# taz.de -- Hass gegen Sawsan Chebli: Youtuber kriegt Rückendeckung | |
> Die Berliner Staatssekretärin hatte sich gegen die Bezeichnung | |
> „islamische Sprechpuppe“ gewehrt. Das Gericht sieht darin keine | |
> Beleidigung. | |
Bild: Sawsan Chebli | |
BERLIN dpa | Die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) muss ein | |
Youtube-Video, in dem sie als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische | |
Sprechpuppe“ bezeichnet wird, nach einem Gerichtsurteil hinnehmen. Die | |
Äußerungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht | |
strafbar, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. | |
Damit wurde ein 46 Jahre alter Ex-Polizist vom Vorwurf der Beleidigung | |
freigesprochen. Der Staatsanwalt, der eine Strafe von sechs Monaten Haft | |
auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro verlangt hatte, | |
kündigte Rechtsmittel an. Auch Chebli will gegen das Urteil vorgehen. | |
Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat | |
palästinensische Wurzeln. Kürzlich hatte Chebli eine Morddrohung von | |
mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich gemacht. Die | |
41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz | |
und für eine offene Gesellschaft ([1][so auch hier in der taz]). Sie war | |
zum Prozess nicht als Zeugin geladen. | |
Chebli kritisierte das Urteil. Es sei eine „bittere Nachricht für alle, die | |
sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass | |
und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht | |
und angegriffen werden“, teilte die SPD-Politikerin mit. Sie werde ihre | |
Stimme weiter laut erheben. | |
Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei – wie so oft – die „Grenzziehu… | |
zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung“. Die Äußerung | |
„Quotenmigrantin der SPD“ könne zwar als unverschämt oder kränkend | |
empfunden werden, sei aber „unproblematisch zulässig“. Durch die | |
Bezeichnung „islamische Sprechpuppe“ werde die Politikerin zwar „hart | |
getroffen“, sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos | |
„haarscharf auf der Grenze des Zulässigen“. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes | |
als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste | |
Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. „Wir haben es mit | |
Hasskriminalität zu tun“, so der Ankläger. Dem Angeklagten sei es dabei | |
auch um wirtschaftliche Motive gegangen – „im Internet zählen die Klicks�… | |
Der Richter dagegen sah keine strafbare Beleidigung. Chebli als Politikerin | |
stehe in der Öffentlichkeit. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen | |
„dürfen Meinungsäußerungen scharf formuliert sein“. Es sei allerdings ei… | |
Einzelfallentscheidung. | |
Der vorbestrafte 46-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen lebt und sich im | |
Prozess als konservativ-bürgerlicher Buchautor und Betreiber einer | |
Nachrichtenplattform bezeichnete, wies in dem eintägigen Prozess die | |
Vorwürfe zurück. Weil Chebli polarisierend in der Öffentlichkeit auftrete, | |
habe er ihr Paroli bieten wollen. Es sei kein Hass gewesen. Etwa 80 | |
Zuschauer waren zum Gerichtstermin erschienen – mit Deutschlandfahnen und | |
protestierend, als im Gerichtssaal nur für zwanzig Zuschauer Platz war. Das | |
Urteil nahmen sie mit Jubel auf. | |
Mit dem Urteil ist auch ein Strafbefehl gegen den Mann hinfällig. Er war im | |
November 2019 zunächst zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (50 Tagessätze zu | |
je 30 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. | |
Lesen Sie [2][hier] auch einen Kommentar zum Urteil. | |
28 Feb 2020 | |
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