ bezeichnet wird, nach einem Gerichtsurteil hinnehmen. Die | |
| Äußerungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht | |
| strafbar, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. | |
| Damit wurde ein 46 Jahre alter Ex-Polizist vom Vorwurf der Beleidigung | |
| freigesprochen. Der Staatsanwalt, der eine Strafe von sechs Monaten Haft | |
| auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro verlangt hatte, | |
| kündigte Rechtsmittel an. Auch Chebli will gegen das Urteil vorgehen. | |
| Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat | |
| palästinensische Wurzeln. Kürzlich hatte Chebli eine Morddrohung von | |
| mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich gemacht. Die | |
| 41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz | |
| und für eine offene Gesellschaft ([1][so auch hier in der taz]). Sie war | |
| zum Prozess nicht als Zeugin geladen. | |
| Chebli kritisierte das Urteil. Es sei eine „bittere Nachricht für alle, die | |
| sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass | |
| und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht | |
| und angegriffen werden“, teilte die SPD-Politikerin mit. Sie werde ihre | |
| Stimme weiter laut erheben. | |
| Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei – wie so oft – die „Grenzziehu… | |
| zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung“. Die Äußerung | |
| „Quotenmigrantin der SPD“ könne zwar als unverschämt oder kränkend | |
| empfunden werden, sei aber „unproblematisch zulässig“. Durch die | |
| Bezeichnung „islamische Sprechpuppe“ werde die Politikerin zwar „hart | |
| getroffen“, sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos | |
| „haarscharf auf der Grenze des Zulässigen“. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes | |
| als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste | |
| Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. „Wir haben es mit | |
| Hasskriminalität zu tun“, so der Ankläger. Dem Angeklagten sei es dabei | |
| auch um wirtschaftliche Motive gegangen – „im Internet zählen die Klicks�… | |
| Der Richter dagegen sah keine strafbare Beleidigung. Chebli als Politikerin | |
| stehe in der Öffentlichkeit. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen | |
| „dürfen Meinungsäußerungen scharf formuliert sein“. Es sei allerdings ei… | |
| Einzelfallentscheidung. | |
| Der vorbestrafte 46-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen lebt und sich im | |
| Prozess als konservativ-bürgerlicher Buchautor und Betreiber einer | |
| Nachrichtenplattform bezeichnete, wies in dem eintägigen Prozess die | |
| Vorwürfe zurück. Weil Chebli polarisierend in der Öffentlichkeit auftrete, | |
| habe er ihr Paroli bieten wollen. Es sei kein Hass gewesen. Etwa 80 | |
| Zuschauer waren zum Gerichtstermin erschienen – mit Deutschlandfahnen und | |
| protestierend, als im Gerichtssaal nur für zwanzig Zuschauer Platz war. Das | |
| Urteil nahmen sie mit Jubel auf. | |
| Mit dem Urteil ist auch ein Strafbefehl gegen den Mann hinfällig. Er war im | |
| November 2019 zunächst zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (50 Tagessätze zu | |
| je 30 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. | |
| Lesen Sie [2][hier] auch einen Kommentar zum Urteil. | |
| 28 Feb 2020 | |
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